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Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation

– ELO TOP2: Rolle von Gentechnik in der modernen Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die internationale Gemeinschaft ringt um einen einheitlichen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) und Neuen Genomischen Techniken (NGT) wie CRISPR. Während Exportnationen und Teile der Wissenschaft auf die Sicherheit und das ökonomische Potenzial von GVO-Nahrungsmitteln verweisen, fordern Verbraucher*innengruppen und einige Staaten strikte Regulierung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zum Schutz der Wahlfreiheit von Konsument*innen und im Sinne des Vorsorgeprinzips

Internationale Gremien wie die Codex-Alimentarius-Kommission versuchen, durch Standards Handelskonflikte zu vermeiden, doch die schnelle technologische Entwicklung stellt die bestehenden Regeln vor große Herausforderungen. Kernkonflikte sind die uneinheitliche rechtliche Einstufung von NGT-Pflanzen, die Debatte um eine sinnvolle Kennzeichnung und die Frage, wie eine lückenlose und faire digitale Rückverfolgbarkeit für alle Akteur*innen - von Kleinbäuer*innen bis zu globalen Konzernen - gewährleistet werden kann.

Punkte zur Diskussion

1. Wie können die Vereinten Nationen einen internationalen Konsens zur regulatorischen Einstufung von Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken (NGT) fördern, um Handelsbarrieren zu reduzieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten?.

2. Welches Modell der Kennzeichnung für NGT-Produkte wahrt die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen am besten, ohne die Produkte zu stigmatisieren und den Handel unnötig zu erschweren?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass digitale Rückverfolgungssysteme wie Distributed-Ledger-Technologien (DLT) inklusiv gestaltet werden, sodass Kleinbäuer*innen und kleine und mittlere Betriebe (KMU) in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht vom globalen Markt ausgeschlossen werden?

4. Sollte das Vorsorgeprinzip oder das Äquivalenzprinzip die Grundlage für die internationale Regulierung von GVOs und NGTs bilden, und wie könnte ein Kompromiss zwischen beiden aussehen?

5. Wie können die UN-Mitgliedstaaten den Kapazitätsaufbau (z.B. für Laboranalytik, Risikoanalyse) in Entwicklungs- und Schwellenländern effektiv unterstützen, damit diese ihre eigenen Regulierungsrahmen für Gentechnik souverän gestalten können?

Einleitung 

Stellen Sie sich eine Pflanze vor, die die Dürre besser übersteht, weniger Pestizide benötigt oder mehr Vitamine enthält. Was wie Science-Fiction klingt, wird durch moderne Biotechnologie zunehmend Realität. Doch diese Innovationen werfen grundlegende Fragen auf, welche die Vereinten Nationen direkt betreffen: Wie kann die Internationale Staatengemeinschaft sicherstellen, dass neue Technologien sicher für die Allgemeinheit sind? Wie kann sie den globalen Handel mit gentechnisch veränderten Produkten gerecht und transparent regeln? Und wie kann die Wahlfreiheit von Milliarden von Konsument*innen weltweit geschützt werden? Die Debatte um die sogenannte Grüne Gentechnik ist keine rein technische, sondern eine zutiefst politische, da sie Handelsbeziehungen, Ernährungssicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit berührt und daher dringend multilaterale Lösungen erfordert. In einer Welt von großrahmigen Lieferketten ist sie außerdem eine globale Diskussion.

Hintergrund und Grundsätzliches

Ein Konflikt und seine Akteur*innen 

Die Grüne Gentechnik bezeichnet die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung, um die DNA, also das Erbgut, einer Pflanze gezielt zu verändern. Das „Grün“ bezieht sich hierbei nicht auf Nachhaltigkeit, sondern dient der Abgrenzung zu anderen Bereichen wie der Roten Gentechnik, die alle gentechnischen Praktiken in der Medizin umfasst. 

Das Ziel von gentechnisch veränderten Pflanzen ist stets die Verbesserung von Eigenschaften wie Ertrag, Stresstoleranz (z. B. gegen Dürre), Krankheits- und Schädlingsresistenz sowie die Anreicherung von Nährstoffen (Biofortifikation). In der Landwirtschaft dominieren heute vor allem zwei Merkmale, auf die besonders hingearbeitet wird: Herbizidresistenz und Insektenresistenz. Generell sollen die Nutzpflanzen also primär widerstandsfähiger werden.

 Akteur*innen, Kosten und Konfliktlinien

Der Umgang mit dieser Technologie spaltet die Weltgemeinschaft. Exportnationen kritisieren die strengen Anforderungen der Europäischen Union (EU) zur Trennung der Lieferketten und zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit - was bereits 2003 zu einer Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) führte. Während die Wissenschaft in unzähligen Studien weitgehend keine höheren Risiken bei zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) gegenüber konventionellen Pflanzen findet, fordern Verbraucher*innengruppen und NGOs dennoch strengere Zulassungsverfahren und eine klare Kennzeichnung zum Schutz des „Right to Know“ der Konsument*innen - also deren Recht auf Auskunft über die verwendeten Herstellungsmethoden und Inhaltsstoffe. 

Gleichzeitig ist der Markt für gentechnisch verändertes Saatgut auf wenige Produzent*innen stark konzentriert. Hohe Zulassungskosten von etwa 6 bis 15 Millionen US-Dollar pro Sorte und pro Land sowie ein privater Patentanteil von über 75 Prozent erschweren kleineren Unternehmen den Markteintritt und fördern die Dominanz weniger großer Konzerne.

Weltkarte, die die wichtigsten Anbauländer von GVO-Pflanzen (z.B. USA, Brasilien, Argentinien) im Kontrast zu Regionen mit strengen Regulierungen (z.B. EU) darstellt. | Quelle: Raphaël Champeimont, Ichabod Paleogene, Krzysztof Kori - ISAAA Brief 55-2019: Executive Summary https://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/55/executivesummary/default.asp

Zwei Welten: Prozess- vs. produktbasierte Regulierung

Weltweit herrscht kein Konsens über die Zulassung und Kennzeichnung von GVOs. Zwei gegensätzliche Philosophien stehen sich gegenüber:

Der prozessbasierte Ansatz: 
Länder wie die EU, Australien, Neuseeland und Japan betrachten den Herstellungsprozess selbst als neuartig. Sie folgen dem Vorsorgeprinzip und verlangen deshalb eine obligatorische Kennzeichnung für alle Produkte, die mithilfe von Gentechnik hergestellt wurden. In der EU gilt dies ab einer unvermeidbaren Beimischung von 0,9 %.

Der produktbasierte Ansatz:
Andere Länder wie die USA, Kanada, Argentinien und Südafrika argumentieren, dass nicht der Prozess, sondern das Endprodukt entscheidend ist. Sobald ein GVO nach wissenschaftlicher Prüfung als sicher zugelassen ist, wird er als im Wesentlichen gleichwertig (Äquivalenzprinzip) zu seinem konventionellen Gegenstück betrachtet. Eine Kennzeichnung ist dort oft freiwillig oder wird erst bei deutlich höheren Beimischungen (historisch oft ab 5 %) zur Pflicht.

Die internationalen Vermittler*innen: Codex, Protokolle und Verträge

Um in diesem Spannungsfeld zu vermitteln, haben die Vereinten Nationen und verbundene Organisationen einen regulatorischen Rahmen geschaffen. Der Codex Alimentarius, ein gemeinsames Programm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (ELO, englisch als FAO bekannt) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bietet eine Zusammenfassung wichtiger Standards und Regelwerke zum Thema und liefert so den globalen Referenzrahmen für Lebensmittelsicherheit. Obwohl seine Standards freiwillig sind, dienen sie der WTO im Streitfall als maßgebliche Referenz im Kontext des SPS-Abkommens. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website:  https://www.fao.org/fao-who-codexalimentarius/en/ .

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, ITPGRFA) adressiert den Zugang zu Saatgut und die Rechte von Landwirt*innen. Auch er ist ein Ergebnis der Arbeit der ELO: https://www.fao.org/plant-treaty/en/ 

Aktuelles

Vom Etikett zum E-Label - der Codex wird digital

Die ELO und insbesondere das Codex Committee on Food Labelling (zu deutsch etwa: Codex Komitee für Nahrungsmittelkennzeichnung) spielt eine zentrale Rolle als Motor für die internationale Harmonisierung der Etikettierung von Nahrungsmitteln, die GVO-Anteile besitzen. 

Nachdem 2011 die entsprechenden Kennzeichnungstexte gebündelt wurden, folgte 2024 der nächste Schritt: Das Codex Committee on Food Labelling verabschiedete Leitlinien zur Nutzung digitaler Technologien im Etikettierungsprozess, etwa via QR-Codes. 

Ziel ist es, Transparenz auch dort sicherzustellen, wo Etiketten virtuell werden. Konkret setzt die ELO auf Daten und Kapazitäten: Die GM Foods Platform: https://www.fao.org/food/food-safety-quality/gm-foods-platform/en/  fungiert als öffentliche GVO-Datenbank. Dort werden Antragsteller*in, Zulassungsdatum und der Unique Identifier des Transformation Events eingetragen. Diese Informationen sind entscheidend, um die sogenannte Low Level Presence (LLP) zu handhaben - also geringe, unbeabsichtigte Beimischungen von GVOs, die im Exportland sicher und zugelassen sind, im Zielland aber noch keine Zulassung haben.

Veranschaulichung Nachverfolgbarkeit einer Orange | Quelle: Jan Schweizer, DMUN e.V.

CRISPR & Co.: Eine neue Generation, die alte Regeln sprengt

Die eigentliche Herausforderung stellen jedoch Neue Genomische Techniken (NGT) wie CRISPR dar. Je nach Rechtsordnung führen sie zu unterschiedlichen, mitunter stark abweichenden Einstufungen der Lebensmittel. In der EU wird derzeit diskutiert, NGT-1-Pflanzen (also solche, deren genetische Veränderung auch durch natürliche Mutation entstanden sein könnte) von der strengen GVO-Kennzeichnungspflicht auszunehmen. NGT-2-Pflanzen (die artfremdes Genmaterial enthalten) sollen hingegen weiterhin als GVO gekennzeichnet werden. Diese Unterscheidung soll durch öffentliche Register ergänzt werden, um die Wahlfreiheit zu wahren. Diese globale regulatorische Fragmentierung verschärft die Koordinationsaufgabe der UN-Gremien enorm.


Probleme und Lösungsansätze 

Ein Flickenteppich an Regeln - das globale Handelsrisiko

Die uneinheitliche Einordnung von NGTs verursacht massive Probleme. Dies führt zu zeitversetzten Zulassungen, Rechtsunsicherheit und enormen Planungsrisiken für Exporteur*innen. Bislang fehlt ein gemeinsamer Ansatz, der Schutzstandards wahrt und zugleich handhabbar ist. Denkbar wären risikoangepasste Schwellen für Prüfungen, eine gegenseitige temporäre Anerkennung von Zulassungen zwischen Rechtsräumen mit gemeinsamer Überwachung, oder klare Stopp-Regeln, falls neue wissenschaftliche Daten auftauchen. Sie als Delegierte können prüfen, ob ein schrittweiser Abgleich produktbezogener Kriterien - basierend auf dem Äquivalenzprinzip - die Spaltung mindern kann, ohne das Vorsorgeprinzip auszuhöhlen.

Wahlfreiheit oder Stigma? - Der Kampf um die Kennzeichnung

Bei NGT-1-Pflanzen ist am Endprodukt oft nicht mehr nachweisbar, dass ein Gentechnikverfahren angewandt wurde. Die Überwachung stützt sich daher auf Dokumente und digitale Systeme. Kritiker*innen sehen ohne eine sichtbare Kennzeichnung die Wahlfreiheit gefährdet, während Produzent*innen vor einer Stigmatisierung warnen, die Konsument*innen abschrecken könnte - gerade weil das Wissen in der Bevölkerung gering ist. So glauben laut Studien knapp 40 Prozent, eine nicht gentechnisch veränderte Tomate hätte keine Gene. Ein möglicher Kompromiss könnten öffentlich zugängliche Positivlisten mit Sortennamen und Event-Identifier sein, ergänzt um eine freiwillige Sortenangabe im Handel. Wenn eine Kennzeichnung verlangt wird, so ein weiterer Vorschlag, sollte diese den Nutzen des Merkmals nennen (z.B. „geringerer Insektizideinsatz“), statt nur den Herstellungsweg.

Blockchain für die Bohne? - Hürden digitaler Transparenz

Um die Rückverfolgbarkeit lückenlos zu gewährleisten, könnten Distributed-Ledger-Technologien (DLT) helfen. Sie stellen eine Art gemeinsames, dezentrales Hauptbuch dar, in dem jeder Handelsschritt unveränderbar festgehalten wird. So könnten Produktionswege transparent nachverfolgt werden. Allerdings scheitern DLTs oft an den Kosten, der mangelnden Kombinierbarkeit und Vernetzbarkeit verschiedener Systeme und der fehlenden digitalen Vorinfrastruktur. Ein großes Problem ist, dass die Umsetzung für viele kleinere oder mittlere Betriebe (KMU) zu teuer sein könnte. Ein inklusiver Ansatz benötigt offene, Codex-kompatible Datenmodelle und Unterstützung für kleine Betriebe. Strittig bleibt die Verteilung der Mehrkosten.

Eine vereinfachte Infografik, die eine zentrale Datenbank (links) mit einer dezentralen DLT/Blockchain (rechts) vergleicht.

Konflikten vorbeugen, nicht nur schlichten - die Zukunft der globalen Standards

Transparenz, Kennzeichnung und Wahlfreiheit

Eine Kennzeichnung sollte den Handel nicht ohne einen wissenschaftlich belastbaren Nachweis über Risiken einschränken. Gleichzeitig braucht der Markt Vorhersehbarkeit und die Konsument*innen Sicherheit. Heute entstehen Lücken, weil Innovationen schneller sind als die Standardsetzung im Codex-System. Ein Codex-Schnellverfahren für typische NGT-Fälle - wie die Anerkennung der Äquivalenz von Events, die Regelung von Kleinstmengen (LLP) und neue Dokumentationsanforderungen - könnte hier Klarheit schaffen. 

Ergänzend ist ein Codex-Frühwarnsystem denkbar, bei dem Staaten geplante nationale Einstufungen frühzeitig melden. So könnten Unternehmen und Behörden rechtzeitig reagieren. Praxisleitfäden würden zudem aufzeigen, wie eine Kennzeichnung und digitale Prüfpfade gestaltet sein müssen, um mit den Regeln der WTO konform zu sein.


Hinweise zur Recherche

Da Sie alle sicherlich gerne Videos anschauen, habe ich für den Einstieg in das Thema Gentechnik die folgende Playlist erstellt. Wie immer gilt natürlich auch hier, alles kritisch zu hinterfragen. https://youtube.com/playlist?list=PLoZbZ9YAJlnGTP2A6lsek787FxA4zxvOk&si=IJ9b8qnbW3uZJ6n1 

Für eine erste Übersicht ist Wikipedia auch oft gut geeignet. Bei einem kontroversen Thema wie diesem lohnt sich auch ein Blick auf die Diskussionsseite, hier der Artikel zu Grünen Gentechnik: https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCne_Gentechnik#Regulierung:_Zulassung,_Kennzeichnung_und_Koexistenz 

Wenn Sie ihre Staatenposition recherchieren, schauen Sie sich zunächst die grundsätzliche landwirtschaftliche und ernährungspolitische Situation Ihres Landes an:

  • Ist Ihr Land vermehrt von Mangelernährung betroffen?
  • Wie modern und technisch fortgeschritten ist die Landwirtschaft? 
  • Ist Ihr Land primär Lebensmittelimporteur oder -exporteur?
    • Mit welchen Ländern stehen sie im Bereich der Lebensmittelindustrie in wichtigen Handelsbeziehungen und wie ist die Position dieser zum Thema NGT?

Daraus lässt sich meist eine grundlegende Position Ihres Landes ableiten. Bauen Sie diese weiter aus, indem Sie schauen, in welchen Verträgen oder Projekten sich Ihr Staat besonders eingebracht hat und welche Meinungen er folglich unterstützt.

Glossar/Lexikon

Äquivalenzprinzip: Grundsatz, bei dem ein Lebensmittel, das mit neuen Methoden (z.B. Gentechnik) hergestellt wurde, als genauso sicher wie sein konventionelles Gegenstück angesehen wird, solange es in seiner Zusammensetzung und seinen Nährwerten vergleichbar ist.

Biofortifikation: gezielte Anreicherung von Grundnahrungspflanzen mit Mikronährstoffen (wie Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen) durch konventionelle Züchtung oder moderne Biotechnologie. Ziel ist es oft, Mangelernährung („versteckter Hunger“) zu bekämpfen.

Codex Alimentarius: Sammlung internationaler Lebensmittelstandards und -richtlinien, die von der ELO und der WHO entwickelt wird, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und den Handel zu erleichtern.

CRISPR/Cas9: Methode der Neuen Genomischen Techniken (NGT), die als eine Art „Genschere“ funktioniert. Sie ermöglicht es, DNA-Bausteine sehr präzise zu verändern, zu entfernen oder hinzuzufügen.

Distributed-Ledger-Technologie (DLT): dezentrales, digitales Register, das von mehreren Teilnehmenden gemeinsam genutzt wird. Blockchain ist die bekannteste Form. Es ermöglicht eine fälschungssichere Rückverfolgbarkeit.

Genom: Gene besitzen jeweils Informationen für ein bestimmtes Merkmal seines/seiner Träger*in. Die Gesamtheit aller Gene bezeichnet man als ein vollständiges Genom. 

Gentechnisch veränderter Organismus (GVO): Organismus, dessen Erbgut gezielt durch gentechnische Methoden verändert wurde, um ihm neue Eigenschaften zu verleihen.

Grüne Gentechnik: Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung, um Pflanzen z.B. resistenter gegen Schädlinge zu machen oder ihren Nährwert zu erhöhen.

Herbizidresistenz: Widerstandsfähigkeit von Organismen gegenüber den eingesetzten Herbiziden (Unkrautvernichtungsmittel). Erwünscht ist die erhöhte Herbizidresistenz von Nutzpflanzen im Vergleich zu den unerwünschten Unkräutern, damit die Herbizide möglichst effektiv Unkraut abtöten können, ohne den Nutzpflanzen zu schaden.

Low Level Presence (LLP): Geringfügige, unbeabsichtigte Beimischungen von GVOs in Lebensmittel- oder Futtermittellieferungen, die zwar im Exportland, aber noch nicht im Importland zugelassen sind.

Multilateral: mehrere Vertragspartner betreffend. Multilateralismus beschreibt die Zusammenarbeit mehrerer Staaten bei der Lösung politischer, gesellschaftlicher und technischer Probleme, welche grenzüberschreitend sind.

Neue Genomische Techniken (NGT): Gruppe neuerer Züchtungstechnologien (wie CRISPR/Cas9), die präzisere Eingriffe ins Erbgut ermöglichen. Ihre regulatorische Einstufung als GVO ist international umstritten.

Rückverfolgbarkeit: Fähigkeit, den Weg eines Lebensmittels durch alle Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und des Vertriebs lückenlos zu verfolgen.

SPS: Abkürzung für Sanitary and Phytosanitary Measures (dt.: gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen). Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen vor Risiken durch Krankheiten, Schädlinge oder Verunreinigungen.

SPS-Abkommen: Abkommen der WTO, das Regeln für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen festlegt, um sicherzustellen, dass diese nicht als versteckte Handelshemmnisse dienen.

Stigmatisierung: Negativbeurteilung oder Ausgrenzung wegen besonderer Eigenschaften.

Transformation Event: einzigartige, erfolgreiche Einfügung eines Gens an einer bestimmten Stelle im Genom einer Pflanze. Jedes Event erhält einen Unique Identifier.

Unique Identifier: einmaliger alphanumerischer Code, der einem spezifischen Transformation Event zugewiesen wird, um es weltweit eindeutig identifizieren zu können.

Vorsorgeprinzip: Grundsatz, der besagt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit über mögliche Risiken vorsorgliche Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen werden können, auch wenn ein endgültiger Beweis für eine Schädigung noch fehlt.

Ein ausführliche Erklärung von UN oder völkerrechtlichen Begriffen finden Sie auch im UN-ABC und im Völkerrechts-ABC.

Quellen