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Der Sicherheitsrat

Schritt 3: Auf mein Gremium vorbereiten – der SR

Der Sicherheitsrat (SR) trägt laut UN-Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er besteht aus 15 Mitgliedern, darunter fünf ständige Mitglieder (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und zehn nicht-ständige Mitglieder, die alle zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Der Vorsitz wechselt monatlich zwischen den Mitgliedstaaten. Länder, die von den Entscheidungen des SR besonders betroffen sind oder als Streitpartei gelten, können ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.

Im Gegensatz zu den Resolutionen anderer UN-Organe sind die Beschlüsse des Sicherheitsrats völkerrechtlich bindend. Für die Annahme einer Resolution ist die Zustimmung von neun Mitgliedern erforderlich, wobei die ständigen Mitglieder ein Vetorecht haben. Enthaltungen werden in der Praxis nicht als Veto gewertet.

Der SR ist das einzige UN-Gremium, das militärische Einsätze autorisieren kann, wobei die Mitgliedstaaten zunächst zur friedlichen Beilegung von Konflikten verpflichtet sind. Sollte eine Bedrohung des Weltfriedensfestgestellt werden, kann der SR gemäß Kapitel VII der UN-Charta tätig werden. Zunächst kann er gemäß Artikel 41 UN-Charta gewaltlose Sanktionen verhängen, z. B. Wirtschaftssanktionen gegen Staaten oder Einzelpersonen. Sollte dies nicht ausreichen, kann der SR nach Artikel 42 UN-Charta militärische Maßnahmen autorisieren.

Neben seiner Rolle in der Friedenssicherung hat der SR auch organisatorische Aufgaben. Er empfiehlt der Generalversammlung die Aufnahme neuer Mitglieder in die Vereinten Nationen und schlägt Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs vor. Diese organisatorischen Aufgaben werden bei MUN-SH jedoch nicht simuliert.

Während MUN-SH 2025 wird sich der Sicherheitsrat mit den folgenden Themen beschäftigen:

  • Cyberkriminalität und internationale Sicherheit
  • Konflikt in Burkina Faso
  • Aktuelles