- SR TOP 2: Schutz von Kulturschätzen/-stätten in Krisen- und Kriegsszenarien
Inhaltshinweise: Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Krieg und Terror. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.
Kulturgüter, angefangen beim 11.000 Jahre alten Tempel Göbekli Tepe in der Türkei bis hin zu modernen Bibliotheken, sind unverzichtbare Bestandteile der menschlichen Identität und Geschichte. Doch gerade weil diese Orte und Objekte das Selbstverständnis von Völkern repräsentieren, werden sie in Konflikten oft gezielt angegriffen. Die Zerstörung kulturellen Erbes dient Aggressoren dazu, die Moral des Gegners zu brechen und dessen geschichtliche Existenzberechtigung auszulöschen.
Obwohl das Völkerrecht durch die Genfer Konventionen und insbesondere die Haager Konvention von 1954 einen klaren Schutzstatus für Kulturgüter definiert, sieht die Realität in aktuellen Konflikten anders aus. In asymmetrischen Kriegen nutzen Terrororganisationen wie der sogenannte „Islamische Staat“ die Zerstörung antiker Stätten als Propagandamittel und finanzieren sich durch den illegalen Handel mit geraubten Kunstschätzen. Doch auch in symmetrischen Konflikten zwischen Staaten wird der Schutz, den Kulturgüter auch im Krieg genießen, missachtet. Im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine werden Museen, Theater und Kirchen gezielt bombardiert, um der Ukraine ihre kulturelle Eigenständigkeit abzusprechen.
Die internationale Gemeinschaft reagiert auf diese Bedrohungen zunehmend entschlossen. Der UN-Sicherheitsrat und die UNESCO arbeiten daran, die Finanzierungswege von Terroristen durch den Kunsthandel zu kappen. Ein juristischer Meilenstein war die Verurteilung des Islamisten Al Mahdi durch den Internationalen Strafgerichtshof, der die Zerstörung von Weltkulturerbe in Timbuktu erstmals als Kriegsverbrechen ahndete. Parallel dazu mobilisiert die UNESCO Gelder für den Wiederaufbau in der Ukraine.
Einleitung
Vor 11.000 Jahren errichtete eine Gruppe von Menschen im Gebiet der heutigen Türkei den ersten Tempel der Menschheit. Der Tempel Göbekli Tepe erstreckt sich über eine Fläche von 300 mal 300 Metern und ist die älteste bekannte Kultstätte der Welt. Sie ist Teil der menschlichen Geschichte und Identität und wurde darum 2018 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.
Neben dem Göbekli Tepe Tempel gibt es zahlreiche Orte auf diesem Planeten, die einen unfassbaren kulturellen Wert für Gemeinschaften, Völker, Kulturen oder auch die gesamte Menschheit haben. Diese Kulturschätze sind einzigartig und sind, wenn sie zerstört werden, für immer verloren. Neben Bauwerken und kulturellen Orten gibt es auch Objekte, Kunstwerke und andere Gegenstände, die einen hohen kulturellen Wert haben können. Sei es, weil sie an besonderen Orten gefunden wurden, Handwerkszeug verstorbener Zivilisationen sind oder die Identität eines Volkes repräsentieren. Ein eindrucksvolles Beispiel für das astronomische Wissen und die Identität früher Kulturen ist die Himmelsscheibe von Nebra, die älteste konkrete Himmelsdarstellung der Welt. Ebenso bedeutsam ist der Stein von Rosetta, ein unverzichtbares Werkzeug der Geschichtsschreibung, ohne den die Entzifferung der ägyptischen Hieroglyphen und damit das Verständnis einer gesamten Epoche unmöglich geblieben wäre. All diese Objekte zeigen und schreiben die Geschichte der Menschheit und sind Hinterlassenschaften unserer Vergangenheit. Die Geschichte malt ein sehr beeindruckendes Bild, aber auch ein sehr gewaltvolles. Viele Fundstücke sind Waffen, beispielsweise Speere und Pfeile, und sind so oft Spuren von Kriegen und gewaltvollen Konflikten. In einigen dieser Konflikte war das Ziel, ein anderes Volk zu vernichten oder die Herrschaft über dieses Volk zu übernehmen. Um die Identität des “feindlichen” Volkes zu zerstören, wurden auch Kulturstätten und wertvolle Objekte zerstört.
„Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen.“ - Heinrich Heine (1820) im Drama “Almansor”
Die Schwächung der Moral durch das Zerstören von Kultur war schon früh eine weit verbreitete Strategie, die bis heute immer wieder Gebrauch findet. Beispielsweise zerstörten die afghanischen Taliban die überdimensionalen Buddha-Statuen aus dem 5. Jahrhundert nach Christus, kroatische Truppen sprengten die beinahe 500 Jahre alte Mostar-Brücke in Bosnien-Herzegowina während des Bosnienkrieges und die Nationalsozialisten raubten und zerstörten Kulturgut während des Zweiten Weltkrieges.
Hintergrund und Grundsätzliches
Grundsätzlich ist sich die internationale Staatengemeinschaft einig, dass Kulturgüter schützenswert sind. In der Haager Konvention von 1954 werden sich auf Rahmenregelungen geeinigt, die die Sicherheit von Kulturgütern gewährleisten sollen. In der Genfer Konvention von 1949 wird neben den Schutzzeichen für Sanitätskräfte auch ein Schutzzeichen für Kulturgüter eingeräumt. Somit ist es nach Völkerrecht verboten, Kulturstätten für militärische Zwecke zu benutzen, oder sie als militärische Ziele einzustufen. Dabei können Kulturstätten mit einem sogenannten Sonderstatus belegt werden und mit dem Kulturschutzzeichen gekennzeichnet werden. Bedingung für den Sonderstatus kann beispielsweise sein, dass nahe gelegene Infrastruktur, wie ein Hafen, nicht militärisch genutzt werden darf. So soll sichergestellt werden, dass Kulturgüter nicht als Schutzschilde missbraucht werden und auch nicht als Kollateralschaden zerstört werden. In einem zwischen zwei oder mehr Staaten, also einem symmetrischen Krieg, sollten so nach Völkerrecht keine Kulturgüter zerstört werden.
Leider sieht die Realität anders aus. Viele Konflikte sind asymmetrische Kriege, bei denen ein Staat im Konflikt mit einer nicht-staatlichen Organisation oder Gruppe steht. Ein sehr bekanntes Beispiel sind die Handlungen des "Islamischen Staates” 2014. Hier wurden Kulturgüter, beispielsweise Artefakte aus Museen oder Grabbeigaben aus geplünderten Gräbern, verkauft, Kulturstätten zerstört und 1.500 wichtige Schriftstücke und Bücher öffentlich verbrannt. Ziel des “Islamischen Staates” war es dabei, anders gesinnte Gruppen auszulöschen. Der kulturelle Schaden war enorm, die UNESCO verurteilte die Handlungen und erfasste die Zerstörung des kulturellen Erbes. Einige der Kulturstätten wurden in den Jahren nach dem Konflikt von der UNESCO und weiteren Partnern wieder aufgebaut, um die Identität der Region wiederherzustellen.
Auch in symmetrischen Kriegen werden derzeit Kulturstätten und Objekte zerstört. Im Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine sind bereits zahlreiche Kulturschätze zerstört oder geraubt worden. Russland spricht der Ukraine die geschichtliche Eigenständigkeit ab. Das Ziel dabei ist, das militärische Vorgehen damit zu legitimieren, dass die Ukraine auch geschichtlich Teil Russlands sei. Angriffe auf die Kulturschätze und damit auf die Identität der Ukraine sind hier gezielte militärische Strategien. Dieses Vorgehen ist klar durch die Haager Konvention untersagt.
Aktuelles
Neben der Genfer Konvention von 1949 und der darauf aufbauenden Haager Konvention von 1954, hat sich der Sicherheitsrat zuletzt 2017 mit dem Kulturschutz beschäftigt. In der Resolution 2347 (2017) werden Maßnahmen gefestigt, um die terroristischen Handlungen der Al-Qaida zu sanktionieren und die systematische Zerstörung von Kulturgut zu schwächen. Unter anderem wird in der Resolution gefordert, den Handel von geraubten Kulturgütern zu erschweren, und die noch vorhandenen und beschädigten Objekte zu erfassen und zu inventarisieren. Die UNESCO war hierbei federführend beteiligt, da diese bereits früh im Konflikt die Zerstörung von Kulturgütern erfasst hat. Beispielsweise, als 2012 eine der Al-Qaida nahestehende Gruppierung in Timbuktu (Mali) Mausoleen und zugehörige wertvolle Schriftstücke zerstört hat, die seit 1988 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören. Weltkulturerbe ist Kollektiveigentum und gehört nicht einer privaten Person, sondern ist ein Erbe der Menschheit. Die UNESCO hat sich in der Aufarbeitung des Falles dafür eingesetzt, dass dieser Fall vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag kommt, um das Völkerrecht und damit den Kulturschutz zu stärken. 2016 wurde der Islamist Ahmad Al Faqi Al Mahdi als Verantwortlicher für die Zerstörung der Kulturschätze der Menschheit und für ein Kriegsverbrechen zu neun Jahren Haft verurteilt. Al Mahdi wurde damals bewusst nur für seine Taten in Bezug zu Kulturschätzen angeklagt, da in der Vergangenheit die Zerstörung von Kulturschätzen nur als Randnotiz zu anderen Gräueltaten erwähnt wurde. So hat der IStGH dem Kulturschutz eine neue Ebene gegeben.
Am 16.3.2022 wurde in Mariupol (Ukraine) das Donetsk Academic Regional Drama Theater von Russland gezielt mit Luftschlägen zerstört. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass vor und hinter der Kirche auf dem Boden groß “Kinder” geschrieben stand, damit heranfliegende Militärflugzeuge wissen, dass sich Kinder und Zivilisten im Keller des Theaters Schutz suchen.
Das Theater steht hierbei stellvertretend für die Zerstörung von zahlreichen religiösen und kulturellen Orten sowie zahlreichen Bildungseinrichtungen. Fast alle davon wurden durch gezielte Angriffe zerstört. Die UNESCO zählt zum 10. Dezember 2025 die Beschädigung oder Zerstörung von 514 Kulturstätten (152 religiöse Stätten, 268 Gebäude von historischem oder kulturellem Interesse, 38 Museen, 33 Monumente, 19 Bibliotheken, 3 archäologischen Stätten, 1 Archiv).
Als Reaktion darauf wurden federführend durch die UNESCO 74 Mio. USD durch die Mitgliedstaaten der UNESCO mobilisiert. Mit diesen Mitteln werden lokale Projekte gefördert, um die kulturelle Identität der Ukraine zu bewahren, Kulturstätten vor weiterer Zerstörung zu schützen oder über Zerstörung zu berichten. Auch der Wiederaufbau von Schulen und der Schutz von Kindern und Bildungseinrichtungen sind Teil der Projekte. Neben der UNESCO finden sich auch viele weitere kreative Projekte und Maßnahmen, um Kunst und Kultur der Ukraine zu bewahren, beispielsweise das "Museum of stolen Art", welches ein digitales Museum ist und gestohlene oder zerstörte Kunst in einem virtuellen Museum ausstellt.
Probleme und Lösungsansätze
Aus der dargestellten Lage, lassen sich verschiedene Kernprobleme ableiten. Wie eine optimale Lösung dieser Probleme aussehen könnte, muss der Sicherheitsrat auf dem internationalen Parkett klären.
- Durchsetzung des Völkerrechts
Die Haager Konvention wurde von über 130 Staaten ratifiziert, diese haben sich somit verpflichtet, sich an die Konvention zu halten. Kulturgut zu beschädigen oder Ziel militärischer Angriffe zu machen ist entsprechend ein Kriegsverbrechen, das durch Völkerrecht verboten ist. Soldaten, bzw. Krieger und Konfliktparteien, die diese Kriegsverbrechen begehen, können dann entsprechend angeklagt und sanktioniert werden.
Wenn die internationale Staatengemeinschaft sich darum bemüht, die Zerstörung von Kulturgütern systematisch zu erfassen, um sie dann vor Gerichten zu verwenden, könnten Verstöße gegen die Haager Konvention konsequenter sanktioniert werden. Die UNESCO als zuständige UN-Institution erfasst bereits umfassend die Zerstörung von Kulturgütern, hat aber begrenzte Mittel und Möglichkeiten und ist auf die freiwillige Mittelzuwendung ihrer Mitgliedstaaten angewiesen.
Der Sicherheitsrat könnte dahingehend die UNESCO weiter unterstützen. Seiner Hand unterstehen die UN-Friedenstruppen (auch Blauhelme genannt), die sich aus Soldaten, unbewaffneten zivilen Beobachtern und Militärbeobachtern zusammensetzen. Aufgabe der Blauhelme sind friedenserhaltende bzw. friedensstiftende Maßnahmen; sie werden auf Beschluss des UN-Sicherheitsrates und mit Einverständnis der jeweiligen Konfliktparteien eingesetzt. Diese könnten gezielt die Aktionen der UNESCO in Krisen- bzw. Kriegsszenarien unterstützen. Auch könnten Spezialeinheiten der UN-Blauhelme in Fragen des Schutzes von Kulturgütern eingerichtet werden oder Mitglieder der UN-Blauhelme besonders geschult werden, um im Rahmen von Friedensmissionen diesem Thema besondere Aufmerksamkeit schenken zu können.
- Asymetrische Konflikte und Terrorismus
Viele Konflikte der letzten Jahre sind keine “klassischen” Konflikte zwischen zwei oder mehr Staaten. Wenn in einem Konflikt nichtstaatliche Akteure beteiligt sind, besteht oft eine Ablehnung gegenüber staatlichen Organisationen. Entsprechend werden internationale Abkommen von diesen Gruppen meist nicht anerkannt. Bei terroristischen Vereinigungen ist die Zerstörung von Kulturstätten ein Mittel zum Zweck: Um Angst und Terror zu verbreiten, werden zielgerichtet Kulturstätten angegriffen. Bewegliche Kulturgüter wie Gemälde werden oft gestohlen oder geraubt und auf dem Schwarzmarkt verkauft, um die terroristischen Aktivitäten zu finanzieren.
Wenn Kulturgüter, die geraubt oder gestohlen werden, systematisch erfasst werden und diese Listen an polizeiliche Organisationen wie Interpol oder an die Zollbehörden der Staaten übermittelt werden, dann kann der Handel dieser Kulturgüter erschwert werden.
- Mangelnde Vorbereitungen und Dokumentation
Um konkrete Aussagen über den Zustand von Kulturgütern treffen zu können, müssten die zahlreichen Kulturschätze deutlich umfassender erfasst und katalogisiert werden. Durch die Erfassung der verschiedenen Kulturschätze, deren Art, Beschaffenheit, Örtlichkeit und weitere Eigenschaften, können auch Maßnahmen zum Kulturschutz in präventiver Natur geplant werden. Konkret kann hierbei beispielsweise geplant werden, wo Kulturgüter in Krisen- oder Kriegsfällen sicher verwahrt werden können, oder wie im Falle von Beschädigungen systematisch agiert werden kann, um die endgültige Zerstörung zu verhindern. Diese “Erste Hilfe” für Kulturgüter kann so im Ernstfall von spezialisierten Gruppen umgesetzt werden, um weitere Beschädigungen an den Kulturgütern zu verhindern. Auch das Erstellen und Sichern von Fotografien, Kopien oder 3D-Dokumentationen kann als präventive Maßnahme umgesetzt werden. In diesem Fall, wären zwar die Originale verloren, aber trotzdem ein Teil der Kultur für die Nachwelt erhalten.
Punkte zur Diskussion
- Wie könnte die UNESCO bei ihren Aufgaben und Missionen weiter unterstützt werden? Sollten UN-Blauhelme UNESCO Missionen schützen oder ermöglichen? Wären Spezialeinheiten oder Schulungen innerhalb der UN-Blauhelme eine sinnvolle Maßnahme?
- Wie kann den Herausforderungen asymmetrischer Kriege begegnet werden? Welche Maßnahmen gegen die Zerstörung von Kulturgut und den internationalen Handel mit gestohlenem Kulturgut könnten ergriffen werden? Wie kann die internationale Staatengemeinschaft dahingehend ihre Zusammenarbeit verbessern? Welche allgemeinen Maßnahmen gegen Terrorismus müssen getroffen werden?
- Sollte den UN-Mitgliedstaaten empfohlen werden, ihre Kulturschätze zu inventarisieren? Lässt sich das Konzept der Inventarisierung einfach universell übertragen, oder muss dort den jeweiligen Staaten ein großer Handlungsspielraum zugestanden werden?
Für die Recherche
Sie werden von staatlicher Seite prinzipiell nur Zuspruch für den Schutz von Kulturgütern finden. Daher ist zur Entwicklung einer differenzierten Position für die Debatten im Sicherheitsrat und die Frage, welchen Punkten einer Resolution zugestimmt werden kann und welchen nicht, weitere Recherche erforderlich. Finden Sie zunächst heraus, ob Ihr Staat die Haager Konvention von 1954 ratifiziert hat, um die Wichtigkeit des Themas für Ihren Staat abzustecken. Als nächsten Anhaltspunkt können Sie herausfinden, wie umfangreich Ihr Staat die UNESCO unterstützt. Des Weiteren kann die Involvierung ihres Staates in internationalen Konflikten spannend sein: Ist Ihr Staat schon einmal Opfer oder Täter von Kulturgut-Zerstörung gewesen? Hat er ggf. Verbindungen zu internationalen Terrororganisationen? All diese Punkte können Ihnen zur Entwicklung der Position helfen. Achten Sie jedoch darauf, nicht deutlich zu sagen, dass Ihr Staat ggf. eine schwache (oder gar keine) Resolution bevorzugen würde, sondern versuchen Sie wie immer, dies diplomatisch zu verpacken.
Zum Einstieg in die Recherche lohnen sich folgende Quellen:
UNESCO, Cultural Heritage in Armed Conflict: The 1954 Hague Convention and its two (1954 and 1999) Protocols, https://www.youtube.com/watch?v=mqdgj1aPHqs - fünfminütige Einführung in die Haager Konvention von 1954, sehr zu empfehlen (englisch)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staateninformationen Kulturgutschutzhttps://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Staateninformation/staateninformation_node.html großartiger Einstieg zur Recherche zum eigenen Staat mit verschiedenen Informationen (deutsch)
UNESCO, Kulturgutschutzhttps://www.unesco.de/themen/kultur/kulturgutschutz/ guter allgemeiner Einstieg in das Thema (deutsch)
UNESCO, Rebuilding the foundations of peace in Ukrainehttps://www.unesco.org/en/ukraine-war Überblick über die Situation in der Ukraine hinsichtlich Kulturgütern und der UNESCO-Aktion dagegen (englisch)
UNESCO, Cultural heritage and armed conflictshttps://www.unesco.org/en/heritage-armed-conflicts weiterer allgemeiner Überblick über das Thema (englisch)
Wichtige Dokumente
UNESCO, Haager Konvention 1954https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/Kulturgueterschutz/Dokumente/HaagerKovention1954_BGBl.pdf - die gesamte Konvention muss sich auf jeden Fall nicht zur Gemüte geführt werden, aber sie ist zentrales Dokument des Kulturgutschutzes (deutsch)
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, S/RES/2347 (2017)https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/sr2347.pdf neueste Resolution des UN-Sicherheitsrat zum Kulturgutschutz (deutsch)
Quellenangaben
Wissenschaftlicher Dienst, Deutscher Bundestag, Nationaler und internationaler Kulturgüterschutz (2015) https://www.bundestag.de/resource/blob/481346/WD-10-072-15-pdf.pdf - sehr umfangreiche Abhandlung über Probleme und Chancen des Kulturgüterschutz. Schon ein wenig älter, beispielsweise noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs geschrieben. Dennoch eine gute Quelle zum Überfliegen und Suchen nach bestimmten Maßnahmen (deutsch)
D. Bedürftig, Freie Universität Berlin, Die Zerstörung von Kulturgütern – eine kriegerische Tradition? (2015) https://www.fu-berlin.de/campusleben/forschen/2015/150313_mossul/index.html Spannender Artikel über Zerstörung von Kulturgütern und besonders über die Schwieirigkeit der Archivierung und des Schutzes von Kulturgütern in Museen
C. Hein, deutschland.de, Kulturschätze in Asien bewahren (2023) https://www.deutschland.de/de/topic/kultur/deutschland-kulturgut-in-asien-bewahren - Artikel über Konservierungsmöglichkeiten für Kulturgüter am Beispiel Asien
dpa und AFP, Die Zeit, Unesco wirft IS Zerstörung von Kulturgütern vor (2014) https://www.zeit.de/kultur/2014-09/unesco-islamischer-staat-kulturgut-zerstoerung-schmuggel-irak - Artikel über die Zerstörung von Kulturgütern durch den IS
R. Steinke, Süddeutsche Zeitung, Ein Mausoleum blutet nicht (2016)https://www.sueddeutsche.de/kultur/weltkulturerbe-ein-mausoleum-blutet-nicht-1.312850 - Artikel über die Zerstörung von Kulturgütern durch den IS
Heinrich Böll Stiftung, Kunst als Kriegsziel: Die Zerstörung des ukrainischen Kulturerbes durch Russland [Video, Dauer 1 Stunde]https://www.youtube.com/watch?v=GDmWFcODPsg
Blue Shield international, https://theblueshield.org/ - Homepage von Blue Shield International, einer NGO mit Schwerpunkt Kulturgutschutz. Gute aktuelle Informationen
Museum of stolen art, https://www.museumofstolen.art/en - Tolle Initiative zur Bewahrung von Kulturgut, siehe auch im Gremientext. Lohnenswerte Reise durch die Website.
D. Hempel, GEO.de, Göbekli Tepe: Der erste Tempel der Geschichtehttps://www.geo.de/wissen/goebekli-tepe-der-erste-tempel-der-geschichte-30178536.html - Artikel über den Tempel Göbekli Tepe
Lexikon
Al-Qaida: Al-Qaida ist eine islamistische, international agierende Terrororganisation, die 1988/1989 gegründet wurde, um eine globale islamische Revolution anzuführen und ein Kalifat, also die Herrschaft eines “gottgesandten” Geistlichen, zu errichten. Sie ist für zahlreiche Terroranschläge, darunter die Anschläge des 11. September 2001, verantwortlich.
Asymmetrischer Krieg: Ein Konflikt mit ungleichen Gegnern, oft zwischen einem Staat und einer nicht-staatlichen Gruppe (z. B. Rebellen oder Terroristen), die häufig Guerillataktiken anwenden. Siehe auch unten: Symmetrischer Krieg
Bosnienkrieg: Mit dem Zerfall Jugoslawiens, eines von 1994-1992 bestehenden sozialitischen Vielvölkerstaats (bestehend aus den heute unabhängigen Teilrepubliken Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien) nahmen in Bosnien-Herzegowina die Spannungen zwischen den serbischen, kroatischen und muslimischen Volksgruppen zu. Es kommt schließlich zum sogenannten Bosnien-Krieg, bei dem innerhalb von dreieinhalb Jahren mehr als 100.000 Menschen, größtenteils bosnische Muslime, getötet werden, unter anderem beim Völkermord von Srebrenica.
Genfer Konvention: Eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen, die Regeln für die humane Behandlung von Zivilisten, Verwundeten und Kriegsgefangenen in Kriegen festlegen.
Haager Konvention (1954): Das erste internationale Abkommen, das sich ausschließlich dem Schutz von Kulturgut (Gebäude, Kunst, Archive) bei bewaffneten Konflikten widmet.
Internationaler Strafgerichtshof: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag (NIederlande) ist seit 2003 für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zuständig. Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen. Er kann dabei nur Individuen verfolgen, nicht ganze Staaten oder Organisationen.
Interpol: Die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation, die die Zusammenarbeit nationaler Polizeibehörden weltweit koordiniert (z. B. bei der Suche nach geraubter Kunst).
„Islamischer Staat“ (IS): Eine dschihadistische Terrororganisation, die zeitweise große Gebiete im Irak und Syrien kontrollierte und durch extreme Gewalt sowie die systematische Zerstörung von Kulturgütern bekannt wurde.
Kollateralschaden: Ein militärischer Begriff für die unbeabsichtigte Tötung von Zivilisten oder die Zerstörung nicht-militärischer Objekte während eines Angriffs auf ein legitimes Ziel.
Kriegsverbrechen: Schwere Verstöße gegen das Völkerrecht während eines bewaffneten Konflikts (z. B. gezielte Angriffe auf Zivilisten oder geschützte Kulturstätten).
Mausoleen: Prächtige, monumentale Grabstätten, die oft für bedeutende Persönlichkeiten oder Heilige errichtet wurden (wie z. B. in Timbuktu).
Ratifizierung: Der formale Prozess, bei dem ein Staat einen international ausgehandelten Vertrag rechtlich verbindlich unterzeichnet und in nationales Recht überführt.
Symmetrischer Krieg: Ein Konflikt zwischen zwei oder mehr gleichwertigen Gegnern, meist Nationalstaaten mit vergleichbaren militärischen Strukturen. Siehe auch oben: Asymmetrischer Krieg
Taliban: Die Taliban sind eine radikalislamische Terrororganisation, die 1994 gegründet wurde und die seit August 2021 erneut die Kontrolle in Afghanistan ausübt. Dort herrschten sie schon von 1996-2001. Sie verfolgen eine extremistische Interpretation des Islam. Ihr Ziel ist ein extremistisch-religiöser Staat, der unter anderem Frauenrechte massiv unterdrückt.
UNESCO: Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihr Ziel ist es, durch internationale Zusammenarbeit den Frieden zu fördern.
UNESCO-Weltkulturerbe: Ein Titel für Denkmäler, Ensembles oder Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit und ihres universellen Wertes für die gesamte Menschheit unter besonderem Schutz stehen.