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Sicherheitsrat

- SR TOP 3: Anstieg von rechtsextremem Terrorismus

Inhaltswarnung: Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Terrorismus, Gewalt, Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Krieg. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit dem Thema / diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.

Kurzzusammenfassung

Rechtsextremer Terrorismus hat sich von einem innenpolitischen Problem zu einer transnationalen Bedrohung für den Weltfrieden entwickelt, die durch das Internet und globale Finanzströme vernetzt ist. Im Gegensatz zu religiös motiviertem Terrorismus (wie beispielsweise vom Islamischen Staat, IS), der oft hierarchisch organisiert ist, agieren rechtsextreme Akteure meist in dezentralen, horizontalen Netzwerken oder als „führerloser Widerstand“.

Obwohl Resolution 1373 (2001) völkerrechtlich bindend und theoretisch auf diese Form des Terrors anwendbar ist, fehlt bisher eine spezifische UN-Sicherheitsratsresolution. Die internationale Zusammenarbeit wird durch geopolitische Spannungen (insbesondere durch den Ukraine-Krieg) und einen Definitionskonflikt erschwert.

Neue Herausforderungen ergeben sich zudem in der Finanzierung und Rekrutierung. Die Szene finanziert sich oft legal (z. B. Rechtsrock-Festivals, Merchandise) oder nutzt Privacy Coins (Kryptowährungen), um Sanktionen zu umgehen. Die Radikalisierung junger Menschen erfolgt zunehmend über „Gamification“ und Online-Plattformen. Zur Bekämpfung empfiehlt der UN-Generalsekretär statt rein staatlicher Sicherheitsmaßnahmen sogenannte „Whole-of-Society“-Ansätze, die Zivilgesellschaft und Bildungsakteure aktiv einbinden.

Einleitung

Am 15. März 2019 wurden bei einem Angriff auf zwei Moscheen in Christchurch, Neuseeland, 51 Menschen getötet. Der Täter verbreitete vor der Tat ein ideologisches Manifest und übertrug den Anschlag live im Internet. Vier Monate später ereignete sich ein ähnlich motivierter Anschlag in Halle, Deutschland, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Diese Vorfälle reihen sich ein in eine Serie von Angriffen in Oslo, Pittsburgh, Buffalo und anderen Städten, die ein zunehmendes Muster rechtsextrem motivierter Gewalt aufzeigen

Hintergrund und Grundsätzliches

Um das Phänomen des rechtsextremen Terrorismus einzuordnen, ist eine Unterscheidung zwischen dem ideologischen Fundament („Rechtsextremismus“) und der operativen Handlungsstrategie („Terrorismus“) notwendig.

Rechtsextremismus beschreibt dabei zunächst eine politische Einstellung. In der Politikwissenschaft wird die rechtsextreme Ideologie als eine Kombination spezifischer Kernmerkmale definiert. Dazu zählen neben der antidemokratischen Haltung vor allem der Nativismus – ein übersteigerter Nationalismus, der Staaten ausschließlich für die „einheimische“ Gruppe fordert – und der Autoritarismus, also der Glaube an eine strikt hierarchische Ordnung. Die Ideologie liefert somit das Motiv, ist aber nicht gleichzusetzen mit der gewaltsamen Handlungsweise.

Terrorismus bezeichnet die Methode der Umsetzung. Er ist eine systematisch geplante Kommunikationsstrategie, bei der Gewalt als Botschaft dient. Das primäre Ziel terroristischer Akte ist selten der physische Schaden allein, sondern der psychologische Effekt: Es soll Angst und Schrecken verbreitet werden, um den Staat zu Reaktionen zu zwingen oder politische Veränderungen zu erpressen.

Diese strategische Komponente ist entscheidend für die juristische Unterscheidung zur Hasskriminalität (Hate Crime).  Während Hasskriminalität oft impulsiv aus einem Vorurteil heraus geschieht, zeichnet sich Terrorismus durch eine organisierte oder strategische Absicht aus.

Rechtsextremer Terrorismus unterscheidet sich von anderen Terrorismusformen vor allem durch seine Ideologie und seine Organisationsweise: Er speist sich aus Rassismus, Antisemitismus, Xenophobie und ethnonationalistischen Überlegenheitsvorstellungen. In der strukturellen Abgrenzung zu religiös motiviertem Terrorismus (wie etwa seites des IS) zeigt sich ein wesentlicher Unterschied: Während letzterer oft durch straffe, paramilitärische Hierarchien geprägt ist, organisiert sich der rechtsextreme Terrorismus typischerweise in dezentralen, horizontalen Netzwerkstrukturen. Anstatt einer zentralen Befehlskette dominieren hier lose Verbünde und Konzepte des „führerlosen Widerstands“, die zwar eine koordinierte Ideologie teilen, aber organisatorisch eigenständiger agieren.

Im Kontext des Sicherheitsrates ist zudem der Begriff der Transnationalität wichtig. Rechtsextremismus gilt oft als innerstaatliches Problem, doch durch das Internet, internationale Finanzströme und die weltweite Vernetzung von Ideologien hat das Phänomen eine grenzüberschreitende Dimension erreicht, die es für die internationale Sicherheitsarchitektur relevant macht. Trotz Befassung im Anti-Terrorismus-Kontext) existiert bislang keine umfassende Sicherheitsratsresolution speziell zu rechtsextremem Terrorismus. 

Aktuelles

Rechtsextremer Terrorismus hat sich in den letzten Jahren von einer primär innenpolitischen Herausforderung westlicher Staaten zu einer globalen Bedrohung für den Weltfrieden entwickelt. Während der Fokus des UN-Sicherheitsrates seit 2001 primär auf dschihadistischen Gruppen (Al-Qaida/ISIL) lag, erzwingt die Realität nun ein Umdenken: Die Anschläge der letzten Jahre waren keine Taten einzelner Täter*innen, sondern Ergebnisse transnationaler Vernetzung.

Die aktuelle Debatte wird zudem durch den Ukraine-Krieg erschwert: Die politische Polarisierung zwischen Russland und dem Westen blockiert oft eine sachliche Zusammenarbeit, da Vorwürfe des "Neo-Nazismus" zunehmend als geopolitische Waffe statt als analytische Kategorie genutzt werden.

Dennoch wurde sich auf Ebene der UN natürlich mit Terrorismus und Rechtsextremismus befasst. Die wichtigsten Dokumente dazu sind: 

  • Resolution S/RES/1267 (1999) und das daraus folgende ISIL (Da'esh) and Al-Qaida Sanctions Committee des Sicherheitsrats. Dieses Regime erlaubt es der UN, spezifische Personen und Gruppen weltweit auf eine "Sperrliste" zu setzen (Vermögenssperren, Reiseverbote, Waffenembargo). Das Regime ist explizit auf ISIL und Al-Qaida und deren Assoziierte beschränkt.
  • Resolution S/RES/1373 (2001) Dies ist die wichtigste Resolution zur Terrorismusbekämpfung. Sie wurde unter Kapitel VII der Charta verabschiedet und ist somit völkerrechtlich bindend für alle Staaten. Inhalte sind u.a. die Verpflichtung zur Kriminalisierung von Terrorfinanzierung, Unterbindung von Rekrutierung, Grenzkontrollen und Verweigerung von Zuflucht ("Safe Havens"). Die Resolution beschränkt die Definition von “Terrorismus” nicht auf religiöse Ursachen und ist somit theorethisch voll auf rechtsextremen Terrorismus anwendbar.
  • Resolution 2462 (2019) Diese Resolution des UN-Sicherheitsrates verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, sämtliche Formen der Terrorismusfinanzierung zu kriminalisieren und den Zugriff von Terroristen auf finanzielle Ressourcen durch verstärkte Überwachung, internationale Kooperation und die Einbindung des Privatsektors konsequent zu unterbinden. Dabei betont sie die Notwendigkeit, neue Finanztechnologien, z.B. Privacy Coins (Kryptowährung), zu regulieren und sicherzustellen.
  • Bericht A/77/266 (2022) Dieser Bericht des UN-Generalsekretärs warnt vor der weltweit wachsenden Gefahr durch Terroranschläge, die auf Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz basieren. Konkret verweist er auf Untersuchungen, die für den Zeitraum von 2014 bis 2018 einen Anstieg des Rechtsterrorismus um 320% belegen. Dabei wird insbesondere die transnationale Vernetzung rechtsextremer Akteure über digitale Plattformen hervorgehoben.

Probleme und Lösungsansätze

Der Definitionskonflikt

Es gibt im Völkerrecht keine universell akzeptierte Definition von "Terrorismus", und bei "rechtsextremem Terrorismus" ist die diplomatische Sensibilität noch ungleich höher. Die Wahl der Worte in einer Resolution entscheidet oft über Veto oder Annahme.

Das Akronym XRIRB steht für Xenophobia, Racism and other forms of Intolerance, or in the name of Religion or Belief. Dieser Begriff wird derzeit im UN-System und vom Generalsekretär favorisiert, um den politischen Empfindlichkeiten der Mitgliedsstaaten gerecht zu werden. Er vermeidet das politische Label "Rechts", was Staaten entgegenkommt, die den Begriff "Rechtsextremismus" als zu westlich-zentriert oder politisch aufgeladen empfinden.

Das Akronym REMVE steht für Racially or Ethnically Motivated Violent Extremism. Dieser Begriff wird primär von den USA und Großbritannien verwendet.  Er betont die rassistische und ethnische Motivation als Kern des Problems. Die USA haben zudem das Problem, dass sie aufgrund des Ersten Verfassungszusatzes (First Amendment) Schwierigkeiten haben, Gruppen rein aufgrund ihrer Ideologie zu verbieten, solange keine unmittelbare Gewaltanwendung vorliegt. Daher ist der Begriff "Violent Extremism" für die USA essentiell, um die Gewaltkomponente zu betonen.

Die Begriffe Violent Right-Wing Extremism (VRWE) und Far-Right Terrorism sind in Europa (Europol, EU-Staaten), in der akademischen Forschung und in Berichten des CTED (Anti-Terrorismus-Kommitee des SRs) geläufig. Sie benennen die politische Verortung klar. Russland blockiert diese Begriffe im Sicherheitsrat jedoch oft, da es argumentiert, dass "Rechtsextremismus" keine klare völkerrechtliche Kategorie sei und politisch missbraucht werden könne. Umgekehrt nutzt Russland den Vorwurf des "Neo-Nazismus" aggressiv gegen geopolitische Gegner (Ukraine, Baltikum), besteht aber auf seiner eigenen Definitionshoheit.

Resolutionen gegen die Glorifizierung des Nazismus

Russland bringt jährlich in der Generalversammlung eine Resolution ein ("Combating glorification of Nazism, neo-Nazism..."). Früher wurde diese oft konsensual oder mit wenigen Enthaltungen angenommen (außer USA/Ukraine). Seit dem Krieg 2022 hat sich das Abstimmungsverhalten drastisch geändert. Westliche Staaten stimmen nun dagegen oder enthalten sich, da sie argumentieren, Russland nutze die Resolution, um seine Aggression gegen die Ukraine zu legitimieren und legitime historische Erinnerung in Osteuropa (die sich gegen sowjetische Besatzung richtet) als "Nazi-Verherrlichung" zu diffamieren.

https://press.un.org/en/2024/ga12669.doc.htm

Finanzierung des rechtsextremen Terrors

Die Bekämpfung der Terrorfinanzierung ist eine Kernkompetenz des Sicherheitsrates (Resolution 2462). Während Al-Qaida oder ISIL oft auf illegale Einnahmen (Ölschmuggel, Lösegeld, Drogenhandel) oder staatliche Sponsoren angewiesen waren, finanziert sich die rechtsextreme Szene oft legal oder semi-legal und technologisch versiert.Ein Report der Financial Action Taskforce (FATF) nennt als Haupt-Finanzierungsquellen den Verkauf von Merchandise (z.B. Tshirts), rechtsextremer Musik ("Hate Music") und vor allem Tickets für Rechtsrock-Festivals und Kampfsportturniere. Diese Events sind oft legal angemeldet und werden gleichzeitig zur Vernetzung genutzt.

Außerdem warnt die FATF vor der Nutzung von Kryptowährungen, um traditionelle Finanzkontrollen zu umgehen. Da traditionelle Zahlungsdienstleister (PayPal, Visa, Mastercard) zunehmend rechtsextreme Akteure sperren, weichen diese auf Kryptowährungen aus. Da klassische Kryptowährungen wie Bitcoin transparent (aber pseudonym) sind, nutzen Gruppen zunehmend "Privacy Coins" wie Monero, die Transaktionen verschleiern. Ähnlich wie die Hamas, die Kryptowährungen zur Umgehung von Sanktionen nutzt, adaptieren rechtsextreme Gruppen diese Technologien. Der Sicherheitsrat muss sich fragen, ob die Mechanismen, die gegen Hamas-Finanzierung entwickelt wurden (z.B. Listung von Wallet-Adressen), auf XRIRB übertragbar sind.

Radikalisierung über Online-Communities und Gamification

Eine besonders alarmierende Entwicklung ist die sogenannte „Gamification“ des Terrors. Dabei übernehmen Extremisten die Ästhetik und Belohnungsmechanismen von Videospielen, um Gewalt attraktiver zu machen. Anschläge werden gezielt wie in „First-Person-Shootern“ inszeniert (etwa durch Livestreams per Helmkamera), wobei Täter versuchen, durch hohe Opferzahlen (Highscores) oder das Erreichen bestimmter Ziele (Achievements) Status in ihrer Online-Community zu erlangen.

Parallel dazu werden beliebte Plattformen zweckentfremdet, um junge Menschen zu erreichen. In kreativen Spielwelten wie Minecraft oder Roblox werden teilweise historische Gräueltaten nachgespielt oder Hass-Symbole errichtet. Da diese Inhalte oft nicht als Text, sondern als gebaute Strukturen existieren, sind sie für Moderations-Algorithmen schwer zu erkennen. Ziel ist es, junge Nutzer spielerisch zu desensibilisieren und an die Ideologie heranzuführen. Geschlossene Communities, etwa auf Discord, dienen dabei oft als Echokammern, in denen Täter ihre Pläne tagebuchartig teilen und durch das Feedback der Gruppe in ihrer Radikalisierung bestärkt werden.

Der "Whole-of-Society"-Ansatz zur Terrorismusprävention

In seinem Bericht A/77/266 (2022)) betont der Generalsekretär, dass der Kampf gegen Terrorismus, insbesondere wenn dieser durch Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Intoleranz motiviert ist, nicht allein durch staatliche Sicherheitsbehörden gewonnen werden kann. Stattdessen werden sogenannte "Whole-of-Society"-Ansätze (gesamtgesellschaftliche Strategien) als essentiell hervorgehoben. Diese Strategien zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von Gemeinschaften zu stärken, indem ein breites Spektrum ziviler Akteure aktiv eingebunden wird. Dazu gehören Überlebende von Terrorakten, religiöse Führungspersönlichkeiten, Jugendorganisationen und die Zivilgesellschaft. Der Bericht nennt konkrete Beispiele für den Erfolg solcher Maßnahmen: Während in Europa der Fokus oft auf Rehabilitation und Reintegration liegt, zeigen Beispiele aus Tansania und Saudi-Arabien, wie interreligiöse Räte Spannungen abbauen können, oder wie in Singapur Jugendprogramme gezielt für den interkulturellen Austausch eingesetzt werden, um den sozialen Zusammenhalt zu festigen. Der Generalsekretär fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, nationale Pläne zu entwickeln, die diese präventiven, inklusiven Netzwerke fördern, anstatt sich rein auf reaktive Maßnahmen zu beschränken.

Punkte zur Diskussion

- Wie kann “rechtsextremer Terrorismus” definiert werden (XRIRB vs. REMVE vs. Far-Right Terrorism)?

- Können Werkzeuge, die bislang auf die Bekämpfung von islamistischem Terrorismus ausgelegt wurden, auch für die Bekämpfung von rechtsextremem Terrorismus genutzt werden (bspw. der Sperrlistenansatz des 1267-Regimes)?

- Wie können die oben genannten "whole of society" Ansätze (welche die Zivilgesellschaft, Religionsführer und Bildungseinrichtungen einbeziehen) in den Mitgliedstaaten gefördert werden? Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es?

- Welche Maßnahmen sollten zur Vermeidung der Terrorfinanzierung getroffen werden? Welche bestehenden Ansätze können hierfür verwendet werden?

- Welche Schutzmechanismen sind notwendig, um Personen, die sich zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus engagieren (Aktivist:innen, Journalist:innen, Aussteiger:innen), effektiv vor Bedrohungen und Racheakten zu bewahren?

Lexikon

CTC & CTED: Das Counter-Terrorism Committee (CTC) ist ein Unterorgan des Sicherheitsrates, das die Umsetzung von Anti-Terror-Maßnahmen weltweit überwacht. Es wird vom Executive Directorate (CTED) unterstützt, einem Expert*innenstab, der Berichte erstellt und Staaten technisch berät.

Kapitel VII der UN-Charta: Der Abschnitt der UN-Satzung, der dem Sicherheitsrat erlaubt, bei Bedrohungen des Weltfriedens Maßnahmen zu ergreifen. Resolutionen unter Kapitel VII sind völkerrechtlich bindend und können - im Gegensatz zu einfachen Empfehlungen - mit Sanktionen oder militärischer Gewalt durchgesetzt werden.

Privacy Coins: Ein Sammelbegriff für digitale Währungen (wie Monero oder Zcash), die den Schutz der Privatsphäre priorisieren. Sie werden von Finanzbehörden kritisch gesehen, da sie die Überwachung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren.

Sanktionsregime: Ein System aus gezielten Strafmaßnahmen (z. B. Kontensperrungen), um Personen oder Gruppen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Die UN unterscheidet oft zwischen ideologiegebundenen Listen (wie für Al-Qaida) und allgemeinen Verpflichtungen für alle Staaten.

​Veto-Recht: Das Sonderrecht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien), jede inhaltliche Entscheidung durch ihre Gegenstimme zu verhindern. Dies führt bei politisch sensiblen Themen oft dazu, dass Formulierungen stark abgeschwächt werden müssen.

Für die Recherche

Als wichtigste Recherchequelle sollte der Bericht A/77/266 (2022) des Generalsekretärs in Betracht gezogen werden. Hier ist besonders die Sektion Challenges and emerging responses

für mögliche Lösungsansätze interessant. Für die Recherche der Position der eigenen Delegation könnte diese Presseveröffentlichung der UN hilfreich sein.

Quellenangaben

UN-Generalversammlung: UN Press Release GA/12669 (2024). GA/12669, 2024. Pressemitteilung der UN zur Generalversammlungssitzung (Zusammenfassung von Redebeiträgen/Positionen und Beschlüssen). (Englisch)

UN-Sicherheitsrat: Resolution S/RES/1267 (1999). S/RES/1267 (1999), 1999. Begründet das Sanktionsregime gegen die Taliban (inkl. Maßnahmen wie Einfrieren von Vermögenswerten) und legte den Grundstein für das spätere Al‑Qaida/ISIL-Sanktionssystem. (Englisch)

US-Außenministerium: Foreign Terrorist Organizations (FTO) – Listing/Übersicht. Laufende Webseite, o. J. Offizielle US-Übersichtsseite zur Einstufung als „Foreign Terrorist Organization“ inkl. rechtlicher Einordnung und Links zu aktuellen Listen/Materialien. (Englisch)

UN-Sicherheitsrat: Resolution S/RES/1373 (2001). S/RES/1373 (2001), 2001. Zentrale, völkerrechtlich bindende Anti-Terror-Resolution (Kapitel VII) mit Pflichten zur Unterbindung und Kriminalisierung der Terrorismusfinanzierung sowie zu Kooperation/Informationsaustausch. (Englisch)

UN-Sicherheitsrat: Resolution S/RES/2462 (2019). S/RES/2462 (2019), 2019. Legt Standards zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung fest und betont u.a. die Berücksichtigung neuer Zahlungs- und Finanztechnologien im CFT‑Kontext. (Englisch)

​UN-Generalversammlung / UN-Generalsekretär: Bericht A/77/266 (2022). A/77/266, 2022. Bericht des Generalsekretärs zu Entwicklungen/Trends, u.a. zu gewaltbereitem Extremismus (inkl. transnationaler Vernetzung) und daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen. (Englisch)

US-Außenministerium: Country Reports on Terrorism 2022. 2023 (Berichtsjahr 2022). Jährlicher US-Regierungsbericht mit Länder- und Themenkapiteln zu Terrorismus, Trends und Maßnahmen (inkl. Begriffsnutzung wie REMT/REMVE in US-Kontexten). (Englisch)

International Institute for Justice and the Rule of Law (IIJ): REMVE Practitioners’ Guide (PDF). 2021. Praxisleitfaden für Behörden/Praktiker zur Einordnung und Bekämpfung von rassistisch oder ethnisch motiviertem gewalttätigem Extremismus, inkl. Arbeitsdefinitionen und Maßnahmenansätzen. (Englisch)

EU-Kommission (Home Affairs): VRWE working definition (PDF). 2022. EU-Dokument mit Arbeitsdefinition/Begriffsabgrenzung zu „Violent Right-Wing Extremism“ als Grundlage für gemeinsame Lagebilder und Praxisarbeit. (Englisch)

UN Security Council / CTED: CTED Trends Alert: Extreme right-wing terrorism (PDF). 2021. Kurzanalyse („Trends Alert“) der CTED zu Zunahme und Transnationalisierung rechtsextremer Terrorgefahren sowie Rolle digitaler Räume. (Englisch)

Financial Action Task Force (FATF): Ethnically or Racially Motivated Terrorism Financing (Report PDF). 2021. FATF-Report zu Finanzierungsquellen und -methoden bei ethnisch/rassistisch motiviertem Terrorismus, inkl. Nutzung legaler Einnahmequellen und Risiken durch virtuelle Vermögenswerte. (Englisch)

US Congressional Research Service (CRS): Terrorist Financing: Hamas and Cryptocurrency Fundraising (IF12537). IF12537, 2024. Kurzdossier des CRS zu Hamas-Finanzierung über Kryptowährungen, inkl. Politikoptionen und US‑Maßnahmen (Sanktionen/Regulierung). (Englisch)

Karls-Universität Prag (Download/Lehrmaterial): „Extremist Games and Modifications“ (Kapitel „Gaming and Extremism“, Mick Prinz). o. J. (bereitgestellt als Kursdownload). Wissenschaftliches Kapitel zur Instrumentalisierung von Gaming/Plattformen (z.B. Steam/Discord) durch extremistische Akteure, inkl. Propaganda, Mods und Rekrutierungs-/Netzwerkeffekten. (Englisch)

The Guardian: How far right uses video games tech to lure and radicalise teenage recruits. 2021. Journalistische Darstellung, wie rechtsextreme Akteure Gaming-Ökosysteme/Plattformen (inkl. Community-Dynamiken) zur Ansprache und Radikalisierung nutzen. (Englisch)