- MRR TOP 1: Menschenrechtslage in Syrien
Inhaltshinweise: Inhaltswarnung: Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Krieg und Kriegsverbrechen, Islamismus, Armut, sexualisierte Gewalt, Hunger, Flucht, Diskriminierung spezifisch aufgrund des Geschlechts, der Religion und der Ethnie, Menschenrechtsverletzungen sowie staatliche Verfolgung. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.
m Krieg in Syrien kämpfte seit 2011 die syrische Regierung unter Präsident Baschar al-Assad gegen verschiedene Oppositionsgruppen, die zeitweise große Teilen Syriens kontrollieren. Die islamistische Gruppierung, die die nordwestliche Region Syriens, Idlib, kontrolliert, nennt sich Haiat Tahrir al-Scham (HTS) und hat im Dezember 2024 das Assad-Regime gestürzt.
Die neue Übergangsregierung bietet viele Chancen, das Völkerrecht in Syrien zukünftlich zu garantieren, aber momentan ist die Menschenrechtslage stark angespannt.
Mehr als zwölf Jahre Krieg haben die zivile Infrastruktur und die öffentlichen Dienstleistungen in Syrien zerstört und den Zugang zu Unterkünften, Gesundheitsversorgung, Strom, Bildung, öffentlichen Verkehrsmitteln, Wasser und sanitären Einrichtungen stark beeinträchtigt. Die Menschen im ganzen Land litten unter der schweren Benzinknappheit und den steigenden Lebensmittelpreisen.
Auch die aktuellen wiederholten Kämpfe zwischen den syrischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF), dem militärischen Flügel der AANES sind kritisch. Angehörige der drusischen und der alawitischen Minderheit wurden von Regierungstruppen hingerichtet, alawitische Frauen und Mädchen wurden entführt, bei Kämpfen zwischen Regierungstruppen und Assad-Anhängern wurden Tausende Zivilisten getötet.
Gleichzeitig bietet die syrische Übergangsregierung aber auch die Chance rechtsstaatlicher Strukturen, Gewaltenteilung, Accountability, bürgerlicher Freiheiten und Gleichheit aller Syrer*innen aufzubauen und zu etablieren. Es gilt, die syrische Zivilgesellschaft in ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen.
Einleitung
Im Krieg in Syrien kämpfte seit 2011 die syrische Regierung unter Präsident Baschar al-Assad gegen verschiedene Oppositionsgruppen, die zeitweise große Teile Syriens kontrollierten. Die islamistische Gruppierung, die die nordwestliche Region Syriens, Idlib, kontrolliert, nennt sich Haiat Tahrir al-Scham (HTS) und hat im Dezember 2024 das Assad-Regime gestürzt. Sie eroberte im Dezember 2024 mit einer sehr schnellen Militäroffensive wichtige Großstädte Syriens, nachdem Luft-, Artillerie- und Drohnenangriffe durch die Assad-Regierung in den Wochen davor wieder zugenommen hatten. Die syrische Armee wehrt sich mit Kampfflugzeugen gegen den Vormarsch der Rebellen. Viele Städte ergeben sich den HTS-Rebellen widerstandslos.
Der Krieg seit 2011 war immer durch vielfache Völkerrechtsverletzungen gezeichnet, wie den Beschuss von Krankenhäusern, Schulen, humanitären Korridoren sowie systematische sexualisierte Gewalt.
Die neue Übergangsregierung bietet viele Chancen, das Menschenrecht in Syrien zukünftig zu garantieren, aber momentan ist die Menschenrechtslage stark angespannt.
Hintergrund und Grundsätzliches
Die syrische Bevölkerung besteht aus vielen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Ein Großteil der Einwohner*innen identifiziert sich als Muslim*innen. Im Islam gibt es viele Strömungen, darunter Sunnit*innen, Schiit*innen und Alawit*innen. Die sunnitische Glaubensgruppe macht in Syrien circa 70 Prozent der Bevölkerung aus. Die alawitische Glaubensgruppe liegt bei etwa 10 Prozent. Weiterhin gibt es in Syrien verschiedene Minderheiten, darunter etwa Menschen christlichen Glaubens und Kurd*innen. Ab 2012 verlief der Konflikt zunehmend entlang ethnischer und religiöser Linien. Die seit Ende 2024 neue syrische Regierung unter der Führung von Ahmed al-Sharaa versprach zunächst Inklusivität für Minderheiten. Seitdem gab es aber mehrere schwere Gewalttaten, die sich gegen Minderheiten richteten und diese betrafen. Um Menschenrechte für alle Syrer*innen zu garantieren ist deswegen Minderheitenschutz grundlegend.
Der Konflikt in Syrien ist ein internationalisierter Konflikt, der auf beiden Seiten Verbündete umfasst. So wurde die Assad-Regierung durch den Iran, die Hisbollah im Libanon, verschiedene schiitische Milizen und Russland unterstützt. Die verschiedenen Oppositionsgruppen erhielten bspw. Unterstützung durch Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei und die USA. Die HTS wird beispielsweise von der Türkei unterstützt.
Die Übergangsregierung unter der HTS treibt seit ihrer Machtübernahme im Dezember 2024 die Auflösung der bewaffneten Milizen und deren Eingliederung in eine neue syrische Armee voran. Ende Februar 2025 begann der Prozess der Verfassungsbildung. Das angestrebte Regierungssystem ist allerdings noch unklar. Am 13. März 2025 unterzeichnete Al-Sharaa eine vorläufige Verfassung, welche unter anderem Meinungs- und Pressefreiheit und politische Rechte von Frauen garantiert. Zudem soll es eine strikte Gewaltenteilung geben. Ende März 2025 gab Übergangspräsident Al-Sharaa die neue Übergangsregierung mit 23 Minister*innen bekannt. Sie soll innerhalb der nächsten 5 Jahre zu Wahlen führen. Das Kabinett besteht aus Angehörigen unterschiedlicher Ethnien, Religionen und Geschlechter.
Die Menschenrechtslage bleibt aber weiterhin in vieler Hinsicht angespannt. Im Jahr 2024 lebten über 90 Prozent der Syrer unterhalb der Armutsgrenze. Rund 12,9 Millionen Menschen – mehr als die Hälfte der Bevölkerung – haben Schwierigkeiten, sich ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen.
Mehr als zwölf Jahre Krieg haben die zivile Infrastruktur und die öffentlichen Dienstleistungen in Syrien zerstört und den Zugang zu Unterkünften, Gesundheitsversorgung, Strom, Bildung, öffentlichen Verkehrsmitteln, Wasser und sanitären Einrichtungen stark beeinträchtigt. Die Menschen im ganzen Land leiden zudem unter der schweren Benzinknappheit und steigenden Lebensmittelpreisen.
Die Vertreibung bleibt eine der schlimmsten und langwierigsten Folgen des Krieges. Seit Beginn des bewaffneten Konflikts im Jahr 2011 mussten laut dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) 12,3 Millionen Menschen aus Syrien fliehen, wobei derzeit 6,7 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben sind. Ein Jahr nach dem Sturz von al-Assad sind fast 1,8 Millionen ins Ausland vertriebene Syrer und 780.000 innerhalb von Syrien Geflüchtete in ihre Heimat zurückgekehrt. Die momentanen Bedingungen in Syrien garantieren aber noch keine sichere und würdige Rückkehr, für die es unter anderem nachweisbare Sicherheit, rechtliche Garantien und eine solide Unterstützung bei der Wiedereingliederung bräuchte.
Der Konflikt in Syrien hat außerdem Geschlechterungleichheiten verschärft und Frauen und Mädchen vermehrt Gewalt, Vertreibung und diskriminierenden Gesetzen ausgesetzt, die ihre Rechte einschränken.
Aktuelles
Die Menschenrechtslage ist vor Allem im Nordosten Syriens, dem Gebiet der kurdischen Minderheit, prekär.
Kurden werden historisch in Syrien seit Langem diskriminiert. Ab 1963 setzten die syrischen Machthaber eine Arabisierungskampagne durch. Hunderttausende Kurden wurden zu Staatenlosen erklärt und enteignet. Kurden in städtischen Zentren, insbesondere in Damaskus, Aleppo und der Region Afrin, waren gezwungen, sich kulturell und sprachlich anzupassen. Zuwiderhandlungen wurden brutal unterdrückt.
Als 2011 der Arabische Frühling Syrien erreichte und sich das Assad-Regime einer zunehmend islamistisch-nationalistischen Opposition gegenübersah, entschieden sich die Kurden für einen “dritten Weg”. Sie schlugen sich auf keine Seite, sondern begannen mit dem Aufbau einer autonomen Selbstverwaltung, die heute als Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyrien (AANES; ehemals Rojava) bekannt ist. Neben dem Abwehrkampf gegen das Assad-Regime, islamistische Gruppen und die Türkei zeichnete sich die AANES von Beginn an durch progressive politische Grundsätze aus: Gewaltenteilung, basisdemokratische Strukturen, kommunale Selbstverwaltung, die zentrale Rolle von Frauen sowie ein ökologisches Selbstverständnis machen das Projekt einzigartig in der Region. Vor allem für ethnische und religiöse Minderheiten war es lange Zeit der einzige Ort in Syrien, an dem sie nicht befürchten müssen, vertrieben, verfolgt oder ausgelöscht zu werden.
Seit dem Machtwechsel in Damaskus am 8. Dezember 2024 hat sich die Lage der Kurdinnen und Kurden in Nord- und Ostsyrien wie auch die vieler anderer ethnischer und religiöser Minderheiten in Syrien dramatisch verschärft. Laut einem Bericht des Rojava Information Center vom März 2025 starteten türkische Streitkräfte unmittelbar nach dem Beginn der HTS-Offensive großangelegte Angriffe auf die kurdisch verwalteten Gebiete.
Akut gibt es im Nordosten Syriens vor allem zwei aktuelle Entwicklungen: Einerseits kommt es zu wiederholten Kämpfen zwischen den (neuen) syrischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF), dem militärischen Flügel der AANES. Die SDF kontrollierte einst fast ein Drittel des Landes, darunter wichtige Infrastruktur, nun sind es nur noch wenige Städte. Andererseits haben die syrischen Behörden über einige Hafteinrichtungen und Lager im Nordosten des Landes die Kontrolle übernommen. Inhaftiert sind dort unter anderem vermeintliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS).
Nach dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember 2024 kontrollierten die SDF weiter Nordostsyrien. Ein Abkommen vom 10. März 2025 mit Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa sah die Integration kurdischer Verwaltung und Sicherheitskräfte sowie die Anerkennung der Kurden vor und weckte Hoffnungen auf Stabilität, Wiederaufbau und Miteinbeziehung und Autonomie der Kurd*innen. Die neue Verfassung vom 13. März 2025 enttäuschte aber die Hoffnungen der Kurden, unter anderem weil Syrien darin weiter als “Arabische Republik” bezeichnet wird. In der Übergangsregierung hat die AANES keine Vertretung. Kurdische Vertreter blieben aus zentralen Gremien ausgeschlossen. Außerdem kommt es zu wiederholten Übergriffen und Massakern an anderen religiösen Minderheiten, wie etwa an Alawiten im März und zuletzt im Juli an Drusen in der Provinz Suweida. Es gibt Hinweise, dass regierungsnahe Milizen die Angriffe unterstützt haben.
Ganz aktuell Mitte Januar 2026 erließ Präsident Ahmed al-Sharaa den Erlass Nr. 13 über die Rechte der Kurden in Syrien und kündigte eine weitere Vereinbarung mit dem SDF-Befehlshaber Mazloum Abdi an, die sich auf Sicherheitsintegration und die staatliche Kontrolle von Gefangenenlagern, in denen mutmaßliche IS-Mitglieder festgehalten werden, bezieht. Die Vereinbarung scheiterte jedoch am 19. Januar 2026, woraufhin erneut Kämpfe ausbrachen. Zivile Infrastruktur wurde zerstört und laut UN wurden rund 11.000 Menschen vertrieben.
Am 20. Januar 2026 wurde ein viertägiges Waffenstillstandsabkommen verkündet. Der Waffenstillstand sollte der SDF Zeit geben, den Plan mit der syrischen Regierung umzusetzen, wonach die kurdische Miliz aufgelöst und ihre Soldaten in die syrische Armee integriert werden sollten. Sollte die SDF die Vereinbarung nicht umsetzen, würde Damaskus seine Offensive wieder aufnehmen und auf die letzten Hochburgen der SDF vorrücken.
Trotz des territorialen Zusammenbruchs des IS befinden sich im Nordosten Syriens noch etwa 10000 mutmaßliche IS-Mitglieder und rund 40000 Familienangehörige in Gefängnissen und Lagern, darunter viele ausländische Staatsangehörige, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Humanitäre Organisationen kritisieren die Zustände vor Ort. In den Lagern kommt es immer wieder zu ideologisch motivierten Morden, und junge Menschen werden als IS-Kämpfer rekrutiert. Die internationale Gemeinschaft hat bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung dieses Problems entwickelt. Die AANES fordert seit Jahren die Rückführung ausländischer Staatsbürger und die Einrichtung eines internationalen Tribunals zur strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen des IS. Dennoch bleibt die Zusammenarbeit mangelhaft, und viele Staaten zögern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen oder juristische Verantwortung zu übernehmen. Begründet wird dies unter anderem mit Sicherheitsbedenken.
Am 20. Januar 2026 übernahmen die syrischen Behörden die Kontrolle über einige der Haftanstalten, in denen Menschen wegen ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zum IS festgehalten werden, sowie über das Lager al-Hol. Beim Rückzug der SDF konnten offenbar Frauen und Kinder ehemaliger IS-Kämpfer entkommen. Andere Lager verbleiben jedoch unter Kontrolle der AANES.
Probleme und Lösungsansätze
Die Menschenrechtslage in Syrien und insbesondere im Nordosten Syriens ist bereits äußerst prekär. Um so wichtiger ist es, Stabilität zu schaffen und insbesondere einen möglichen Krieg zu verhindern. Dafür am wichtigsten sind Verhandlungen, bei denen alle beteiligten Parteien gleichberechtigt behandelt werden. Nur so kann garantiert werden, dass alle beteiligten Konfliktparteien ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachkommen und sichergestellt werden, dass die Zivilbevölkerung nicht den Preis für einen weiteren politischen Zusammenbruch in Syrien zahlt. Es ist auch notwendig, dass diese Verhandlungen international unter Einbeziehung aller Akteur*innen stattfinden. Zum Beispiel erwägen die USA, ihre zwar wenigen, aber trotzdem relevanten, auf mehreren Basen verteilten US-Soldaten aus Syrien abzuziehen. Dies könnte zu neuer Instabilität in Syrien und der ganzen Region führen.
Um in Syrien Lösungen zu finden, ist es aufgrund der diversen Bevölkerung grundlegend wichtig, dass alle Minderheiten von der Regierung repräsentiert und beschützt werden. Darüber hinaus würde Zusammenarbeit mit der AANES und ein damit verbundenes Ende der Kämpfe im Nordwesten eine große Chance für die Umsetzung von Menschenrechten in Syrien bieten.
Des Weiteren muss eine Lösung für die IS-Lager gefunden werden. Zum einen müssen die syrischen Behörden und die AANES dringend Beweise für die vom IS begangenen völkerrechtlichen Verbrechen sichern. Diese Beweise sind unerlässlich, um das Schicksal und den Verbleib der Syrer*innen zu klären, die dem Verschwindenlassen durch den IS zum Opfer gefallen sind, und die Verantwortlichen für Völkerrechtsverbrechen, einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.
Zum anderen müssen die syrischen Behörden in Abstimmung mit der AANES die IS-Lager auflösen. Die Gefangenen müssen entweder wegen Verbrechen nach dem Völkerrecht oder schwerer Verbrechen nach innerstaatlichem Recht verfolgt, zurückgeführt und in ihren Herkunftsländern einen Prozess bekommen. Die Verfahren innerhalb Syriens müssen den menschenrechtlichen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen.
Auch die Aufarbeitung und Aufklärung der schweren Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes bleibt wichtig für Versöhnung und einen Neuanfang des Landes.
Für eine Zukunft Syriens, in der Menschenrechte garantiert sind, muss Syrien zu einem Rechtsstaat werden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger werden so vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geschützt.
Um der Rechtsstaatlichkeit näher zu kommen gibt es in Syrien mehrere Ansatzpunkte. Bisher hat die neue Übergangsregierung einen Reformprozess ausgerufen. Zentrale Ziele sind die Erarbeitung einer neuen, dauerhaften Verfassung, der Wiederaufbau staatlicher Institutionen und der öffentlichen Infrastruktur, sowie perspektivisch die Durchführung freier Wahlen. Die syrische Übergangsverfassung legt die Grundlagen für eine fünfjährige Übergangsphase. Syrien ist laut Übergangsverfassung ein Staat mit starker Zentralregierung, der in 14 Verwaltungsgebiete unterteilt ist. Der Islam gilt als Hauptquelle der Gesetzgebung, der Präsident muss muslimischen Glaubens sein.
Langfristig braucht es in Syrien eine Verfassung, die alle Bevölkerungsgruppen auf Augenhöhe beteiligt. Durch die Verfassung muss dann Gewaltenteilung im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit etabliert werden. Insbesondere braucht es unabhängige durchsetzungsfähige Gerichte. Der oben dargestellte Gesellschaftsvertrag der AANES könnte dazu als Vorbild dienen.
Für eine langfristig stabile Regierung sind freie und faire Wahlen nach der neuen Verfassung notwendig, an denen alle Syrerinnen und Syrer einschließlich der Diaspora teilnehmen können. Eine inklusive Verfassung und demokratisch legitimierte Institutionen würden Menschenrechte schützen, Rechenschaft für Völkerrechtsverbrechen sichern und die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Überwachung von Menschenrechtsverletzungen stärken.
Diese Prozesse könnten durch die Vereinten Nationen begleitet werden.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Gewalteinsatzes gegen die Zivilbevölkerung während des Assad-Regimes wurden von vielen Staaten weitreichende Sanktionen verhängt. Seit dem Regierungssturz wurden diese aber größtenteils wieder komplett abgebaut. Gleichzeitig bleiben Sanktionen der westlichen Staaten ein Hebel, falls Syrien wieder in Gewalt abdriftet oder Frauen-, Menschen- und Minderheitenrechte nicht geachtet und demokratische Beteiligungsrechte nicht garantiert werden. Dennoch muss man sich aber immer bewusst sein, dass wirtschaftliche Sanktionen meist insbesondere die Zivilbevölkerung und nicht die Machthaber*innen stark treffen.
Die schnellste Ansatzpunkte, um in Syrien momentan Menschenrechte zu garantieren, sind humanitäre Hilfe, Nahrung und Treibstoff. Humanitäre Hilfe und umfassende Wiederaufbauhilfen sind weiterhin unterfinanziert. Syrien braucht Unterstützung beim Wiederaufbau, insbesondere der Grundversorgung mit Elektrizität, Wasser und Medizin sowie beim Wiederaufbau des Arbeitsmarktes.
Punkte zur Diskussion
- Sieht der Menschenrechtsrat angesichts der Lage im Nordosten Syriens die Gefahr, dass in Syrien ein neuer Bürgerkrieg ausbrechen könnte? Will der Menschenrechtsrat aufgrund der Lage in Syrien den Sicherheitsrat anrufen, sich der Situation in Syrien ebenfalls anzunehmen?
- Wie können Menschenrechtsverletzungen, die im syrischen Bürgerkrieg begangen wurden, aufgearbeitet werden? Was soll mit den verbleibenden IS-Kämpfern in Syrien passieren?
- Wie können die Rechte von Frauen, religiösen Minderheiten und anderer am stärksten marginalisierten Gruppen gesichert werden?
- Wie kann die humanitäre Lage in Syrien verbessert und Fortschritte gesichert werden?
Hinweise zur Recherche
Um für ihr Positionspapier zu recherchieren, hilft es erstmal, sich im internationalen Diskurs zum Syrien-Konflikt zu verorten. Dabei können folgende Fragen helfen: Ist Ihr Staat Teil des internationalisierten Konflikts? Wenn ja, welche Interessen und Ziele verfolgt ihr Staat? Falls nein, arbeitet Ihr Staat eng mit Ländern zusammen, die Teil des Konflikts sind? Hat Ihr Staat Sanktionen gegen das ehemalige Assad Regime verhängt? Hat Ihr Staat syrische Geflüchtete aufgenommen?
Diese Fragen können Ihnen helfen, eine erste Orientierung zur Position Ihres Staates zu finden. Möglicherweise stoßen Sie in Ihrer Recherche auch darauf, dass sich die Position Ihres Staates momentan zu syrischen Geflüchteten im eigenen Land ändert. Hier ist eine Kontextualisierung wichtig. Seit 2021 hat die EU Schritte unternommen, um eine Normalisierung der HTS einzuleiten, die letztlich zur Rückführung syrischer Geflüchteter führen könnte. Das passt zur Abschottungspolitik der EU.
Lexikon
Arabisierung: ist der Prozess der Übernahme der arabischen Sprache und Kultur anstelle der einheimischen Sprache und kulturellen Praktiken einer Nation. Die Kultur der Araber ist vielfältig, aber geprägt durch gemeinsame Elemente wie die arabische Sprache, starke Familien- und Stammesbindungen, Gastfreundschaft sowie eine reiche mündliche und schriftliche Tradition. Der Islam hat die Kultur historisch stark beeinflusst, auch wenn es innerhalb der arabischen Welt große regionale Unterschiede gibt.
Arabischer Frühling: eine Reihe revolutionärer Proteste, die im Dezember 2010 begannen und Millionen von Menschen im Nahen Osten und Nordafrika mobilisierten, um autokratische Führer herauszufordern und zu stürzen. Nachdem anfangs große Erwartungen in Bezug auf eine Demokratisierung der Region dominierten, überwiegen gegenwärtig angesichts zahlreicher Kriege und der Rückkehr autoritärer Herrschaft pessimistische Einschätzungen.
Diaspora: bezeichnet ethnische, religiöse oder nationale Gruppen, die ihre ursprüngliche Heimat verlassen haben und als Minderheiten verstreut in anderen Ländern leben.
förderal: die Bildung eines Bundesstaates und das Zusammenwirken in ihm - und auch, wie ein Land politisch aufgebaut und die Macht verteilt ist. Ein "föderaler Staat" entsteht durch den Zusammenschluss von mehreren einzelnen Ländern.
humanitär: bedeutet so viel wie "menschlich". Durch humanitäre Hilfe sollen die Menschen unterstützt werden, die zum Beispiel durch Erdbeben, Kriege oder Krankheiten in eine Notsituation geraten sind. Das heißt, dass ihnen zum Beispiel überlebenswichtige Dinge geliefert werden wie Trinkwasser, Nahrung oder Medizin.
internationalisierter Konflikt: ein ursprünglich interner Konflikt (wie ein Bürgerkrieg), in den ausländische Staaten direkt oder indirekt eingreifen. Dies geschieht meist durch die Unterstützung einer Rebellengruppe oder der Regierung durch Truppen, Waffenlieferungen oder logistische Hilfe.
Islamismus: ist eine politische Ideologie, die die Gestaltung der Politik und Gesellschaft anhand von Werten und Normen anstrebt, die aus der Religion des Islam abgeleitet werden. Die Vorstellungen islamistischer Bewegungen sind uneinheitlich und reichen von einer politischen Gestaltung innerhalb demokratischer Systeme bis hin zur fundamentalen Ablehnung ebendieser und dem Eintreten für einen totalitären Gottesstaat, mitunter durch Gewalt und Terrorismus.
Kurd*innen: eine westasiatische Ethnie (soziale Gruppe, deren Mitglieder sich durch gemeinsame Merkmale wie Kultur, Sprache, Religion, Geschichte oder Abstammung verbunden fühlen) mit eigener Kultur und Sprache, die die weltweit größte staatenlose Volksgruppe bilden und hauptsächlich in der Türkei, im Irak, Iran und Syrien leben, wo sie in verschiedenen Religionen (meist sunnitische Muslime, aber auch Aleviten, Jesiden, Christen) verbreitet sind und eine lange Geschichte des Widerstands gegen Unterdrückung haben.
Marginalisierung: beschreibt den Prozess, bei dem Einzelpersonen oder Gruppen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, was ihre Macht, Sichtbarkeit, ihren Zugang zu Chancen (wie Bildung, Arbeit, Wohnraum) und ihre Gleichberechtigung einschränkt, oft durch strukturelle Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Einkommen, Religion oder anderen Merkmalen. Dies führt zu sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit und kann unbewusst oder absichtlich geschehen.
prekär: unsichere, schwierige oder missliche Lage, oft verbunden mit existenzieller Not oder finanzieller Instabilität.
Regime: meist abwertend für die einem bestimmten politischen System entsprechende Herrschafts- und Regierungsform. Der Begriff hat gegenüber seiner ursprünglichen neutralen Bedeutung vor allem in der Umgangssprache einen Bedeutungswandel durchlaufen. Heute bezeichnet Regime vor allem eine diktatorische oder nicht legitimierte Regierung beziehungsweise Herrschaftsform.
Sanktionen: dienen als Instrument, mit dem Konflikte verhütet oder auf sich abzeichnende oder gegenwärtige Krisen reagiert sowie Frieden, Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das Völkerrecht gefördert werden sollen. Insgesamt sind sie Zwangsmaßnahmen, die darauf abzielen, unerwünschtes Verhalten zu bestrafen oder zu korrigieren, um die Einhaltung von Normen, Gesetzen oder internationalen Regeln zu erzwingen. Sie umfassen wirtschaftliche (Embargos, Handelsbeschränkungen), finanzielle (Einfrieren von Vermögenswerten) sowie diplomatische Maßnahmen.
Völkerrecht: Das Völkerrecht ist eine überstaatliche Rechtsordnung, die auf Verträgen und Gewohnheitsrecht beruht und die Beziehungen zwischen souveränen Staaten sowie internationalen Organisationen regelt. Es umfasst Friedens- und Kriegsvölkerrecht, Menschenrechte, das Gewaltverbot (UN-Charta) sowie Regelungen zu Umwelt, Handel und Weltraum. Ziel ist die Sicherung des Weltfriedens.
Quellenangaben
Servicestelle Friedensbildung Baden Württemberg: Eine Konfliktanalyse aus friedenspädagogischer Sicht (Mai 2025): https://www.friedensbildung-bw.de/syrien-krieg#c94919-> Überblick über die gesamte Historie des Konflikts in Syrien. Guter Einstieg zum Überblick, auch mit weiterführenden Quellen (deutsch)
European Center for Constitutionial and Human Rights (ECCHR): Syrischer Übergangspräsident al-Scharaa in Berlin erwartet: Keine Abschiebungen nach Syrien (16.01.2026): https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/syrischer-uebergangspraesident-al-scharaa-in-berlin-erwartet-keine-abschiebungen-nach-syrien/-> Artikel über Perspektiven, wie die Gewalt in Syrien beendet werden kann (deutsch)
Forum Kultur und Außenpolitik, Lina Kathib: Neues Kapitel für Syriens Frauen, (04.03.2025):https://culturalrelations.ifa.de/fokus/artikel/neues-kapitel-fuer-syriens-frauen/-> Einschätzung zu den Chancen und Risiken für Frauenrechte in Syrien (deutsch)
Bundeszentrale für politische Bildung, Dastan Jasmin: Die Kurden in Syrien, 06.06.2025: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/syrien-2025/562725/die-kurden-in-syrien/-> Artikel über die syrischen Kurden und die AANES (deutsch)
Gesellschaft für bedrohte Völker, Ulrich Sandl: Rojava - eine Chance für die Menschenrechte in Syrien?: https://www.gfbv.de/de/zeitschriftfuervielfalt/archiv/291-kurdistan-brennt/rojava-eine-chance-fuer-die-menschenrechte-in-syrien/-> mehr Kontext zur AANES (früher Rojava) (deutsch)
UN High Commissioner on Human Rights (OHCHR): UN Human Rights in Syria: https://www.ohchr.org/en/countries/syria/our-presence-> Übersicht darüber, wofür sich das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) in Syrien einsetzt (englisch)
Bundeszentrale für politische Bildung: Syrien: Erste Wahlen nach der Machtübernahme durch die HTS (09.09.2025): https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/570713/syrien-erste-wahlen-nach-der-machtuebernahme-durch-die-hts/-> Ausblick auf die ersten Wahlen in Syrien (deutsch)
The Guardian, William Christou: Syrian and Kurdish forces agree to extend ceasefire as threat of war looms, (24.01.2026):
https://www.theguardian.com/world/2026/jan/24/syria-kurdish-military-extend-ceasefire-war-> Infos zum Waffenstillstand vom 20. Januar und dessen Bedeutung (englisch)
Handelsblatt, Inga Rock: Die USA setzen in Syrien auf Damaskus – das könnte im Chaos enden, (24.01.2026):https://www.handelsblatt.com/politik/international/syrien-die-usa-setzen-in-syrien-auf-damaskusdas-koennte-im-chaos-enden/100194132.html-> Artikel über die Bedeutung eines möglichen Abzugs der US-amerikanischen Truppen aus Syrien (deutsch)
UN-Flüchtlingshilfe: Syrien vor ungewisser Zukunft: Hilfe weiter nötig (Februar 2026): https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/syrien-> Spendenaufruf mit Informationen und Hintergrund zur humanitären Lage in Syrien