- GV TOP 1: Klimaflüchtlinge
Inhaltshinweise: Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Klimawandel und Flucht. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit dem Thema / diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.
Kurzzusammenfassung:
Klimaflucht ist keine ferne Zukunftsvision – sie ist bereits Realität. Während die Welt über Emissionsziele diskutiert, verlieren Millionen Menschen durch Dürren, Überschwemmungen und steigende Meeresspiegel ihre Heimat. Ganze Regionen werden unbewohnbar, Existenzen zerstört, Perspektiven genommen. Besonders betroffen sind jene Länder, die kaum zur Klimakrise beigetragen haben, aber ihre härtesten Folgen tragen müssen.
Doch obwohl Klimaflucht eine der größten humanitären Herausforderungen unserer Zeit ist, fallen die Betroffenen oft durch jedes rechtliche Raster. Sie fliehen nicht vor Waffen, sondern vor dem Verschwinden ihrer Lebensgrundlagen – und bleiben dennoch ohne internationalen Schutz.
Die Frage ist nicht, ob die Klimaflucht unsere Welt verändern wird, sondern wie man darauf reagiert. Wegsehen, während Millionen ihre Heimat verlieren – oder Übernehmen von Verantwortung? Die Entscheidungen, die getroffen werden, bestimmen, ob Klimaflucht zu einer globalen Krise oder zu einer gemeinsamen Aufgabe der internationalen Gemeinschaft wird.
Einleitung
Klimaflucht bezeichnet die erzwungene Flucht und Mobilität von Menschen, die aufgrund der direkten oder indirekten Folgen des Klimawandels ihre Heimat verlassen müssen. Dazu zählen extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Dürren und Stürme, ansteigende Meeresspiegel sowie allmähliche Umweltveränderungen wie Wüstenbildung und Wasserknappheit. Diese klimabedingten Veränderungen gefährden existenzielle Lebensgrundlagen, insbesondere im Globalen Süden, und verschärfen bestehende soziale, wirtschaftliche und politische Ungleichheiten. Klimaflucht ist kein isoliertes Phänomen: Sie steht in engem Zusammenhang mit Fragen von Gerechtigkeit, Menschenrechten und globaler Verantwortung. Da bestehende internationale Abkommen Menschen, die aufgrund des Klimawandels fliehen, rechtlich oft nicht schützen, stellt sie die internationale Gemeinschaft vor komplexe Herausforderungen.
Hintergrund und Beispiele
Die Ursachen von Klimaflucht sind vielseitig. Klimawandelbedingte Naturkatastrophen – etwa Stürme, Überschwemmungen und Hitzewellen – zerstören Infrastruktur, Lebensräume und landwirtschaftliche Existenzgrundlagen. Zusätzlich tragen „slow-onset“-Prozesse (langsam einsetzende Auswirkungen des Klimawandels) wie Meeresspiegelanstieg, Versalzung von Böden und langanhaltende Dürren zur Unbewohnbarkeit ganzer Regionen bei. Diese Veränderungen zwingen Menschen zur Flucht, sei es innerhalb ihres Landes oder in andere Staaten. Anders als bei klassischen Fluchtursachen wie Krieg oder Verfolgung, ist Klimaflucht bisher völkerrechtlich kaum erfasst. Der Begriff „Klimaflüchtling“ taucht in internationalen Übereinkommen (etwa der Genfer Flüchtlingskonvention) nicht als eigener Schutzstatus auf; Menschen, die wegen Umweltveränderungen fliehen, gelten rechtlich weiterhin als Migrantinnen und Migranten oder Binnenvertriebene, selbst wenn sie durch klimatische Ursachen ihre Lebensgrundlage verloren haben.

Klimaflucht verstärkt bestehende Ungleichheiten: Regionen, die wenig zum globalen Klimawandel beigetragen haben, sind oft am stärksten betroffen. Besonders betroffen sind Länder in Subsahara-Afrika, Südasien, dem pazifischen Inselraum und Teilen Lateinamerikas. Dort verschärfen klimabedingte Belastungen wie wiederkehrende Überschwemmungen oder langanhaltende Dürreperioden wirtschaftliche Instabilität, verschlechtern die Ernährungssicherheit und führen zu sozialen Spannungen. Studien zeigen, dass extreme Wetterereignisse in den letzten Jahrzehnten zu Hunderten von Millionen Binnenvertriebenen geführt haben.Aber auch Länder mit historisch hohen CO2-Emissionen sind zunehmend vom Klimawandel betroffen. In Nordamerika zeichnet sich dies durch eine zunehmende Anzahl an Hurricanes und Waldbränden aus und in Europa beispielsweise durch Hitzesommer oder Überschwemmungen, wie zum Beispiel im Ahrtal 2021.
Ein weiteres zentrales Problem ist die enge Verknüpfung von Klimakrisen mit anderen Fluchtursachen: Konflikte, politische Instabilität und Armut verschärfen die Angreifbarkeit gegenüber Umweltveränderungen. So leben laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) drei von vier Flüchtlingen in Ländern, die stark von klimatischen Gefahren betroffen sind. Dies schafft komplexe „Doppeldruck“-Situationen, in denen Menschen nicht nur vor Krieg fliehen, sondern auch vor den Folgen des Klimawandels.
Aktuelles
In den letzten Jahren rückt Klimaflucht immer stärker auf die internationale Agenda. Die Vereinten Nationen beobachten, dass extreme Wetterereignisse und der Klimawandel zunehmend zu Vertreibungen beitragen. Laut aktuellen UN-Berichten haben wetterbedingte Katastrophen in den letzten zehn Jahren schätzungsweise 250 Millionen interne Vertreibungen verursacht – durchschnittlich etwa 70 000 pro Tag. Drei Viertel aller Flüchtlinge leben in Ländern, die stark oder sogar extrem klimabedingten Gefahren ausgesetzt sind.
Auf politischer Ebene wird das Thema unter anderem auf der UN-Klimakonferenz (COP, zuletzt COP30 im November 2025) diskutiert. Dort fordern UN-Organisationen und zivilgesellschaftliche Akteure, klimabedingte Vertreibung stärker in die internationalen Klimapläne und Finanzierungssysteme einzubeziehen. Dazu gehört der Ausbau von Klimafinanzierung, die nicht nur Emissionsreduktion unterstützt, sondern auch Anpassungs- und Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen.

Doch auch auf der letzten Sitzung der UN-Klimakonferenz im November 2025 konnten sich die Delegationen trotz 19-stündiger Verlängerung erneut nicht auf einen verpflichtenden Plan einigen, sondern vereinbarten lediglich eine freiwillige Initiative, um die Klimaschutz-Anstrengungen der Staaten zu beschleunigen. Umso wichtiger ist nun also eine geschlossene Resolution der Generalversammlung.
Zudem arbeiten verschiedene UN-Mechanismen – darunter die Internationale Organisation für Migration (IOM) – an politischen Instrumenten, um Klimamigration besser zu verstehen, zu messen und in internationale Migrationsabkommen zu integrieren. Zwar existiert noch kein eigenständiger rechtlicher Status für klimabedingte Flucht, doch wird auf multilateraler Ebene intensiv über Schutzlücken und mögliche politische Rahmenbedingungen diskutiert. Parallel setzen Programme zur Katastrophenvorsorge, Frühwarnsysteme und Resilienzförderung an, um die Verwundbarkeit von Gemeinschaften zu reduzieren und Zwangsmigration vorzubeugen.
Probleme und Lösungsansätze
Ein zentrales Problem bei Klimaflucht ist das rechtliche Vakuum. Klimabedingte Vertreibung wird international nicht als eigener Schutzgrund anerkannt, wodurch Millionen von Betroffenen rechtlicher Schutz und Zugang zu internationalen Asylverfahren verwehrt bleiben. Dies führt zu lückenhaftem Schutz von Menschen, die vor Umweltkatastrophen fliehen müssen, aber einerseits den formalen Anforderungen nicht genügen, um gemäß der Genfer Konvention als Flüchtling zu gelten – andererseits aber definitiv schutzbedürftiger sind, als sie mit allen regulären Migrant*innen in einen Topf zu werfen.
Zudem bestehen erhebliche finanzielle Mängel in Form von ineffizienter Finanzierungsstruktur oder einer grundsätzlichen chronischen Unterfinanzierung. Obwohl die Auswirkungen des Klimawandels auf Migration immer deutlicher werden, erreicht die Klimafinanzierung häufig nicht die am stärksten betroffenen Menschen oder Regionen. Laut UNHCR-Berichten erhalten die Länder, die Flüchtlinge aufnehmen, nur einen Bruchteil der benötigten Klimafinanzmittel. Das untergräbt ihre Fähigkeit, Anpassungsmaßnahmen umzusetzen oder humanitäre Hilfe bereitzustellen.
Ein weiteres Problem ist die Verknüpfung von Klimarisiken mit politischen und sozialen Konflikten. Viele der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Orte leiden gleichzeitig unter politischer und wirtschaftlicher Instabilität, Armut und unzureichender Infrastruktur. Dadurch entstehen sogenannte „Doppeldruck“-Situationen, die die Anfälligkeit von Gesellschaften weiter verschärfen.
Ein möglicher Lösungsansatz besteht in der Erweiterung internationaler Rechtsrahmen, um klimabedingte Flucht formal anzuerkennen und entsprechende Schutzmechanismen zu integrieren. Dazu könnte eine Passage in Ihrer Resolution gehören, die gezielt klimabedingte Migration definiert und einen Schutzstatus schafft. Politisch müsste die internationale Staatengemeinschaft gemeinsame Standards entwickeln, die den Schutz und die Rechte von Klimaflüchtlingen sichern.
Darüber hinaus sollten Klimafinanzierung und Anpassungsmaßnahmen deutlich ausgebaut werden, um Verwundbarkeit zu reduzieren und lokale Resilienz zu stärken. Zielgerichtete Investitionen in Infrastruktur, Wassermanagement, Frühwarnsysteme und nachhaltige Landwirtschaft können helfen, Risiken zu minimieren und Zwangsmigration vorzubeugen.
Schließlich ist die Einbeziehung der betroffenen (Zivil-)Gesellschaft in Planung und Entscheidung essenziell. Menschen, die direkt von Klimaflucht betroffen sind, besitzen lokales Wissen und sollten aktiv in die Entwicklung von Anpassungsstrategien eingebunden werden. Nur durch partizipative, rechtsbasierte und finanziell gut ausgestattete Ansätze kann die internationale Gemeinschaft den Herausforderungen der Klimaflucht gerecht werden.

Punkte zur Diskussion
- Wie können die Vereinten Nationen dabei helfen, das Ausmaß klimabedingter Flucht zu reduzieren?
- Wie können die verschiedenen Folgen, die Klimaflucht hinsichtlich politischer, gesellschaftlicher und sozialer Gesellschaftsaspekte verursacht, abgemildert und adressiert werden?
- Wie können Fluchtursachen reduziert werden? Inwiefern können wirtschaftliche Entwicklungsstrategien und Entwicklungshilfen hierbei helfen?
- Welche Koordinationsmechanismen zwischen Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen sind notwendig, um Klimafluchthilfe und Ursachenbekämpfung multilateral (in Zusammenarbeit mehrerer Staaten) zu denken und zu koordinieren?
- Welche Konsequenzen (bezogen auf Klimaflüchtlinge) sollen Nicht-Einhaltung der Klimaziele haben? Dürfen Klimaflüchtlinge bei Nicht-Einhaltung der Klimaziele trotzdem zurückgewiesen werden?
Für die Recherche
- https://www.unhcr.ca/news/unhcr-report-reveals-extreme-weather-driving-repeated-displacement-among-conflict-affected-communities/
- https://dgvn.de/aktivitaeten/einzelansicht/wie-begegnen-wir-vertreibung-durch-die-klimakrisehttps://www.ungeneva.org/en/news-media/news/2025/11/112694/refugee-camps-set-be-uninhabitable-2050-extreme-weather-worsens
- https://www.unhcr.org/de/news/pressemitteilungen/unhcr-fordert-auf-der-klimakonferenz-cop28-zum-globalen-handeln-auf
- https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/fuer-ein-protokoll-zum-schutz-von-klimafluechtlingen
- https://www.theguardian.com/environment/2025/nov/09/climate-disasters-displaced-250-million-people-in-past-10-years-un-report-finds
Quellen
- https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/
- https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/klimawandel-und-flucht/wie-viele-klimafluechtlinge-gibt-es/
- https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Positionen/KA_VENRO_2404_PP_Migration_250428_an_Weinmann_CLEAN_DNK25c.pdf
Lexikon
Binnenvertriebene: Binnenvertriebene sind Personen oder Personengruppen, die innerhalb ihres Herkunftslandes vor Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten oder vor Verfolgung ausweichen und dabei ihren üblichen Aufenthaltsort verlassen, nicht jedoch ihr Heimatland.
Dürre: Dürre ist eine extreme, über einen längeren Zeitraum anhaltende Trockenheit, in dem weniger Niederschlag verfügbar ist als erforderlich wäre. Dürre ist nicht nur ein physikalisches Phänomen, sondern eine Wechselwirkung zwischen der Verfügbarkeit und dem Wasserbedarf von Organismen
Genfer Flüchtlingskonvention: Die Genfer Flüchtlingskonvention, kurz GFK, legt fest, wer unter internationalem Konsens als Flüchtling anerkannt ist und welche Pflichten und Rechte er oder sie gegenüber dem Aufnahmeland hat. Ein Kernprinzip der GFK ist, dass niemand in ein Land zurückgewiesen werden darf, wenn er in dem Land Verfolgung fürchten muss.
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR): Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist ein persönliches Amt der Vereinten Nationen. Ihm untersteht das UN-Flüchtlingshochkommissariat, welches mit dem Schutz von Flüchtlingen und Staatenloser beauftragt und im Bereich der humanitären Hilfe tätig ist. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat untersteht der UN-Generalversammlung und dem Wirtschafts- und Sozialrat.
Klimawandel: Der Begriff “Klimawandel” bezeichnet langfristige Veränderungen der Temperaturen und Wettermuster. Diese Veränderungen können natürlichen Ursprungs sein und beispielsweise durch Schwankungen in der Sonnenaktivität entstehen oder menschengemacht sein, wie beispielsweise der Treibhausgaseffekt.
Slow-onset Prozesse: Beschreiben langsam eintretende Auswirkungen des Klimawandels. Beispiel hierfür ist unter anderem der Anstieg des Meeresspiegels.
Subsahara-Afrika: Subsahara-Afrika bezeichnet den südlich der Sahara gelegenen Teil des afrikanischen Kontinents.
Völkerrecht: Das internationale Recht, im Deutschen überwiegend als “Völkerrecht” beschrieben, regelt die Rechtsbeziehung zwischen Staaten, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten wie beispielsweise dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz oder dem Heiligen Stuhl.