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Menschenrechtsrat

- MRR TOP 2: Inklusive Bildung (Bildung als Menschenrecht)

Inhaltshinweise: Dieser Gremientext benennt unter anderem das Thema der Diskriminierung verschiedener Personengruppen, z. B. von Mädchen und von Menschen mit Behinderung. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.

Kurzzusammenfassung

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 beschlossen, dass Bildung ein Menschenrecht ist und somit jeder Person auf der Welt zusteht. Mit dem Vierten der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) wurde außerdem das allgemeine, weltweite Ziel einer inklusiven Bildung bis 2030 beschlossen: Alle Menschen haben das gleiche Recht auf Bildung und niemand darf in der Bildung diskriminiert werden. 

Nachdem in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte im Bereich der Bildung gemacht wurden, haben diese in den letzten Jahren abgenommen. Vielerorts findet ein Stillstand oder sogar ein Rückgang der Entwicklung statt. Dazu kommt, dass noch immer etwa 20% aller jungen Menschen gänzlich von Bildung ausgeschlossen sind (vor allem marginalisierte Gruppen sind davon besonders betroffen) und das Ziel einer inklusiven Bildung in keinem Land der Welt vollständig umgesetzt ist.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf, wobei die Frage geklärt werden muss, wie die Länder wieder zu einem Positivtrend zurückkehren und gemeinsam das Menschenrecht auf Bildung für alle ermöglichen sowie eine inklusive Bildung weltweit schaffen können. Schwierig ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bezogen auf die beiden Ziele alle Länder unterschiedlich weit fortgeschritten sind und sehr verschiedene Umsetzungsprobleme haben. Dazu kommt auch noch, dass viele Länder inklusive Bildung unterschiedlich definieren und deswegen verschiedene Ziele verfolgen.

Einleitung

“Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung” – so steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Bildung ist also ein Menschenrecht. Jeder einzelnen Person auf der Welt und insbesondere allen jungen Menschen steht Bildung zu. Hat jemand nicht die Möglichkeit zur Schule zu gehen, so verstößt dies gegen die Menschenrechte. Außerdem haben alle Menschen das gleiche Recht auf Bildung. Kein Mensch auf dieser Welt darf in der Bildung diskriminiert werden, niemand darf also einfach so andere beziehungsweise schlechtere Bildung erhalten. Genau das ist die Definition von inklusiver Bildung. Auch wenn die Länder der Welt dieses Recht auf gleichberechtigte Bildung für alle beschlossen haben, wird es in keinem Land der Welt vollständig durchgesetzt.

Quelle: Screenshot aus Weltbildungsbericht 2020: Inklusion und Bildung: Für alle heißt für alle, © UNESCO, 2020, CC BY-SA 3.0 IGO

Hintergrund und Grundsätzliches

Laut den Vereinten Nationen (United Nations, UN) entscheidet Bildung maßgeblich über die Lebenschancen einer Person und befähigt Menschen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit und ermöglicht politische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe. Eine gute Bildung ist ferner notwendig für eine zukunftsfähige Entwicklung eines Staates. Kurz: Bildung ist der Schlüssel für die individuelle und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. 

Mit dem Artikel 26 der AEMR wurde 1948 festgelegt, dass Bildung ein Menschenrecht ist und somit jeder Person zusteht. Das Recht auf Bildung für alle wurde des Weiteren im Artikel 13 des UN-Sozialpakts, Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie in staatlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, wie Artikel 10c der UN-Frauenrechtskonvention, Artikel 7 der UN-Konvention gegen rassistische Diskriminierung und Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten. Immer wieder wird es auch in Erklärungen der UNESCO betont, wie z.B. der Erklärung „Bildung für alle“ der UNESCO-Weltkonferenz 1990 sowie dem Cali Commitment von 2019.

Mit dem UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen wurde 1960 dann beschlossen, dass allen Menschen in einem Staat Bildung sogar gleichberechtigt zusteht und niemand benachteiligt oder unterschiedlich behandelt werden darf. Dieses Ziel der inklusiven Bildung wurde 2015 im Vierten der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) erneut festgeschrieben. Damit hat sich die Weltgemeinschaft dazu selbstverpflichtet, alles dafür zu tun, bis 2030 für eine inklusive Bildung zu sorgen. Den Menschen soll bis dahin also Bildung gleichberechtigt in denselben Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, Beeinträchtigungen, dem sozioökonomischen Status oder anderen Merkmalen zustehen. Ein Staat hat dementsprechend dafür zu sorgen, Jungen wie Mädchen, Geflüchteten wie Einheimischen, Menschen mit einer Behinderung wie Menschen ohne Behinderung sowie Armen wie Reichen einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu ermöglichen.

Verschiedene Untersuchungen haben dahingehend gezeigt, dass alle Lernenden von Inklusion profitieren.

Aktuelles

In den letzten Jahrzehnten hat es teilweise sehr positive Entwicklungen gegeben, mit denen die Weltgemeinschaft dem Ziel der inklusiven Bildung näher gekommen ist. Dazu zählt zum Beispiel, dass so viele Mädchen wie noch nie eine Schule besuchen und die Anzahl der Kinder, die keine Schule besuchen, sich stark verringert hat. Auch die Einschulungsrate in den Grundschulen hat weltweit stark zugenommen. 

Dennoch ist es so, dass heute noch immer etwa einer von sechs jungen Menschen auf der Welt (insgesamt rund 250 Millionen) von Bildung ausgeschlossen bleibt, die ihm eigentlich zusteht. Kinder mit Behinderungen sind davon besonders betroffen. Und auch wenn in vielen Teilen der Welt inzwischen gleich viele oder sogar mehr Mädchen als Jungen die Grund- und Sekundarschule besuchen und abschließen, haben in einigen Ländern und Regionen der Welt Mädchen weiterhin schlechtere Bildungschancen beziehungsweise werden gänzlich von Bildung ausgeschlossen.

Millionen von Menschen weltweit können also trotz erheblicher Fortschritte ihr Menschenrecht auf Bildung nicht wahrnehmen. Die Covid-19-Pandemie hat dieses Problem vergrößert und die Ungleichheit verstärkt, indem Schüler*innen aus ärmeren Ländern und marginalisierten Gruppen vergleichsweise weniger Hilfe erhielten. Doch bereits vor der Covid-19-Pandemie kam die Umsetzung vom SDG 4 nur schleppend voran. Der UNESCO-Weltbildungsbericht beschreibt sogar, dass aktuell in der Hälfte der Länder Fortschritte in der Bildung zum Stillstand gekommen sind oder sogar ein Rückgang der Entwicklungen stattfindet.

Ein Grund dafür ist vermutlich auch, dass die weltweiten öffentlichen Bildungsausgaben zwischen 2015 und 2022 von 4,4% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf 4% gesunken sind. Und obwohl die Staaten mit der Agenda Bildung 2030 sich darauf geeinigt haben, dass jedes Land mindestens 4% des BIP in Bildung investiert, verfehlen vier von zehn Nationen diesen Richtwert. Ebenfalls sinkt seit 2019 der Anteil der internationalen Entwicklungshilfe, der in Bildung fließt.

Die Umsetzung des SDG 4 wird auch durch eine zweite Ursache erschwert: Der weltweite Anstieg der Anzahl von Kindern mit Migrations- oder Fluchtgeschichte. Diese Zunahme an Geflüchteten ist selbstverständlich eine Herausforderung für die Umsetzung des Ziels einer inklusiven Bildung, die auch diese Kinder miteinbezieht.

Bildungsausgaben sinken weltweit, Quelle: Screenshot aus Kurzfassung Weltbildungsbericht 2024/25: Leadership in der Bildung: Für das Lernen, © UNESCO, 2025, CC BY-SA 3.0 IGO

Probleme und Lösungsansätze

Trotz erheblicher Fortschritte in der Bildung haben vor allem einkommensschwache und gesellschaftlich benachteiligte Gruppen weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen wie die Privilegierten innerhalb eines Landes. Vor allem in den letzten paar Jahren hat der Fortschritt der Entwicklung hin zu einer inklusiven Bildung abgenommen. Diesen Trend zu stoppen, das Ruder rumzureißen und wieder hin zu einem Weg zu finden, durch den das SDG 4 erfolgreich umgesetzt werden kann, muss das Ziel der Weltgemeinschaft in den nächsten Jahren sein.

In erster Linie ist dabei die Durchsetzung des Menschenrechts auf Bildung zu betrachten. Nachdem die Länder sich vor mehr als 75 Jahren auf dieses Recht geeinigt haben, sollte es oberste Priorität sein, allen Menschen auf der Welt Bildung zu gewährleisten. Die teilweise großen Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten gilt es fortzuführen und gegen den aktuellen Negativtrend anzukämpfen.

Anzahl Kinder ohne Schulbesuch, Quelle: Screenshot aus Kurzfassung Weltbildungsbericht 2024/25: Leadership in der Bildung: Für das Lernen, © UNESCO, 2025, CC BY-SA 3.0 IGO

Direkt an das allgemeine Recht auf Bildung anschließend und untrennbar mit diesem verbunden, muss das Ziel der inklusiven Bildung ins Auge genommen werden. Allen Menschen steht unabhängig von irgendwelchen Merkmalen gleichberechtigt Bildung zu. Während das Menschenrecht auf Bildung in vielen Staaten größtenteils durchgesetzt wird, ist eine inklusive Bildung in noch keinem Land der Welt vollständig erreicht. Vor allem Menschen mit Behinderung, Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status und Geflüchtete haben meist nicht dieselben Bildungsmöglichkeiten wie andere Menschen in ihrem Land. Das bedeutet zum Beispiel, dass Kinder mit Behinderung zwar eine Schule besuchen können (das allgemeine Recht auf Bildung ist also gegeben), aber eben nicht gemeinsam mit allen anderen Kindern, sondern nur separate Schulen extra für sie.

Wie schnell festzustellen ist, stehen die meisten Nationen an unterschiedlichen Punkten in der Verwirklichung dieser beiden Ziele und haben verschiedene Umsetzungsprobleme. In manchen Staaten ist das Menschenrecht auf Bildung noch nicht gewährleistet oder es bestehen Ungleichheiten zwischen der Bildung von Mädchen und Jungen. Andere Nationen haben hingegen Probleme, eine inklusive Bildung zu schaffen, da zum Beispiel Menschen mit Behinderung oder Geflüchtete nicht den gleichen Zugang zu Bildung haben, geschweige denn dieselben Bildungsinstitutionen besuchen können wie andere.

Für den Menschenrechtsrat sollte es bei der Behandlung dieses Themas nicht nur um konkrete Handlungsvorschläge gehen, die bloß einzelne dieser Probleme und Staaten adressieren. Vielmehr sollte es darum gehen, darüber nachzudenken und zu diskutieren, wie das Menschenrecht auf Bildung und das Ziel einer inklusiven Bildung für alle Staaten der Welt in naher Zukunft erreicht und gefördert werden kann. Denn in allen Ländern zeigen sich Probleme bei der Umsetzung.

Eine Schwierigkeit ist dabei, dass inklusive Bildung in vielen Ländern unterschiedlich definiert wird und das Verständnis der zu inkludierenden Gruppen sehr vielfältig ist. Zum Beispiel verstehen nur etwas mehr als die Hälfte aller Nationen unter ihr eine Bildung, die alle marginalisierten Gruppen mit einbezieht. Für 17% der Staaten bedeutet inklusive Bildung ausschließlich die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Wieder andere Länder haben gar keine genaue Definition. Je nachdem, was ein Land unter inklusiver Bildung versteht und welche Gruppen von Menschen gemeint sind, probiert es logischerweise nur, für diese Gruppen eine inklusive Bildung umzusetzen.

Ein zweites Problem, welches der mangelnden Umsetzung einer inklusiven Bildung nach der Definition der UN und der UNESCO zu Grunde liegt, ist die Vorstellung, dass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen verschieden behandelt werden sollten. Dem widerspricht das Konzept der inklusiven Bildung jedoch auch gar nicht, sondern es beinhaltet genau diese Idee. Eine inklusive Bildung fordert immerhin, dass unterschiedliche Bedürfnisse, Fähigkeiten und Eigenschaften respektiert werden. Dazu kommt nur auch noch, dass alle Formen der Diskriminierung im Lernumfeld beseitigt werden. Es ist schließlich ein Unterschied, ob Menschen von vornherein von Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden oder ob sie während einer gemeinsamen und gleichen Bildung unterschiedlich - ohne Diskriminierung - gefördert werden.

Dabei sollte bei Überlegungen, wie eine inklusive Bildung umgesetzt werden kann, immer die Frage im Mittelpunkt stehen, wie bestehende Systeme zum Vorteil aller weiterentwickelt werden können - nicht die Frage, wie bestimmte Lernende in bestehende Systeme integriert werden können. Häufig genannte Vorschläge hin zu einer inklusiven Bildung sind eine größere und vor allem effizientere Finanzierung, der effektive Einsatz digitaler Technologien - hier ist jedoch Vorsicht geboten, da trotz der erweiterten Möglichkeiten die Gefahr besteht (und es bisher auch der Fall war), dass durch die ungleichen Zugangsmöglichkeiten die Ungleichheit eher verstärkt wird -, eine bessere Ausbildung und in Teilen größere Freiheit für Lehrkräfte und vor allem auch Schulleitungen sowie die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Arbeitsteams.

Punkte zur Diskussion

- Wie ist es zum aktuellen Stillstand bzw. Rückgang in der Entwicklung der Bildung gekommen? 

- Wie kann der aktuelle Stillstand bzw. Rückgang in der Entwicklung der Bildung gestoppt werden? Wie schaffen die Länder der Welt es zurück zu einer positiven Entwicklung in der Bildung und wie kann diese dauerhaft beibehalten werden?

- Wie kann das Ziel einer inklusiven Bildung weiter gefördert und erreicht werden?

- Inwiefern wollen die verschiedenen Staaten überhaupt eine inklusive Bildung ermöglichen und welche Art von inklusiver Bildung ist dabei gemeint?

- Wie schafft es die Weltgemeinschaft, das Menschenrecht auf Bildung allen Personen auf der Welt zu ermöglichen?

- Welche (internationale) Hilfe benötigen Staaten für die Umsetzung aller dieser Punkte?

Lexikon

17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG): Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) sind die globalen Nachhaltigkeitsziele der UN im Rahmen der „Agenda 2030“, die eine nachhaltige Entwicklung auf sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ebene fördern, Armut bekämpfen, Ungleichheit reduzieren und den Planeten schützen sollen. Sie gelten universell bis zum Jahr 2030 und richten sich an alle: Regierungen, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft, die Wissenschaft und jeden einzelnen Menschen.

Agenda Bildung 2030: Die Agenda Bildung 2030 ist ein Überbegriff für alle Inhalte der SDG, die sich auf Bildung beziehen, vor allem also des SDG 4.

Bruttoinlandsprodukt (BIP): Das Bruttoinlandsprodukt, abgekürzt BIP, beschreibt den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft produziert werden. Es ist einer der wichtigsten Indikatoren für Wohlstand und Wirtschaftswachstum eines Landes.

Inklusive Bildung: Inklusive Bildung ist mehr als das, was im deutschsprachigen Raum unter Inklusion verstanden wird und darf nicht mit ihr verwechselt werden. Laut UNESCO bedeutet inklusive Bildung gleichberechtigte Bildung für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, biologischem oder sozialem Geschlecht, Beeinträchtigungen, sozioökonomischem Status und anderen Merkmalen. Sie besagt, dass die Talente und Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigt werden, dass alle Lernenden gemeinsam lernen und dass alle Menschen in der Verwirklichung ihres Potentials individuell gefördert werden.

Marginalisierte Gruppen: Marginalisierte Gruppen sind Bevölkerungsteile, die durch soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Benachteiligung an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und dadurch weniger Macht und Teilhabe haben. Sie erfahren Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen wie Armut, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Geschlecht, auch wenn sie nicht unbedingt Minderheiten darstellen (z.B. Frauen in patriarchalen Gesellschaften).

Menschenrecht auf Bildung: Ausschnitt aus Artikel 26 der AEMR: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.”

Multiprofessionelle Arbeitsteams: Ein multiprofessionelles Arbeitsteam in der Bildung bedeutet, dass in einer Schule nicht nur Lehrkräfte arbeiten, sondern auch andere Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen etc.). Sie arbeiten alle eng zusammen, um durch vielfältige Perspektiven die komplexen Bedürfnisse der Schülerschaft besser zu adressieren und eine inklusive Bildung zu fördern.

SDG 4: “Inklu­sive, gleich­be­rech­tigte und hoch­wer­tige Bil­dung ge­währ­leis­ten und Mög­lich­kei­ten lebens­lan­gen Ler­nens für alle för­dern.” Das SDG 4 hat des Weiteren 10 Unterziele (01b-sdg-04-unterziele.pdf).

Sozioökonomischer Status: Der sozioökonomische Status beschreibt die soziale Position eines Individuums in einer Gesellschaft, basierend auf einer Kombination von Faktoren wie Bildung, Beruf und Einkommen, oft ergänzt durch Wohnort, Besitz und kulturelle Praktiken.

UNESCO: Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation beschäftigt. Sie koordiniert die Umsetzung des SDG 4 und ist für das Monitoring der Fortschritte verantwortlich. 

UNESCO-Weltbildungsbericht: Der UNESCO-Weltbildungsbericht gibt einen Überblick über die weltweite Umsetzung der Agenda Bildung 2030. Er erscheint alle ein bis zwei Jahre und wird durch ein wissenschaftlich unabhängiges, von der UNESCO betreutes Redaktionsteam erstellt. Neben dem Monitoring von Fortschritten des SDG 4 befasst sich der Bericht mit jeweils wechselnden Schwerpunktthemen.

Für die Recherche

Für allgemeine Informationen zum Menschenrecht auf Bildung und zur inklusiven Bildung sowie deren weltweite Umsetzung ist vor allem die UNESCO (und dabei auch die Deutsche UNESCO-Kommission mit deutschsprachigen Quellen) eine sehr gute Anlaufstelle. Sie überwacht die Umsetzung des SDG 4 und veröffentlicht fast jährlich den Weltbildungsbericht genau dazu. Auf ihrer Webseite findet sich viel Weiteres zum SDG 4, inklusiver Bildung und dem Menschenrecht auf Bildung.

Bei der Recherche für ein spezifisches Land sollte an erster Stelle stehen, wie die allgemeine Situation in einem Land aktuell ist. Falls es Krieg oder wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt, ist die Chance recht hoch, dass zurzeit nicht der stärkste Fokus auf der Bildung liegt. Um zur Bildungslage zu recherchieren und herauszufinden, wo ein Land aktuell bezogen auf die Gewährleistung des Menschenrechts auf Bildung beziehungsweise der Umsetzung des SDG 4 steht, kann es helfen, konkrete Daten wie die Einschulungsquote zu recherchieren. Teilweise gibt es dafür auch Online-Datenbanken für alle Länder der Welt (zum Beispiel von der UNESCO: Education Progress | GEM Bericht SCOPE). Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass wenn ein Land Schwierigkeiten hat, überhaupt alle Kinder in die Schule zu bekommen oder Mädchen insgesamt schlechtere Bildungsmöglichkeiten haben, dass sich dieses Land noch nicht wirklich mit der Inklusion von Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung ins Bildungssystem beschäftigt. 

Wie ein Land allgemein zum Ziel einer inklusiven Bildung steht, ist deutlich schwieriger herauszufinden und kann sich z. B. in demokratischen Ländern mit jeder Wahl verändern. Hier kann es sinnvoll sein, sich vor allem mit der Inklusion von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dazu gibt es im Vergleich zur Inklusion anderer marginalisierter Gruppen häufig mehr Daten sowie Informationen darüber, wie ein Land dazu steht/was es dafür tut und auch mehr NGOs, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Des Weiteren kann es auch helfen, auf der Webseite des Bildungsministeriums eines Landes nach dem Thema Inklusion zu suchen (meist jedoch auf Englisch). Wichtig: Wenn man dort gar nichts dazu findet, bedeutet dies auch etwas - es kann aber auch sein, dass man es einfach nicht gefunden hat beziehungsweise nicht das Bildungsministerium, sondern ein anderes Ministerium sich damit beschäftigt.

Quellenangaben

Überblicksartikel:

Ausführlichere Informationsquellen:

UN-Dokumente: