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Internationaler Gerichtshof

Schritt 6: Vorbereiten auf die Debatte

Wie Sie sich auf die Konferenz am besten vorbereiten, hängt davon ab, welche Rolle Sie vor dem IGH einnehmen werden.

Als Richter*in eines Landes sind sie zwar Staatsangehörige eines Landes, Sie sind diesem Land aber nicht wie Delegierte politisch verpflichtet, ganz im Gegenteil. Sie sind gemäß Art. 2 IGHSt in Ihrer Rolle als IGH-Richter*innen unabhängig von Ihrem Staat und damit einer besonderen Neutralität verpflichtet. Sie untersuchen den vorgelegten Sachverhalt anhand des geschriebenen und gewohnheitsrechtlich anerkannten Völkerrechts. Sie erarbeiten keine Resolution, sondern debattieren um einen Konsens, den Sie in Gestalt eines Urteils verfassen werden (dazu mehr im Handbuch bzw. in den Quellenangaben). Sie sollten sich dennoch in Grundzügen mit der Position Ihres Staates auseinandersetzen: Ihre Rechtsauffassung kann geprägt sein von den rechtlichen Gegebenheiten in Ihrem Staat. 

Bis auf die formellen Vorgaben ergeben sich hier keine wesentlichen Unterschiede zur Resolutionsdebatte im Gremium. Nur geht es eben nicht darum, gemeinsame Lösungsansätze für ein bestimmtes Problem zu ermitteln, sondern die von den Verfahrensparteien vorgebrachten Argumente abzuwägen und am Ende Position zu beziehen. Auch schreiben Sie in der Vorbereitung keine Arbeits- und Positionspapiere, sondern verfassen einen ersten Entwurf für mögliche Urteilssätze, die Sie später im Gremium diskutieren können (wie sonst operative Absätze). 

Grundsätzlich gilt das Gesagte auch für die Bevollmächtigten – mit dem Unterschied, dass Sie als Vertreter*innen Ihres jeweiligen Staates vor Gericht auftreten und somit nicht neutral, sondern gewollt parteiisch sind. Sie müssen also die Erfolgsaussichten des ruandischen Antrags nur für eine Seite argumentieren können. Dafür ist es allerdings hilfreich, sich auch mit den Gegenargumenten auseinanderzusetzen. In der Vorbereitung sollten Sie sich auf Ihr Eingangsplädoyer konzentrieren, das der Auftakt zu den Verhandlungen vor dem IGH von MUNBW 2025 sein wird. Versuchen Sie, das Gericht von Ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen und darauf einzuwirken, welche Inhalte die Debatte im Laufe der Konferenz nehmen wird!

Niemand verlangt, dass Sie ein perfektes Urteil oder Plädoyer produzieren! Wichtig ist, dass Sie sich in der Vorbereitung erste Gedanken machen und sich mit der Materie des doch sehr komplexen Konflikts befassen. Nutzen Sie also gern die Möglichkeit, Ihre Entwürfe einzureichen und sich Feedback und Hilfestellungen von uns einzuholen. Und natürlich erwarten wir von Ihnen keine fundierten juristischen Vorkenntnisse. Sie müssen sich über die aufgeworfenen Punkte hinaus nicht vertieft mit dem Völkerrecht befassen, um an der Debatte teilhaben zu können. 

Deshalb wird für die Verhandlungen vor dem IGH von MUNBW 2025 das Beweismittelverfahren eine wichtige Rolle spielen. Beweismittel in einem gerichtlichen Prozess können sein:

- Sachverständige, zum Beispiel eine Gutachter*in

- Augenschein (alle vor Gericht, also Richter*innen und Bevollmächtigte „schauen sich zusammen etwas an”, insbesondere Gegenstände oder audiovisuelle Dateien)

- Parteivortrag, also Vortrag und Vernehmung der Bevollmächtigten vor Gericht

- Urkunden (Unterlagen, die rechtliche Aussagekraft vermitteln, zB Regierungskorrespondenz)

- Zeuginnen (zum Beipspiel ehemalige Botschaftsmitarbeiter*innen)

Während der mündlichen Verhandlungen wird der IGH von MUNBW 2025 neben der Anwendung des Völkerrechts auf die vorgelegte Streitfrage den genauen Sachverhalt ermitteln müssen. So wird Ruanda als Klägerin andere Argumente hervorbringen und Behauptungen aufstellen als die Beklagte, Frankreich, die die Rechtmäßigkeit ihres Handelns verteidigen oder ihr Nichthandeln beweisen wollen wird. Die Richter*innen und Bevollmächtigten können schon vor der Eröffnung der mündlichen Verhandlung (während der Konferenz), aber auch währenddessen beantragen, dass die genannten Beweismittel zu bestimmten Streitpunkten vom Gericht begutachtet, ausgewertet, soweit möglich befragt und diskutiert werden. Sobald ein Beweismittel in den Prozess eingebracht wurde, muss der IGH von MUNBW 2025 es bei der Urteilsfindung berücksichtigen. Möglicherweise erlangen die vor dem Gericht anwesenden auch noch während des Verfahrens Kenntnis von neuen Erkenntnissen im Sachstand, etwa durch Arbeit von Historiker*innenkommissionen oder die Presse, die dem Beweis zugänglich sind. Halten Sie Augen und Ohren auf!

Ob Sie nun an der Wahrheitsfindung interessiert sind oder von Ihrer Auffassung überzeugen wollen: Das Beweismittelverfahren ist ein wichtiger Bestandteil der Simulation des IGH von MUNBW 2025. Überlegen Sie sich bereits in der Vorbereitung, welche Zeug*innen oder Sachverständige Sie laden oder was Sie dem Gericht vorlegen wollen könnten. 

Allgemein gilt: Sollten Sie im Laufe der Vorbereitung unsicher sein, Fragen oder Anregungen haben oder sich Feedback wünschen – scheuen Sie sich nicht, sich zu melden: [email protected].

Wichtige Downloads

Da sich die Anträge und auch die Verfahrensordnung zu den anderen Gremien unterscheidet, finden sie hier die wichtigen Downloads für die Arbeit im Internationalen Gerichtshof.