– SR TOP 2: Atomprogramm des Irans
Inhaltswarnung
Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Krieg, militärische Konflikte und Tod. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit dem Thema / diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.
Zusammenfassung
Der Iran verfolgt seit den 1960er-Jahren ein Atomprogramm, das offiziell der zivilen Energiegewinnung dient. Als Vertragsstaat des Atomwaffensperrvertrags (NVV) ist das Land berechtigt, Atomenergie friedlich zu nutzen, verpflichtet sich jedoch gleichzeitig, keine Atomwaffen zu entwickeln. Die Grenze zwischen ziviler Nutzung und militärischer Anwendung ist dabei besonders sensibel, da Technologien wie die Urananreicherung für beide Zwecke einsetzbar sind.
Internationales Misstrauen entstand insbesondere ab 2002, als geheime iranische Anlagen zur Urananreicherung bekannt wurden. Obwohl der Iran wiederholt betonte, keine Atomwaffen anzustreben, führten mangelnde Transparenz, steigende Anreicherungsgrade und eingeschränkte Kontrollen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) zu wachsenden Spannungen mit der internationalen Gemeinschaft.
Mit dem Wiener Atomabkommen (JCPoA) von 2015 verpflichtete sich der Iran zu weitreichenden Beschränkungen seines Atomprogramms und zu umfassenden internationalen Kontrollen, im Gegenzug für die Lockerung von Sanktionen. Der Ausstieg der USA aus dem Abkommen im Jahr 2018, erneute Sanktionen und militärische Eskalationen führten jedoch zu dessen schrittweisen Zerfall. In Folge weitete der Iran sein Atomprogramm aus und reicherte Uran auf ein Niveau an, das deutlich über den zivilen Bedarf hinausgeht.
Die daraus resultierende Unsicherheit über den aktuellen Stand des iranischen Atomprogramms, die zeitweise Aussetzung der Zusammenarbeit mit der IAEO sowie die Wiedereinführung internationaler Sanktionen stellen eine erhebliche Bedrohung für die regionale und globale Sicherheit dar. Gleichzeitig haben Sanktionen und militärische Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf die iranische Zivilbevölkerung, was den Konflikt auch zu einer humanitären Herausforderung macht.
Punkte zur Diskussion
2. Wie können Sanktionen so gestaltet werden, dass sie nicht primär die iranische Zivilbevölkerung, sondern die Verantwortlichen treffen?
3. Wie können die Menschen, die am meisten von der Atomwaffen-Aufrüstung negativ betroffen sind, geschützt werden?
4. Wie kann zur Atom-Abrüstung aller Länder beigetragen werden?
- Sollte der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) von allen UN-Staaten ratifiziert werden oder ist das ein unrealistisches Ziel?
- Sollte ein Zeitrahmen für die Abrüstung der Atommächte festgelegt werden?
5. Sollten auch die anderen “illegal” Atomwaffen entwickelnden oder sogar besitzenden Staaten (Indien, Israel, Pakistan, Nordkorea) stärker sanktioniert werden?
- Wenn nein, wie kann gut begründet werden, warum das Atomprogramm des Irans so stark sanktioniert werden soll, die anderen jedoch nicht?
6. Wer sind neben dem Iran selbst die Hauptverantwortlichen und -Schuldigen des Problems?
- Sollten diese Konsequenzen erfahren?
Einleitung
Ein und dieselbe Technologie kann Städte mit Strom versorgen – oder sie in Sekunden auslöschen. Die Kernspaltung steht wie kaum ein anderes wissenschaftliches Verfahren für diesen gefährlichen Zwiespalt zwischen Fortschritt und Vernichtung. Während Atomenergie als Hoffnungsträger im Kampf gegen den Klimawandel gilt, erinnert die Geschichte der Atombombe daran, welches zerstörerisches Potenzial in ihr steckt.
Kaum irgendwo wird diese Ambivalenz so deutlich wie im Fall des Iran. Zwischen dem Recht auf zivile Nutzung der Atomenergie, internationalem Misstrauen, Sanktionen und militärischen Eskalationen steht die Weltgemeinschaft vor einer hochsensiblen Gratwanderung. Die Grenze zwischen Energieversorgung und Massenvernichtungswaffe ist dabei erschreckend schmal – und jede politische Entscheidung kann weitreichende Folgen haben.
Gerade deshalb ist der Konflikt von zentraler Bedeutung für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Als Gremium, das für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verantwortlich ist, muss sich der UN-Sicherheitsrat mit der iranischen Nuklearfrage befassen: Einerseits geht es um die Durchsetzung internationalen Rechts und bestehender Abkommen, andererseits um die Verhinderung einer weiteren nuklearen Aufrüstung und einer möglichen militärischen Eskalation im Nahen Osten. Der Umgang mit dem Iran stellt somit einen entscheidenden Test dafür dar, ob multilaterale Diplomatie, Kontrolle und Kooperation auch in einer zunehmend polarisierten Welt wirksam bleiben können.
Hintergrund und Grundsätzliches
Von nachhaltiger Energie zur tödlichen Bombe
Atomenergie kann unsere Energiegewinnung umweltfreundlicher und ressourcenschonender als je zuvor machen, sagen Befürworter*innen. Sie nutzt die Methode der Kernspaltung zur Energiegewinnung, da bei der Spaltung von besonders schweren Atomkernen ein winziger Teil der Masse in Energie umgewandelt wird.
Diese Energie kann man für sehr unterschiedliche Dinge verwenden. Atomkraftwerke (AKW), welche dieses Verfahren im großen Stil nutzen, bieten die Chance auf eine zuverlässige, klimafreundliche Stromversorgung mit wenig Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen. Schließlich nutzen sie, anders als beispielsweise Kohlekraftwerke, keine typische Verbrennung, welche große Mengen an Treibhausgasen freisetzt. Zudem benötigt es nur recht wenig des Kernstoffs, welcher dann gespalten wird, um große Mengen an (elektrischer) Energie zu erzeugen.

Näheres zur Kernspaltung
Da an die Atomkerne einige Anforderungen gestellt werden, gibt es nicht besonders viele, die sich für die Kernspaltung eignen. Sie müssen sich leicht spalten lassen, bei der Spaltung Energie freisetzen (geschieht erst bei einer hohen Massenzahl) und durch die Freisetzung von Neutronen bei der Spaltung eine Kettenreaktion auslösen. Diese und einige andere detaillierte Anforderungen erfüllen eigentlich nur Isotope von Plutonium und Uran, zwei radioaktiven Stoffe. In der Realität wird im Prinzip fast immer Uran verwendet.
Der beginnende Einsatz von Kernspaltung ist eine wahrhaftige Revolution in der Forschung zur Energiegewinnung. Gleichzeitig kann das Verfahren der Kernspaltung auch für andere Zwecke genutzt werden: nämlich für den Waffen- und Bombenbau. Dass, wie eben erwähnt, verhältnismäßig geringe Mengen an Kernstoff benötigt werden, um viel Energie freizusetzen, macht sich nämlich auch die Waffenindustrie zunutze.
Die Atombombe
Faktisch sind Atomwaffen mit Abstand die schlagkräftigsten Massenvernichtungswaffen, die die Menschheit je erfunden, gebaut und besessen hat. Einerseits ist die Atombombe durch ihre Explosion selbst extrem gefährlich. Die Zündung einer Atombombe erzeugt eine gewaltige Druckwelle, die Gebäude zerstört und Menschen tötet. Die Hitzeentwicklung ist so intensiv, dass alles in unmittelbarer Nähe in Flammen aufgeht.
Anders als die konventionelle Bombe verursacht sie Unmengen an radioaktiver Strahlung. Die Atombombe setzt eine enorme Menge an radioaktiven Partikeln frei, die sowohl sofortige als auch langfristige Gesundheitsschäden verursachen können. Die Strahlenkrankheit ist eine der direkten Folgen der Aussetzung gegenüber radioaktiver Strahlung.
Die Umweltverschmutzung ist ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Folge einer Atombombe. Die radioaktiven Partikel verunreinigen die Luft, das Wasser und den Boden, was zu langfristigen Umweltauswirkungen führt. Die Langzeiteffekte einer Atombombe sind oft noch Jahre nach der Detonation spürbar. Die psychologischen Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Die Angst vor weiteren Angriffen und die Traumata der Überlebenden prägen das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft für Generationen.
Bis jetzt kam es nur einmal vor, dass Atombomben zu Kriegszwecken abgeworfen wurden, und zwar 2 US-amerikanische Bomben, die 1945 über Japan abgeworfen wurden. Sie richteten eine unvorstellbare Zerstörung an, und das, obwohl sie im Vergleich zu heutigen modernen Atombomben eine vielfach geringere Schlagkraft hatten.

Internationale Verträge und Instanzen
Die Existenz von Atomwaffenarsenalen bedroht die globale Sicherheit enorm und die Internationale Staatengemeinschaft ist dafür verantwortlich, sich diesem komplexen Problem anzunehmen.
Atomwaffensperrvertrag
Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Atomwaffensperrvertrag zu, auch Nichtverbreitungsvertrag genannt (NVV oder auch NPT von Non-Proliferation Treaty genannt). Es handelt sich um einen internationalen UN-Vertrag, der das Verbot der Verbreitung sowie die Verpflichtung zur Abrüstung von Atomwaffen regelt. Gleichzeitig gewährt er das Recht auf die „friedliche Nutzung“ der Atomenergie.
Im NVV werden fünf Atommächte anerkannt, die vor seiner Unterzeichnung im Jahr 1968 in den Besitz von Atomwaffen gelangten und für die heute völkerrechtliche Sonderregeln gelten: die USA, die UdSSR (damals) beziehungsweise das heutige Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Bei diesen fünf Staaten handelt es sich um die Siegermächte des 2. Weltkriegs und folglich auch um die Staaten, denen im UN-Sicherheitsrat das Vetorecht zusteht. Somit ist auch der NVV ein Abbild der globalen Machtverhältnisse in der Mitte des 20. Jahrhunderts.
Besagte Länder dürfen unter bestimmten Bedingungen, die im NVV geregelt sind, Atomwaffen besitzen. Dennoch sieht der NVV vor, dass auch diese gegen 0 abrüsten sollen, allerdings ohne jegliche Frist. Der Vertrag untersagt den Atommächten, Nuklearwaffen an Nicht-Kernwaffenstaaten weiterzugeben. Außerdem verbietet er den Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen die Herstellung und den Kauf von Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern.
Neben diesen offiziell anerkannten Atommächten gibt es Staaten, die keine Mitglieder des NVV sind und sozusagen illegal Atomwaffen besitzen. Dem NVV sind seit 1968 fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beigetreten - mit Ausnahme folgender:
- Südsudan - besitzt aber sehr sicher keine Atomwaffen
- Indien & Pakistan - besitzen Atomwaffen, es wird aber vermutet, dass sie damit keinen anderen Staat offensiv angreifen würden.
- Nordkorea - war zunächst Mitglied und trat 2003 aus. Bezeichnet sich selbst als “permanente Atommacht”.
- Israel - nicht offiziell bestätigt, besitzt aber sehr sicher Atomwaffen. Auch hier wird davon ausgegangen, dass diese nur im äußersten Notfall eingesetzt würden.
Internationale Atomenergie-Organisation

Der NVV wird global durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) überwacht, welche ansonsten hauptsächlich die friedliche Verwendung von Kernmaterial und Atomanlagen regelt, wie zum Beispiel die oben angeschnittene Gewinnung elektrischer Energie. Die unabhängige, im UN-System integrierte Organisation hat 180 Mitglieder, darunter auch alle offiziellen Atommächte und die oben erwähnten Länder, welche außerhalb davon ziemlich sicher Atomwaffen besitzen (Israel, Pakistan, Indien), jedoch nicht Nordkorea.
In einer Welt, in der die Grenze zwischen ziviler und militärischer Kernenergienutzung schmal ist, ist die IAEO heute hauptsächlich damit beschäftigt, der Weiterverbreitung von Atomwaffen vorzubeugen. Die Macht der IAEO endet, wenn sie einen Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag festgestellt hat. Der entsprechende Staat wird dann dazu aufgefordert, sich ans internationale Recht zu halten. Welche weiteren Konsequenzen folgen, entscheidet die Weltgemeinschaft auf anderen Wegen – etwa auf Ebene der Vereinten Nationen.
Was ist jetzt mit dem Iran?
In den 1950er- und 1960er-Jahren unterstützten die USA den Iran wirtschaftlich und militärisch, um dessen Stabilität zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Beziehungen und des US-Programms "Atom für den Frieden" erhielt der Iran zwei Forschungs-Atomreaktoren geschenkt. Der Iran zählte daraufhin schon sehr früh zu den Vertragsparteien des NVV und arbeitete ab den 1960er Jahren mit Stolz daran, Atomenergie für die Energieversorgung nutzen zu können. Er ist auch bislang nicht aus dem NVV ausgetreten.
Nach der Revolution von 1979, durch die der westlich orientierte iranische Staatschef gestürzt wurde, zerbrach dieses gute Verhältnis zu westlichen Staaten, auch wurden immer schärfere Sanktionen gegen den Iran verhängt. Das waren zunächst das Einfrieren von iranischem Vermögen in den USA und ein Handelsverbot für Güter und Dienstleistungen. Mitte der 1990er Jahre wurde der Iran auf die schwarze Liste der Länder gesetzt, die Terrorismus unterstützen. Die US-Regierung verhängte ein Embargo für den Ölhandel mit dem Iran und verbot Firmen weltweit, in die iranische Ölindustrie zu investieren.
Aktuelles
Entdeckung geheimer Urananreicherung
Im Jahr 2002 enthüllte eine iranische Oppositionsgruppe die Existenz geheimer unterirdischer Nuklearanlagen, die unter anderem zur Anreicherung von Uran bestimmt waren. Die Urananreicherung ist ein zentraler Schritt für die Kernspaltung: Der Spaltstoff Uran-235 kommt in der Natur bloß zu 0,7 Prozent vor, die meisten Anwendungen brauchen jedoch einen höheren Grad. Es gibt daher Prozesse, die Uran-235 konzentrieren – das nennt man Urananreicherung. Der Anteil des Uran-235 entscheidet darüber, ob das Material für die Energiegewinnung oder für den Bau einer Atombombe verwendet werden kann - je höher, desto gefährlicher.
Die Entdeckung löste Befürchtungen aus, der Iran könne versuchen, eine Atomwaffe zu bauen - entgegen den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages. Der Iran bestritt dies jedoch und erklärte, diese Anlagen dienten ausschließlich der zivilen Nutzung der Kernenergie. Die Tatsache, dass Iran diese Anlagen vor der IAEO geheim gehalten hatte, schürte dennoch internationales Misstrauen über ihren tatsächlichen Zweck. Zwar muss Uran auch für den Einsatz in Atomkraftwerken angereichert werden, doch Kritiker*innen wiesen darauf hin, dass es schwer nachvollziehbar sei, warum der Iran Uran angereichert hat, obwohl er zu diesem Zeitpunkt über kein funktionsfähiges Atomkraftwerk verfügte.
Im Jahr 2003 erklärte sich der Iran aufgrund des Datenlecks und dem dadurch entstandenen enormen internationalen Druck bereit, ein Zusatzprotokoll des NVV zu unterzeichnen, das der IAEO kurzfristige Inspektionen ermöglichte. Zusätzlich erklärte sich der Iran 2004 dazu bereit, die Urananreicherung vorübergehend auszusetzen. Nach der Wahl des konservativen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad im Jahr 2005 nahm der Iran jedoch seine Anreicherungsbemühungen wieder auf.
Erste Angrffe auf die nukleare Infrastruktur
In 2010 infizierte ein Computerwurm namens „Stuxnet“ – manchmal auch als „die weltweit erste digitale Waffe“ bezeichnet – eine unterirdische Urananreicherungsanlage im Iran und zerstörte die für Urananreicherung notwendige Infrastruktur. Die Komplexität des Angriffs und der Mangel an Verschwiegenheit gegenüber der Presse ließen viele vermuten, dass US-amerikanische und israelische Geheimdienste den Wurm in Umlauf gebracht hatten, doch niemand hat sich offiziell dazu bekannt. Auch wurde 2012 ein Anschlag auf einen iranischen Nuklearwissenschaftler verübt.
Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA)
Nachdem der gemäßigte Hassan Rouhani im Jahr 2013 zum Präsidenten des Iran gewählt worden war, nahm das Land 2015 Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und weiteren Staaten über ein Atomabkommen auf. Daraus ging die Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) hervor. Dieser wurde mit der Resolution 2231 (2015) durch den UN-Sicherheitsrat offiziell unterstützt.

Darin steht wortwörtlich, dass der Iran betätigt, dass er “(...) unter keinen Umständen jemals Nuklearwaffen erstreben, entwickeln oder anderweitig akquirieren wird”. Der JCPoA verpflichtete den Iran zu einem deutlichen Rückbau seines Nuklearprogramms und unterstellte ihn den bislang umfassendsten Kontrollen der IAEO. Im Gegenzug wurden zahlreiche internationale Sanktionen gegen das Land gelockert.
Bruch des JCPoA
Nach etwas mehr als zwei Jahren der Umsetzung zog US-Präsident Donald Trump 2018 die Vereinigten Staaten aus dem JCPoA zurück. Er begründete diesen Schritt mit mangelnder Transparenz des Iran in Bezug auf frühere Aktivitäten im Bereich der Atomwaffen und kritisierte das Abkommen dafür, weder das iranische Raketenprogramm, noch die Unterstützung militanter Gruppen einzuschränken. Auch Israel bekundete seine Zweifel daran, dass der Iran seine Atomforschung ausschließlich zu zivilen Zwecken betreibe. Nachdem die USA erneut Sanktionen verhängt und Maßnahmen zur Begrenzung der iranischen Ölexporte ergriffen hatten, kündigte der Iran 2019 an, seine Verpflichtungen aus dem Abkommen schrittweise zu reduzieren.
Der Iran entfernte sich weiter von seinen Verpflichtungen aus dem Atomabkommen, nachdem ein gezielter US-Drohnenangriff unter anderem den hochrangigen General Qassem Soleimani tötete, der zu diesem Zeitpunkt als zweitmächtigste Person im Iran galt. Dieser Angriff stellte nach Einschätzung vieler Beobachter einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Als Reaktion darauf erklärte der Iran im Januar 2020, dass er sämtliche JCPoA-Beschränkungen für sein Urananreicherungsprogramm aufgegeben habe.
Entwicklung seit dem Ende des Abkommens
Die seitdem erzielten Fortschritte haben den Iran wahrscheinlich an die Schwelle zur Atommacht gebracht - aber der genaue Stand des iranischen Atomprogramms ist unklar. Laut dem letzten Stand der IAEO aus 2021 hat der Iran mehr als 400 Kilogramm Uran mit einer Anreicherung von 60 Prozent angehäuft. Diese Anreicherung liegt weit über dem, was für die zivile Energiegewinnung nötig wäre, sowie dem im JCPoA festgelegten Maximalwert von 3,7% - gleichzeitig liegt sie gefährlich nahe an waffenfähigem Material. Nach einer Anreicherung auf 90 Prozent würden jene 400 Kilogramm für etwa zehn Nuklearwaffen ausreichen.
Aktuell fehlen die Beweise, dass der Iran Uran auf 90 Prozent angereichert hat. Expert*innen warnen jedoch, dass das Land mit seinen Kapazitäten diesen Schwellenwert relativ schnell erreichen könnte. Allerdings ist angereichertes Uran allein noch keine Atombombe. Der Iran müsste auch einen funktionierenden Sprengkopf bauen und eine Rakete, die ihn ins Ziel bringen kann.
Bemühungen um neue Verhandlungen
Seither haben sowohl Joe Biden als auch Donald Trump angekündigt, das Atomabkommen mit dem Iran unter veränderten Bedingungen neu verhandeln zu wollen. Lange hat sich kein Kompromiss finden lassen. Parallel läuft der JCPoA Deal schrittweise aus. Im Oktober 2023 liefen die meisten UN-Beschränkungen und einige nationale Sanktionen im Rahmen des „transition day“ des JCPoA aus. Dennoch behielten die EU und das Vereinigte Königreich - anders als zuvor vereinbart - ihre entsprechenden Beschränkungen bei und verwiesen dabei auf die Nichteinhaltung des JCPoA durch den Iran. Danach gab es wieder viele Verhandlungen, aber diese führten nicht zu einer neuen Vereinbarung.
Angriffe auf iranische Nuklearanlagen
Daraufhin startete Israel am 13. Juni 2025 einen Angriff auf die nukleare und militärische Infrastruktur des Iran, der zu fast zweiwöchigen Kämpfen führte, in deren Verlauf auch die USA drei iranische Nuklearanlagen angriffen. Israel hat dabei offen das Kriegsziel kommuniziert, den Iran von der Entwicklung von Atomwaffen abhalten zu wollen sowie das Raketenprogramm zu behindern. Während Trump den Angriff als „sehr erfolgreich“ bezeichnete, bleibt der Status des iranischen Nuklearprogramms bis jetzt weiterhin unklar. Als Reaktion auf die Angriffe hat der Iran seine Zusammenarbeit mit der IAEO komplett ausgesetzt.
Deswegen konnten internationale Inspektor*innen seitdem keine Überwachungs- oder Inspektionsaktivitäten mehr im Iran durchführen, sodass der Status der iranischen Vorräte von auf 60 % angereichertem Uran ungewiss ist. Internationale Interessengruppen haben ernsthafte Bedenken geäußert und fragen sich, ob die Vorräte bei den Angriffen zerstört oder zuvor vom Iran heimlich verlegt wurden.
Wiederaufnahme von Sanktionierungsprozessen
Auslösung des Snapback-Mechanismus
Nach dem Waffenstillstand weigerte sich der Iran, zu den Verhandlungen zurückzukehren, und unternahm weitere eskalierende Schritte. Mehrere Verhandlungsrunden in europäischen Hauptstädten und der Türkei, die von Großbritannien, Frankreich und Deutschland (bezeichnet als E3) angestoßen worden waren, scheiterten, da der Iran sich weigerte, wichtige Bedingungen zu erfüllen:
- Aufklärung über seine 440 Kilogramm auf 60 % angereichertes Uran,
- Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der IAEO und
- Wiederaufnahme der Gespräche mit den Vereinigten Staaten.
Infolgedessen lösten die E3 am 28. August 2025 den sogenannten Snapback-Mechanismus aus, um erneut Sanktionen gegen den Iran zu verhängen. Dieser braucht 30 Tage, in denen der Sicherheitsrat prüfen muss, ob der bis 2015 gültige Sanktionsapparat wieder aktiviert wird.
Dementsprechend wurde dem Iran eine Frist bis zum 1. Oktober gesetzt, um eine Einigung mit der IAEO zu erzielen, die die Wiederaufnahme von Inspektionen, Überwachungen und Streitbeilegungen ermöglichen würde – andernfalls würden automatisch erneut UN-Sanktionen verhängt werden. Der Iran lehnte diesen Schritt als illegal ab und warnte, dass er möglicherweise aus dem NVV austreten werde.
Das Kairo-Abkommen
Unterdessen hielten die Vereinigten Staaten an ihren Sanktionen gegen den Iran fest, die insbesondere auf dessen Ölexporte und den Finanzsektor abzielten. Zudem drohten sowohl die Vereinigten Staaten als auch Israel weiterhin mit erneuten Militäraktionen. Daraufhin versuchten mehrere Staaten, darunter Ägypten und die Türkei, noch einmal zu vermitteln und die Spannungen zu entschärfen. Die Bemühungen waren ein Erfolg und so unterzeichneten der iranische Außenminister Abbas Araghchi und IAEO-Generaldirektor Rafael Grossi in Kairo ein Abkommen.
Obwohl nicht alle Bestimmungen des Abkommens veröffentlicht wurden, erklärte Grossi auf einer gemeinsamen Pressekonferenz nach der Unterzeichnung, dass es sich um ein Abkommen technischer Natur handele und betonte die „wesentlichen“ Inspektionen, die im Rahmen des NVV im Iran wieder aufgenommen werden müssen.
Außerdem sei der Iran verpflichtet, einen „Sonderbericht” zu erstellen, in dem der Standort und der Zustand seines Kernmaterials – einschließlich seiner Vorräte an hochangereichertem Uran – nach Vorfällen wie Angriffen oder Erdbeben detailliert aufgeführt sind. Der Iran warnte jedoch, dass jede „feindselige Handlung“ gegen den Iran – einschließlich der Wiedereinführung von UN-Sanktionen – den Iran dazu veranlassen würde, sich von dem Abkommen zu distanzieren.
Ablauf der 30 Tage des Snapback-Mechanismus
Die E3 hielten dennoch am Snapback-Mechanismus fest, weshalb die UN am 27. September 2025 zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder neue Sanktionen gegen den Iran verhängte. Die E3 rechtfertigen ihren Schritt mit Verweis auf die Verstöße des Iran gegen das JCPoA.
Basierend auf dem Kairo-Abkommen ließ der Iran IAEA Inspektor*innen Anfang November noch ins Land. Allerdings beendete der Iran das Atomabkommen von Kairo aber am 21. November, nachdem die IAEA eine Resolution verabschiedet hatte, in der detaillierte Berichte und erweiterte Inspektionen seines Atomprogramms gefordert wurden. Der Iran begründete dies mit den weiterhin bestehenden Sanktionen.
Probleme und Lösungsansätze
Neue Verhandlungen zu einem Abkommen
Angesichts der Tatsache, dass die Resolution 2231 (2015) des UN-Sicherheitsrats, mit der das JCPoA in Kraft gesetzt wurde, am 18. Oktober 2025 ausgelaufen ist, braucht es dringend internationale Zusammenarbeit, um die globale Sicherheit zu gewährleisten. Faktisch ist der Iran aber weiterhin Mitglied des NVV. Bei neuen Verhandlungen muss dementsprechend im Mittelpunkt stehen, wie die Zusammenarbeit zwischen der IAEA und Iran geregelt und garantiert werden kann.
Einsatz von Sanktionen
Sanktionen sind zwar nach wie vor ein wirksames Instrument, doch sollten politische Entscheidungsträger sie nicht als allgemeine Lösung betrachten. Wenn Sanktionen sorgfältig abgestimmt und an überprüfbare Schritte geknüpft sind, können sie Länder möglicherweise davon abhalten, ihre Nuklearmacht weiter auszubauen. Humanitäre Kanäle müssen erhalten bleiben, militärisch-technische Kernbereiche von Programmen sollten eher ins Visier genommen werden als die gesamte Gesellschaft.
Ähnliche Fälle zeigen, dass Sanktionen schlecht eingesetzt auch Eskalationszyklen weiter verstärken können. Bereits jetzt radikalisieren sich die Positionen iranischer politischer Entscheidungsträger*innen immer weiter im Vergleich zum Westen und dazu, ob es Ihnen zusteht, Atomwaffen zu zünden, da sie die andauernden Sanktionen als nicht rechtmäßig ansehen. Um diesen Prozess zu verhindern, sind vor allem weitere Verhandlungen, insbesondere zwischen den USA und dem Iran essentiell, da diese die Ersten waren, die aus dem JCPoA ausgetreten sind.
Der Atomwaffenverbotsvertrag
Bei den Verhandlungen ist es auch wichtig zu beachten, dass beinahe die Hälfte der Staaten weltweit ein generelles Atomwaffenverbot verlangt. Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist eine internationale UN-Vereinbarung, die die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen verbietet, ebenso wie die Drohung damit. Am 22. Januar 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, trat der Vertrag in Kraft. Bis heute (Stand: 26. September 2025) haben 95 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet. Er wurde hauptsächlich von Ländern initiiert und unterzeichnet, die selbst keine Atomwaffen besitzen.

Blick auf die Zivilgesellschaft
Genau so fundamental ist die Frage, wer am meisten durch die nukleare Aufrüstung des Irans marginalisiert wird und ob die momentanen Sanktionen tatsächlich diejenigen treffen, die an der Aufrüstung beteiligt sind. Es leiden immer Zivilpersonen unter Atomwaffen und ihren Konsequenzen. Diese Menschen gilt es zu schützen.
Inflation als Folge der Sanktionen
Unter den momentanen Sanktionen leidet die iranische Zivilbevölkerung - insbesondere Frauen und Kinder - massiv. Allein durch die Bombenabwürfe der USA und Israel sind etwa 430 unschuldige Menschen gestorben.
Wegen der Sanktionen steigen die Preise, weil Unternehmen neue Wege für Lieferketten finden müssen. Wegen steigender Preise steigt auch die Inflation im Iran und lässt die iranische Bevölkerung deutlich ärmer werden. Sie trifft vor allem die arme Bevölkerung und eine schwindende Mittelschicht. Zudem gibt es nicht genug Lebensmittel, weshalb lebenswichtige Produkte zur Luxusware werden. Auch ist das Land weitgehend vom internationalen Zahlungsverkehr abgeschnitten. Besonders betroffen von solchen Situationen sind also immer die Menschen, deren Rechte und Möglichkeiten schon vorher eingeschränkt waren.
Die Rechte der Frauen
Im Iran sind die Rechte von Frauen durch gesetzliche und gesellschaftliche Diskriminierung stark eingeschränkt. Die internationale Gemeinschaft muss jede Gelegenheit nutzen, um Menschenrechte, insbesondere die Behandlung von Frauen und Mädchen, in die Diskussionen über die nuklearen Ambitionen des Iran einzubeziehen.
Hinweise zur Recherche
Für Ihre Position lohnt es sich, dass Sie sich detailliert mit zwei Fragen beschäftigen:
- Wie steht der Staat, den Sie vertreten, allgemein zu Atomwaffen?
- Und wie steht ihr Staat zum Iran?
Neben dem NVV bestehen auch der AVV sowie zahlreiche weitere internationale Vereinbarungen im Bereich Atomwaffen. Als erste Einschätzung darüber, welche Position Ihr Staat allgemein zu Atomwaffen vertritt, können Sie sich also als erstes darüber informieren, von welchen Abkommen Ihr Staat Teil ist.
Um herauszufinden, ob ihr Staat den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben hat, kann diese Quelle helfen: https://www.icanw.org .
Um zu verstehen, wie ihr Staat zum Iran steht, kann es für die erste Einschätzung sinnvoll sein, zu recherchieren, wie ihr Staat zu den momentan auf den Iran verhängten Sanktionen steht. Ob ihr Staat sich öffentlich gegen die Sanktionen ausgesprochen hat oder sogar selbst Sanktionen verhängt hat, kann ihnen gute Anhaltspunkte für ihre weitere Recherche liefern.
Glossar/Lexikon
Abrüstung: seit ihrer Gründung war der Kampf gegen die weltweite Verbreitung von Waffen (insbesondere auch Massenvernichtungswaffen) eines der Hauptziele der UN. Bereits 1952 wurde die Abrüstungskommission der UN gegründet und 1972 nahm die eng mit den UN in Verbindung stehende Genfer Abrüstungskonferenz ihre Arbeit auf.
Anreicherung: bedeutet, den Anteil eines bestimmten Isotops in einem Material zu erhöhen – bei Uran zum Beispiel wird der Anteil von Uran-235 gesteigert. Dadurch wird der Stoff reaktiver und für Kernenergie oder andere, ggf. militärische Zwecke nutzbar.
Atomkraftwerk: erzeugt durch kontrollierte Kernspaltung wird Strom (deswegen manchmal auch Kern- oder Nuklearkraft). Anders als Kraftwerke, in denen fossile Energieträger wie Kohle, Gas oder Öl verbrannt werden, finden in Kernkraftwerken also keine chemischen Reaktionen statt. Deshalb entsteht hier auch kein CO2.
Atomwaffensperrvertrag (NVV): völkerrechtlicher Vertrag, in dem sich Staaten mit Atomwaffen verpflichten, diese nicht an andere Länder weiterzugeben. Nichtkernwaffenstaaten verzichten auf den Erwerb von Nuklearwaffen. Zudem sollen Staaten bei der zivilen Nutzung von nuklearen Technologien zusammenarbeiten.
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV): ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Besitz, die Herstellung, den Einsatz und die Stationierung von Atomwaffen komplett verbietet. Er trat 2021 in Kraft und soll langfristig eine atomwaffenfreie Welt fördern, wobei viele der derzeitigen Atommächte dem Vertrag nicht beigetreten sind. Er ist zu unterscheiden vom Atomwaffensperrvertrag, der nur auf die Nichtverbreitung von Atomwaffen abzielt.
Emissionen: allgemeine Freisetzung von Stoffen (z. B. Gase, Partikel) oder Energie in die Umwelt. Sie können natürliche oder menschliche Ursachen haben und wirken sich auf Luft, Wasser, Boden sowie auf Klima und Gesundheit aus.
Inflation: anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen, der die Kaufkraft des Geldes verringert.
Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO): spezialisierte Organisation der Vereinten Nationen, die den friedlichen Einsatz von Kernenergie fördert, Sicherheitsstandards festlegt und die Nichtverbreitung von Atomwaffen überwacht.
Isotop: Variante eines Elements, bei der die Atome die gleiche Anzahl an Protonen, aber unterschiedliche Neutronenzahlen im Kern haben. Dadurch ändern sich Masse und Eigenschaften, das chemische Verhalten bleibt meist gleich.
Kernspaltung: physikalischer Prozess, bei dem der Atomkern eines schweren Elements (z. B. Uran oder Plutonium) in zwei leichtere Kerne zerfällt und dabei große Mengen Energie sowie radioaktive Strahlung freisetzt. Kernspaltung ist die Grundlage für Atomkraftwerke, kann aber auch in Atomwaffen genutzt werden.
Marginalisierung: beschreibt den Prozess, bei dem Einzelpersonen oder Gruppen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, was ihre Macht, Sichtbarkeit, ihren Zugang zu Chancen (wie Bildung, Arbeit, Wohnraum) und ihre Gleichberechtigung einschränkt, oft durch strukturelle Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Einkommen, Religion oder anderen Merkmalen. Dies führt zu sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit und kann unbewusst oder absichtlich geschehen.
Militante Gruppen: Organisationen, die Gewalt oder bewaffnete Aktionen einsetzen, um politische, religiöse oder ideologische Ziele durchzusetzen. Im Kontext des iranischen Atomprogramms werden solche Gruppen teilweise als Bedrohung wahrgenommen, da sie Nukleartechnologie oder Material missbrauchen könnten, wodurch regionale und internationale Sicherheitsrisiken entstehen.
Oppositionelle*r: Politische Opposition bezieht sich auf Gruppen oder Parteien, die nicht mit der derzeitigen Regierung übereinstimmen und alternative Politiken vorschlagen. Sie spielt eine entscheidende Rolle in demokratischen Systemen, indem sie die Regierung zur Verantwortung zieht und Meinungsvielfalt fördert. Das Verständnis der politischen Opposition ist wichtig, um zu erkennen, wie Demokratien funktionieren und Stabilität schaffen.
Plutonium: künstlich erzeugtes, radioaktives Metall, das in Kernreaktoren entsteht und für Atomwaffen oder als Reaktorbrennstoff genutzt werden kann.
Radioaktivität: Eigenschaft von Stoffen, bei der instabile Atomkerne Strahlung aussenden, die für Menschen und Umwelt ein erhebliches Risiko darstellt.
Ratifizieren: bedeutet, dass Rechtsnormen in nationales Recht übernommen werden, indem das Parlament oder die Bevölkerung durch Volksabstimmung zustimmen und ggf. das Staatsoberhaupt dies mit seiner*ihrer Unterschrift bestätigt. Erst so wird der von der Regierung geschlossene völkerrechtliche Vertrag wirksam.
Reaktor: technische Anlage, in der kontrollierte Kernreaktionen ablaufen. Er wird genutzt, um Energie zu erzeugen, Wärme bereitzustellen oder bestimmte radioaktive Isotope herzustellen.
Sanktion: von Staaten oder internationalen Organisationen verhängte Strafmaßnahme, meist wirtschaftlicher oder politischer Art, um ein Land zur Einhaltung bestimmter Regeln oder Vereinbarungen zu bewegen.
Snapback-Mechanismus: Bestandteil des Wiener Nuklearabkommens (JCPOA), der es den Vertragsparteien ermöglicht, automatisch internationale Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft zu setzen, falls der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen verletzt. Ziel ist die Durchsetzung von Kontrolle und Transparenz im iranischen Atomprogramm ohne erneute langwierige Verhandlungen.
Strahlenkrankheit: Krankheitsbild infolge dem Aussetzen gegenüber hoher radioaktiver Strahlung; erstmals systematisch nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki (1945) beschrieben, mit Symptomen von Übelkeit und Haarausfall bis zu Organversagen und Tod.
Stuxnet: hochentwickelter Computerwurm, der um 2010 gezielt iranische Urananreicherungsanlagen sabotierte. Er gilt als erste bekannte staatlich gesteuerte Cyberwaffe und zeigte, dass digitale Angriffe physische Infrastrukturen zerstören können.
Treibhausgas: Gas in der Atmosphäre, das Wärmestrahlung absorbiert und zurückhält, wodurch der Treibhauseffekt entsteht. Wichtige Treibhausgase sind Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O). Sie tragen wesentlich zur Erderwärmung und zum Klimawandel bei.
Uran: natürlich vorkommendes, radioaktives Schwermetall, das als Brennstoff für Kernreaktoren dient und nach Anreicherung auch für Atomwaffen verwendet werden kann.
Völkerrecht: regelt die Beziehungen von Staaten und anderen Organisationen wie dem Heiligen Stuhl, dem Internationalen Kommittee vom Roten Kreuz (IKRK) oder dem Malteserorden zueinander. Einzelpersonen und private Akteur*innen wie Firmen sind keine Völkerrechtssubjekte und deshalb auch normalerweise nicht Bestandteil von völkerrechtlichen Vereinbarungen.
Wettrüsten: Folge davon, dass mehrere Akteur*innen (meistens Staaten) aufrüsten. Aufrüsten bedeutet, dass Staaten mehr Waffensysteme und Militärkapazitäten aufbauen. Wenn ein Staat aufrüstet, kann es sein, dass andere Staaten sich davon bedroht fühlen und ebenfalls aufrüsten. Dieses “Immer-weiter-Aufrüsten” wird als Wettrüsten bezeichnet.
Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA): internationales Abkommen von 2015 zwischen dem Iran und den Weltmächten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien, Deutschland), das das iranische Atomprogramm einschränken und überwachen sollte. Der Iran verpflichtete sich, Urananreicherung und Plutoniumproduktion zu begrenzen, um die Entwicklung von Atomwaffen zu verhindern, während wirtschaftliche Sanktionen teilweise aufgehoben wurden.
Quellen
Dokumente, Resolutionen, Verträge
- Auswärtiges Amt: Text des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen - NVV (deutsche Übersetzung): https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/207392/b38bbdba4ef59ede2fec9e91f2a8179b/nvv-data.pdf - Übersetzung des NVV. (Deutsch)
- European Union External Action: Joint Comprehensive Plan of Action https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/iran_joint-comprehensive-plan-of-action_en.pdf - JCPoA-Vertrag im originalen Wortlaut.
- ICANW: VERTRAG ZUM VERBOT VON ATOMWAFFEN: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/07/2019_vertragsheft.pdf Übersetzung des AVV. (Deutsch)
- UN-Sicherheitsrat: Resolution 2231 (2015): https://docs.un.org/en/S/RES/2231(2015) - Resolution des SR, welche die Adaption des JCPoA begrüßt und völkerrechtlich festhält.
Zentrale allgemeinere Quellen
- BBC: Nuclear weapons: Which countries have them and how many are there?, 14.01.2020: https://www.bbc.com/news/newsbeat-51091897 - Überblick zur internationalen Bedeutung von Atomwaffen. (Englisch)
- Bulletin of the Atomic Scientists: A simple timeline of Iran’s nuclear program, 19.06.2025: https://thebulletin.org/2025/06/a-simple-timeline-of-irans-nuclear-program/ - aktuellerer Überblick über die historische Entwicklung des iranischen Atomprogramms, ergänzt sich gut mit dem Artikel von Iran Watch. (Englisch)
- European Union External Action: https://www.eeas.europa.eu/eeas/nuclear-agreement-%E2%80%93-jcpoa_en - Informationen zum JCPoA seitens der EU. (Englisch)
- Iran Watch: A History of Iran's Nuclear Program, 19.12.2023: https://www.iranwatch.org/our-publications/weapon-program-background-report/history-irans-nuclear-program - leicht veralteter, aber sehr ausführlicher Überblick über die Entwicklung des iranischen Atomprogramms. (Englisch)
- Mr Wissen To Go Geschichte und Terra X: Iran - Perserreich, Islamische Revolution, Konflikt mit Israel, 4. Juli 2025: https://youtu.be/6FlPHpCEwL8?si=bhikYp43G_ZiB4i - 18min Kontext zum Iran allgemein. (Deutsch)
- Quarks: Atom-Anreicherung: Darum wird gestritten, 25. Juni 2025: https://www.quarks.de/technik/energie/uran-anreicherung/ - Guter Start für ein Positionspapier. (Deutsch)
- SRF: Anerkannte und illegale Mächte - warum die einen Atombomben haben dürfen und die anderen nicht: https://www.srf.ch/news/international/anerkannte-und-illegale-maechte-warum-die-einen-atombomben-haben-duerfen-und-die-anderen-nicht - erklärt anschaulich, wie es zu der aktuellen globalen Verteilung und den Machtstrukturen kam. (Deutsch)
- Tagesschau: Wie es zur Eskalation um Irans Atomprogramm kam: https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-atomprogramm-israel-usa-100.html - Zusammenfassung der Hintergründe und Historie zur internationalen Debatte um das iranische Atomprgramm. (Deutsch)
- The Guardian: Why does a country with large oil reserves feel such a need to have home-grown civil nuclear energy?, 23.06.2025: https://www.theguardian.com/world/2025/jun/23/why-iran-nuclear-programme-essential-to-its-identity - die Bedeutung des Atomprogramms für den Iran. (Englisch)
- Wissen.de: Faktencheck: Das iranische Atomprogramm: https://www.wissen.de/faktencheck-das-iranische-atomprogramm - ähnlich zum Beitrag von Tagesschau, aber geht noch mehr auf die technischen Aspekte ein. (Deutsch)
Zentrale Quellen zu den aktuellen Ereignissen
- Arms Control: https://www.armscontrol.org/factsheets/joint-comprehensive-plan-action-jcpoa-glance - fasst wichtige Daten und Wendepunkte des JCPoA gut zusammen. (Englisch)
- Bulletin of the Atomic Scientists: Why Europe’s snapback gamble against Iran will backfire, 01.10.2025: https://thebulletin.org/2025/10/why-europes-snapback-gamble-against-iran-will-backfire/#post-heading - Einordnung des Snapback-Mechanismus. (Englisch)
- DW: Atomprogramm des Iran: Wie fortgeschritten war es?: https://www.dw.com/de/atomprogramm-des-iran-wie-fortgeschritten-war-es-nuklearprogramm-israel-angriff-atombombe-uran-v3/a-72916820 - fasst den bekannten Stand des Atomprogramms vor und nach den Angriffen durch USA, Israel zusammen. (Deutsch)
- IAEA: IAEA Director General Grossi’s Statement to UNSC on Situation in Iran, 20.06.2025: https://www.iaea.org/newscenter/statements/iaea-director-general-grossis-statement-to-unsc-on-situation-in-iran-20-june-2025 - Einschätzung der IAEA zu den Folgen der Bombadierung der iranischen Atomanlagen. (Englisch)
- Merkur.de: Internationale Atomenergie-Organisation erzielt Einigung mit Iran, 10.09.2025: https://www.merkur.de/politik/internationale-atomenergie-organisation-erzielt-einigung-mit-iran-zr-93926432.html - Informationen zum Kairo-Abkommen. (Deutsch)
- The Guardian: The view from Iran: ‘People have returned to Tehran, although the bombing hasn’t stopped’, 23.06.2025: https://www.theguardian.com/world/2025/jun/23/fears-in-iran-we-are-very-afraid-regime-might-respond-to-the-us-attack - Bericht einer Frau, wie sie den Angriff auf den Iran erlebt. (Englisch)
- UK Parliament: https://commonslibrary.parliament.uk/research-briefings/cbp-9870/ - Bericht über den Stand der Dinge Ende 2024. (Englisch)
Mögliche Lösungsansätze
- Bulletin of the Atomic Scientists: How to design nuclear sanctions that don’t backfire, 7.10.2025: https://thebulletin.org/2025/10/how-to-design-nuclear-sanctions-that-dont-backfire/#post-heading - wie Sanktionen konstruktiv statt destruktiv gestaltet werden können. (Englisch)
- ICAN: PM: Iran zeigt: Bomben ersetzen keine Diplomatie, 25.6.2025: https://www.icanw.de/neuigkeiten/pm-iran-zeigt-bomben-ersetzen-keine-diplomatie/ - erklärt, warum Verhandlungen wichtiger als alles andere sind. (Deutsch)
- Security Council Report: June 2025 Monthly Forecast Iran, 01.06.2025: https://www.securitycouncilreport.org/monthly-forecast/2025-06/iran-15.php - Überblick über den Stand der Verhandlungen im Juli und möglichen Lösungsansätzen. (Englisch)
Weitere nützliche Quellen
- taz: Jemand lügt. Aber wer?, 28.9.2025: https://taz.de/Europas-neue-Iran-Sanktionen/!6112675/ - Kommentar des taz Auslandsressort dazu, dass es so unterschiedliche Berichterstattung über das Thema gibt. (Deutsch)