Skip to main content

Die Internationale Seeschiffahrts-Organisation

– IMO TOP3: Migration auf See

Vielen Dank für Ihre Geduld. Sie finden hier nun den Gremientext zum Thema "Migration auf See". Aufgrund der Verzögerung gelten für die Papiere zu diesem Thema folgende Fristen: Bitte reichen Sie Ihr Positionspapier bis zum 16.02.2025 und Ihr Arbeitspapier bis zum 23.02.2025 ein. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Teilnehmendenbetreuung.


Inhalte mit besonderem Triggerpotential: körperliche und seelische Gewalt, Flucht

Kurzzusammenfassung

Immer wieder sehen Flüchtlinge auf ihrer Route eine Seeüberquerung als letzte Möglichkeit, Krieg und Verfolgung zu entgehen und sich ein besseres Leben aufzubauen. Solche Überfahrten stellen für die Menschen eine große Gefahr dar und enden nicht selten mit Verletzungen oder dem Tod. Um diese Gefahr zu verhindern und Migrant*innen zu beschützen gibt es bereits ausgearbeitetes internationales Seerecht zu Migration auf See. Trotzdem sterben weiterhin viele Migrant*innen auf dem Seeweg oder werden in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. 

Vor diesem Hintergrund wird die Internationale Seeschifffahrts-Organisation von MUN-SH 2025 diskutieren wie das internationale Seerecht überarbeitet oder durchgesetzt werden kann, um die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen und Migrant*innen zu schützen. 

Punkte zur Diskussion

1. Wie können bestehende internationale Abkommen und Richtlinien der IMO verbessert beziehungsweise an die aktuelle Situation angepasst und ergänzt werden?

2. Sollen die Küstenstaaten zur Aufnahme Geretteter verpflichtet werden? Wenn ja, wie können sie davon überzeugt werden, einer solchen Regelung zuzustimmen?

3. Wie kann die Einhaltung des aktuell geltenden Seerechts in Bezug auf die Seenotrettung von Migrant*innen durchgesetzt werden?

4. Wie kann sichergestellt werden, dass Kapitän*innen und Reedereien durch Seenotrettung keine Nachteile entstehen?

5. Welche anderen Maßnahmen können ergriffen werden, um Migrant*innen auf See besser zu schützen?

Einleitung 

Migration und Flucht auf dem Seeweg sind kein neues Phänomen. Seit langem riskieren verzweifelte Menschen aus allen Teilen der Welt ihr Leben an Bord von seeuntüchtigen Schiffen und Booten. Einige fliehen aus ihrem Heimatland auf der Suche nach Arbeit, besseren Lebensbedingungen oder Bildungschancen. Andere suchen internationalen Schutz vor Verfolgung, Konflikten oder anderen Bedrohungen für ihr Leben, ihre Freiheit oder ihre Sicherheit. Oft bedeutet dies, dass sie ihr Schicksal in die Hände von skrupellosen, kriminellen Schleusern legen. Die Boote, in denen diese Menschen reisen, sind oft nicht ordnungsgemäß bemannt und ausgerüstet. Zusätzlich zu den gefährlichen Bedingungen unter denen sie reisen, sind viele von ihnen auf ihrer Reise Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt ausgesetzt.

Rettung von Migrant*Innen durch ein irisches Schiff 2015Quelle: Irish Defence Forces

Hintergrund 

Migration auf See betrifft weltweit manche Staaten stärker als andere. Besonders stark betroffen sind Herkunftsstaaten mit Meerzugang und Zielstaaten mit Küstenlinien. Dabei versuchen viele Staaten die Zahl der aufgenommenen Migrant*innen so klein wie möglich zu halten. Deshalb ergreifen diese Staaten momentan weltweit Maßnahmen wie zum Beispiel Flüchtlinge nicht an Land zu lassen, NGOs zu kriminalisieren, welche Migrant*innen auf See retten oder direkt zu verhindern, dass Flüchtlinge überhaupt die Überfahrt auf See antreten können. Dabei nutzen die Staaten oft Lücken im Völkerrecht aus und nehmen dabei Leid der Migrant*innen in Kauf.

Bisherige UN-Resolutionen und Empfehlungen 

Nach internationalem Seerecht sind alle Schiffe überall auf See dazu verpflichtet, in Seenot geratenen Menschen Hilfe zu leisten. Seenotrettung ist als menschliche Pflicht in der maritimen Tradition verankert und gilt als Völkergewohnheitsrecht überall auf See. Darüber hinaus regulieren drei völkerrechtliche Abkommen die Koordinierung und Durchführung der Seenotrettung: das Internationale Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS, englisch International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974), das Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR, auch „Internationales Seenotrettungsabkommen“, englisch International Convention on Maritime Search and Rescue, 1979), und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ, auch „UN-Seerechtsübereinkommen“, englisch United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS, 1982).

Im UN-Seerechtsübereinkommen werden Kapitän*innen unter anderem dazu verpflichtet, Personen, die sich in Seenot befinden, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrem Status oder den Umständen, unter denen sie sich befinden, Hilfe zu leisten. Die einzige Einschränkung ist, dass sich die Schiffe und ihre Besatzung bei den Rettungsmaßnahmen nicht selbst in Gefahr bringen sollten.

Es ist auch festgelegt welche Kriterien erfüllt sein müssen damit sich Personen in Seenot befinden und somit ein Seenotfall vorliegt: Es handelt sich um einen Seenotfall, wenn sich die Menschen an Bord eines Schiffes in ernsthafter Gefahr befinden und ohne Hilfe von außen nicht in Sicherheit gelangen können. Solch eine Notsituation liegt zum Beispiel vor, wenn ein Boot manövrierunfähig ist, wenn die Anzahl der Menschen an Bord die Kapazitäten des Schiffes überschreitet oder wenn es an Rettungsausrüstung wie Rettungswesten mangelt. 

Im SRÜ ist außerdem festgelegt, dass die Vertragsstaaten Vorkehrungen für die Notrufübermittlung und -koordinierung in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie für die Rettung von Personen in Seenot an ihren Küsten treffen müssen. Das bedeutet, dass alle Küstenstaaten rechtlich dazu verpflichtet sind, selbst einen „angemessenen und wirksamen Such- und Rettungsdienst“ einzurichten und zu betreiben oder sich regional zusammenzuschließen, um einen solchen zu ermöglichen.

Wenn auf See gerettete Personen angeben, Flüchtlinge oder Asylsuchende zu sein, oder in irgendeiner Weise zu erkennen geben, dass sie Verfolgung oder Misshandlung befürchten, wenn sie an einem bestimmten Ort an Land gehen, müssen die wichtigsten Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts beachtet werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 verbietet es, Flüchtlinge und Asylbewerber in Länder zurückzuführen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist. Für andere Formen der Migration gibt es generell keinen solchen Schutz. Das SRÜ verpflichtet Kapitän*innen allerdings dazu, Gerettete in einem sicheren Hafen abzusetzen; viele Organisationen betonen, dass Länder, in denen den Geretteten Folter oder Haft droht, nicht als sichere Häfen gesehen werden können.

Die bereits genannten Regelungen gibt es schon länger. 2001 ereignete sich die sogenannte Tampa-Affäre bei der sich die damalige australische Regierung weigerte, Personen aufzunehmen, die der norwegische Frachter Tampa von einem nicht mehr seetüchtigen Boot aus Indonesien innerhalb internationaler Gewässer unweit der australischen Seegrenzen gerettet hatte. Danach empfahl die IMO, die Maßnahmen für den Umgang mit geretteten Personen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Leben der Menschen an Bord geschützt wird und dass die Küstenstaaten mit geretteten Personen in zufriedenstellender Weise umgehen. 

Seitdem ist unter anderem in den Richtlinien für die Behandlung von auf See geretteten Personen folgendes festgelegt: Jeder Teil der Meere ist einer Search-And-Rescue-Zonen (SAR-Zone) zugeordnet, für die ein bestimmtes Land die Zuständigkeit hat. Im Fall der Rettung eines Menschen aus Seenot, ist die Regierung dieses Landes dafür zuständig, dass die gerettete Person eine (medizinische) Erstversorgung erhält und einen sicheren Ort bereitgestellt bekommt. Die Rettung ist somit erst abgeschlossen, wenn die Überlebenden einen sicheren Ort erreicht haben. An diesem Ort darf das Leben der Geretteten nicht länger in Gefahr sein und die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse muss sichergestellt sein. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Staat verpflichtet ist, die Überlebenden an Land aufzunehmen.


Für welches Seegebiet ist eigentlich wer verantwortlich?

seerechtliche Zonen. Quelle: CC BY 4.0

Internationale Gewässer: beinhalten sowohl die Ausschließliche Wirtschaftszone als auch die Hohe See.

Die in der Abbildung dargestellten seerechtlichen Zonen sind im SRÜ festgelegt und sind vor allem dafür da, wirtschaftliche Rechte der Staaten zu regeln. Viel wichtiger für die Seenotrettung sind die SAR-Zonen. Im Rahmen der IMO wurden alle territorialen und internationalen Gewässer aufgeteilt und die Zuständigkeit für diese Zonen festgelegt. Der jeweils zuständige Küstenstaat ist sowohl für die Koordination der Seenotrettung als auch für die Zuweisung eines sicheren Ortes für die Überlebenden verantwortlich. Dazu muss der Küstenstaat eine Rettungsleitstelle (Rescue Coordination Centre, RCC) einrichten, die in der Lage ist, auf Notfälle zu reagieren und die Rettungsmaßnahmen zu koordinieren. Diese Rettungsleitstelle muss mit geeigneten Mitteln zur Kommunikation, insbesondere zum Empfang von Notrufen, ausgestattet sein. Des Weiteren sollte sie rund um die Uhr erreichbar und mit Englisch sprechendem Personal besetzt sein.  Die Staaten sind allerdings nicht verpflichtet, nach Personen in Seenot Ausschau zu halten, wenn kein Notruf abgesetzt wurde. Doch für einen Notruf auf der hohen See benötigt man meist Funkgeräte oder Satellitentelefone, über welche die Boote mit Migrant*innen selten verfügen.

ein Ausschnitt der SAR-Zonen im Mittelmeer als Beispiel dafür, wie solche Zonen eingeteilt sind. Quelle: Eigene Darstellung mittels OpenStreetMap Daten, ODbL 1.0 <https://opendatacommons.org/licenses/odbl/summary/>

Zahlen und Fakten

Das Mittelmeer verzeichnet derzeit die größte Zahl von Flüchtlingen auf dem Seeweg weltweit. 

2016 sank die Zahl der über die Mittelmeerroute ankommenden Personen, seit 2021 steigt jedoch die Zahl der Ankommenden sowie der als vermisst oder verstorben gemeldeten Menschen wieder an. 2023 starben oder verschwanden laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mindestens 4.110 Menschen. Die genaue Zahl der Toten und Vermissten kann nur geschätzt werden. 

270.180 Flüchtlinge und Migrant*innen erreichten 2023 die Küsten Europas. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 waren es bereits rund 81.800 Neuankömmlinge. Zusätzlich zu diesen Informationen schätzt das Missing Migrants Project der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dass das zentrale Mittelmeer die tödlichste bekannte Migrationsroute der Welt ist, mit mehr als 17.000 Todesfällen und verschwundenen Personen seit 2014. Bei diesen Zahlen handelt es sich nur um eine der Meeresregionen auf der Welt, die von Migration auf See betroffen ist. Weitere sind unter anderem auch das Horn von Afrika, Südostasien und die Karibik. 

Diese Zahlen beweisen, dass die momentanen Regelungen nicht ausreichen, um Menschenleben zu retten. Gleichzeitig werden die bestehenden Konventionen zum Teil nicht eingehalten. Ein Beispiel dafür ist die Situation im Mittelmeer. Die EU hat dort eine Vereinbarung mit Libyen, um die Migration auf dem Mittelmeer zu begrenzen. Aus Libyen geflohene Menschen werden zum Teil außerhalb der libyschen 12-Meilen-Zone und damit illegalerweise von der libyschen Küstenwache abgefangen und zurückgebracht. 2023 griffen die libyschen Küstenwachen mehr als 21.000 Menschen auf, die die Überfahrt über das Mittelmeer wagten. Diese zurückgeführte Migrant*innen und Schutzsuchende werden anschließend oft unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Zugleich wurden Fälle dokumentiert, in denen Regierungsschiffe von EU-Mitgliedstaaten in ihren Hoheitsgewässern gefährdete Bote mit um Hilfe rufenden Migrant*innen ignorierten oder teilweise sogar gewaltsam zur Umkehr bewegten.

Insbesondere im Kontext der momentan steigenden Zahlen der Migration auf See ist es wichtig, die Zukunft von Migrant*innen auf See neu zu diskutieren. Das UNHCR zum Beispiel fordert eine stärkere Koordinierung und mehr Solidarität zum Beispiel der EU-Mitgliedsstaaten sowie erhöhte Such- und Rettungskapazitäten und eine Regelung zur Anlandung. Es erinnert daran, dass Seenotrettung eine völkerrechtliche Verpflichtung ist. 


Probleme und Lösungsansätze 

Sichere und legale Fluchtwege würden vermeiden, dass Menschen sich überhaupt auf den gefährlichen Seeweg begeben. Gerade Zielländer stehen diesen allerdings kritisch gegenüber. Die Schaffung solcher Wege liegt außerhalb der Zuständigkeit der IMO; sie kann aber dazu beitragen, die Sicherheit der über das Meer flüchtenden Menschen zu gewährleisten.

In Seenot geratene Migrant*innen haben oft keine Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen. Sie können also nur gerettet werden, wenn sie (zufällig oder durch patrouillierende Schiffe) entdeckt werden. Eine regelmäßige Überwachung von Seegebieten auf in Seenot befindliche Schiffe gibt es aber normalerweise nicht. Im Mittelmeer versuchen Nichtregierungsorganisationen mit eigenen Rettungsschiffen und teilweise auch Flugzeugen, diese Lücke zu schließen. Küstenstaaten werfen ihnen allerdings vor, dass sie damit zu mehr Migration beitragen und dadurch noch mehr Menschen in Gefahr bringen würden oder dass sie sogar selbst als Schleuser tätig seien. Teilweise kam es auch zu Gerichtsverfahren. Für einige Jahre gab es auch eine Mission der EU iim Mittelmeer, bei der nordafrikanische Küstenwachen ausgerüstet und ausgebildet sowie europäische Marineschiffe zur Seenotrettung eingesetzt wurden: EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Es war allerdings umstritten, ob diese wirklich der Seenotrettung oder eher der Verhinderung von Migration diente.

Eine häufig ausgenutzte Lücke im internationalen Seerecht ist, dass die Bedingungen der Ausschiffung nicht genauer geklärt sind. Es gibt keine Verpflichtung der Kapitän*innen, die Geretteten in einen bestimmten, z.B. den nächstgelegenen Hafen zu bringen. Der für die Seenotrettung zuständige Staat ist für die Koordinierung der Rettungsaktion verantwortlich und muss sich um das Finden eines sicheren Hafens kümmern, ist aber nicht selbst zur Aufnahme verpflichtet. Diese Lücke im internationalen Seerecht wird momentan oft von Staaten ausgenutzt, welche die Migrant*innen im eigenen Staat nicht aufnehmen möchten. Dies führt zu mehreren Problemen:

  • Die Geretteten befinden sich länger auf dem Schiff, welches sie gerettet hat. Dort gibt es selten Raum, um sie angemessen unterzubringen, sie leben weiterhin in Angst und können nicht angemessen medizinisch versorgt werden.
  • Oft handelt es sich bei diesen Schiffen um Rettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen, welche besonders im Mittelmeer Migrant*innen in Seenot retten, da die Staaten ihren dahingehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn diese Schiffe die Geretteten teilweise wochenlang nicht absetzen können, stehen sie in dieser Zeit nicht zur Verfügung, um andere Personen zu retten, die in Seenot geraten.
  • Wenn Handelsschiffe lange zahlreiche Gerettete an Bord haben und Umwege in Kauf nehmen müssen, um diese absetzen zu können, entstehen den Reedereien hohe Kosten. Einige Tage Verspätung eines Schiffes kosten schnell Millionen. Reedereien werden damit indirekt dafür bestraft, wenn ihre Kapitän*innen Migrant*innen in Seenot retten.

Eine genauere Formulierung dieser rechtlichen Vorgaben könnte diese Situation verbessern. Diese kann durch die IMO allerdings nur empfohlen und ihre Umsetzung unterstützt werden. Die Änderung der entsprechenden völkerrechtlichen Abkommen erfordert die Zustimmung aller Vertragsstaaten.

Generell ist es ein Problem, dass die internationalen Konventionen zur Migration auf See von manchen Staaten absichtlich ausgenutzt oder nicht eingehalten werden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk fordert deshalb verstärkte Anstrengungen bei der Seenotrettung, insbesondere im Mittelmeer, Vorgehen gegen Schleuserbanden und einen klaren Verteilschlüssel für Gerettete. Ihrer Meinung nach braucht es eine Ausweitung der Seenotrettung und klare Regelungen für eine sichere Ausschiffung der Geretteten. Dafür müssen insbesondere die Staaten, die sich der Verantwortung des internationalen Serechts entziehen, auch dazu angehalten werden.

Das internationale Seerecht mit seiner Pflicht zur Seenotrettung ist für Situationen, in denen tausende Personen von Schleppern gezielt in die Seenot geschickt werden, um dann von patrouillierenden staatlichen oder privaten Schiffen aufgenommen zu werden, aber auch nicht ausgelegt. Um alle Migrant*Innen retten zu können braucht es dafür einen gezielten, ressourcenstarken Einsatz, der über die Verpflichtungen des internationalen Seerechts hinausgeht.


Hinweise zur Recherche

Sie sollten darauf gefasst sein, dass Sie bei der Recherche auf Texte und auch Bilder stoßen könnten, welche die Themen Flucht oder körperliche und seelische Gewalt enthalten. Melden Sie sich bei Gesprächsbedarf gerne bei den Vertrauenspersonen für Teilnehmende.

Sollten Sie nun inhaltliche Fragen zum Text haben, können Sie sich gerne per Mail unter [email protected] an Antonia Straub wenden.

Für dieses Thema ist es wichtig, dass Sie sich die geografische Lage Ihres Staates anzuschauen. Hat ihr Staat Küste? Falls ja, ist ihre Küste von Migration aus See betroffen? Bei der ersten der besonders hilfreichen Quellen, die ich Ihnen angehängt habe, finden Sie Karten, auf denen die wichtigsten Migrationsströme auf See abgebildet sind. Diese können bei der Beantwortung dieser Fragen weiterhelfen. 

Wenn Ihr Staat von Migration auf See direkt betroffen ist, versuchen Sie als Nächstes herauszufinden, wie Ihr Staat damit umgeht. Versuchen Sie auch Berichte von NGOs zu lesen und nicht nur offizielle Berichte Ihres Staates. Dadurch sollten Sie einen Eindruck dazu gewinnen können welche Haltung Ihr Staat zu den Migranten hat.

Falls Ihr Staat nicht direkt von Migration auf See betroffen ist, lesen Sie sich in die allgemeine Flüchtlingspolitik des Staates ein. Recherchieren Sie auch, ob Ihr Staat von der Weiterreise von angekommenen Migranten auf See betroffen ist. Auch die Haltung von verbündeten Staaten kann eine Rolle spielen.

Lexikon

ausschiffen: jemanden/etwas von einem Schiff herunterbringen

Migration auf See: Immer wieder sehen Flüchtlinge auf ihrer Route eine Seeüberquerung als letzte Möglichkeit, Krieg und Verfolgung zu entgehen und sich ein besseres Leben aufzubauen. Solche Überfahrten stellen für die Menschen eine große Gefahr dar und enden nicht selten mit Verletzungen oder dem Tod. 

Völkergewohnheitsrecht: eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.

Völkerrecht: Das internationale Recht (englisch international law), im Deutschen überwiegend als „Völkerrecht“ bezeichnet, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen „Staaten, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten. Zum Völkerrecht gehören sowohl universale, also weltweit gültige Regelungen (zum Beispiel die der Vereinten Nationen (englisch United Nations)), als auch regionale Regelungen und Kooperationsabkommen, zum Beispiel die des Europarats.

Quellen

Besonders hilfreiche Quellen

Internationale Organisation für Migration. https://weblog.iom.int/worlds-congested-human-migration-routes-5-maps. - Karten mit wichtigen Migrationsrouten auf See: gut zur Einordnung der Rolle des eigenen Staates in Bezug auf Migration auf See

UNHCR: FAQ Seenotrettung. https://www.unhcr.org/at/faq-seenotrettung - super Überblick zur aktuellen Situation im Mittelmeer

UNHCR: Rescue at sea: A guide to principles and practice as applied to migrants and refugees. 2015. https://www.unhcr.org/media/rescue-sea-guide-principles-and-practice-applied-migrants-and-refugees. - gute Übersicht über die bereits bestehenden UN-Richtlinien

UNHCR: Proposal for a regional cooperative arrangement ensuring predictable disembarkation and subsequent processing of persons rescued-at-sea. 2018. https://www.unhcr.org/media/proposal-regional-cooperative-arrangement-ensuring-predictable-disembarkation-and-subsequent - Ein Lösungsvorschlag des UNHCR und der internationalen Organisation für Migration

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Sachstand Internationale Seenotrettungsübereinkommen. 2014. https://www.bundestag.de/resource/blob/479394/d98949a58425eea7edecdf34f7442cb4/wd-2-215-14-pdf-data.pdf - Falls Sie sich näher mit dem aktuellen Stand des Seevölkerrechts befassen möchten, finden Sie hier einen guten Einstieg. Viele der genannten Abkommen sind auch auf Deutsch verfügbar.