Schritt 1: Meine Rolle im IGH

Bevollmächtigte*r IGH
Als Bevollmächtigte*r vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vertreten Sie Ihren Staat in der streitigen völkerrechtlichen Angelegenheit entweder als klagende oder beklagte Partei. Gesammelt werden beide als Streitparteien oder Verfahrensbeteiligte bezeichnet.
Mit Ihrer Klageschrift im schriftlichen (Vor-) Verfahren – das heißt, der Konferenzvorbereitung – wie auch durch Ihr Anfangs- und Schlussplädoyer in der mündlichen (Haupt-) Verhandlung – also während der Konferenz – haben die Streitparteien Gelegenheit, dem Gericht die jeweilige Rechtsauffassung ihres Staates zu erläutern und bestenfalls von ihr zu überzeugen. Auch, wenn Sie dazu die Erfolgsaussichten des Klagebegehrens (“wer verlangt was von wem und warum?”) nur für Ihre Seite argumentieren können. Dafür ist es allerdings hilfreich, sich auch mit den Gegenargumenten auseinanderzusetzen.
In der Vorbereitung sollten Sie sich auf Ihr Eingangsplädoyer konzentrieren, das der Auftakt zu den Verhandlungen vor dem IGH von MUN-SH sein wird. Versuchen Sie, das Gericht von Ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen und darauf einzuwirken, welche Inhalte die Debatte im Laufe der Konferenz nehmen wird!
Die Streitparteien müssen sich im mündlichen Verfahrensgang der Befragung durch die Richter*innen gewissenhaft stellen – zugleich können Sie mittels Einbringung von Beweismitteln in das Verfahren wesentlich auf dessen Verlauf Einfluss nehmen und die Wahrheitsfindung taktisch beeinflussen.
Richter*in IGH
Als eine*r von 15 Richter*innen vor dem Internationalen Gerichtshof vertreten Sie das Rechtssystem Ihres Staates. Im schriftlichen (Vor-) Verfahren – das heißt, der Konferenz-Vorbereitung – erarbeiten Sie sich die (völker-) rechtsdogmatischen Ansichten Ihres Staates in Bezug auf den Ihnen vorgelegten Sachverhalt. Welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen müssen, richtet sich nach dem Klagebegehren (“wer verlangt was von wem und warum?”).
Im mündlichen (Haupt-) Verfahren – also während der Konferenz – diskutieren Sie diese Ansichten mit den übrigen Richter*innen, die wiederum die Rechtsauffassungen nur Ihres Staates vertreten, unter Beteiligung der klagenden und beklagten Partei. Als Gericht sind Sie sind dazu berufen, sämtliche von den Streitparteien aufgeworfenen Streitfragen in einer umfassenden Würdigung der in den Prozess eingebrachten Beweismittel zu beurteilen. Dabei sind Sie der allein Wahrheitsfindung verpflichtet: In einer neutralen Abwägung der von den Verfahrensbeteiligten (Klägerin und Beklagte) vorgebrachten Argumente und Beweismittel ermitteln und beurteilen Sie den vorgelegten Sachverhalt nicht etwa nach einer bestimmten politischen Agenda, sondern anhand geschriebenen und gewohnheitsrechtlich anerkannten Völkerrechts. Den so zu ermittelnden Konsens des Gerichts halten Sie zuletzt in einem Urteil fest, um über das Klagebegehren bzw. die Verteidigung der Parteien abschließend zu entscheiden.