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Die Umweltversammlung

– UV TOP2: Zukunft der Arktis im Klimawandel

Inhaltswarnung

Dieser Gremientext benennt unter anderem die Themen Klimawandel und Umweltzerstörung. Bei manchen Personen lösen diese Themen starke Emotionen aus. Falls Sie zu den betroffenen Personen gehören, entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie gerade in der Lage sind, sich mit dem Thema / diesen Themen zu beschäftigen, ob Sie das lieber zu einem späteren Zeitpunkt tun oder vorher bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen.

Zusammenfassung

Die Arktis ist eine geopolitisch, ökologisch und wirtschaftlich hoch relevante Region, in der sich globale Entwicklungen besonders deutlich zeigen. Durch den Klimawandel verändert sich der Raum schneller als jede andere Weltregion – das Eis schwindet, neue Meeresflächen öffnen sich und zuvor unerreichbare Rohstoffe werden zugänglich. Diese Veränderungen schaffen einerseits wirtschaftliche Chancen, etwa durch kürzere Schifffahrtsrouten oder den Abbau wertvoller Mineralien und Energieträger, verschärfen andererseits jedoch die ökologischen Risiken erheblich. Das sensible arktische Ökosystem reagiert unmittelbar auf jede Störung, und die rapide Eisschmelze hat direkte Auswirkungen auf das globale Klima, den Meeresspiegel und die Stabilität des Klimas.

Auch politisch nimmt die Bedeutung der Arktis weiter zu. Die fünf direkten Anrainerstaaten bauen ihre territoriale Präsenz aus und haben alle Anträge auf erweiterte Festlandsockel bei der Festlandsockelkommission der UN eingereicht. Gleichzeitig wächst die militärische Aktivität. Trotz dieser Spannungen bleibt die Arktis ein wichtiger Forschungsraum. Internationale Wissenschaftsprogramme liefern entscheidende Erkenntnisse über das Klima, die Ozeane und das Ökosystem der Polargebiete. 

Es existiert zwar eine Reihe an Abkommen und multilateralen Verträgen zur Zusammenarbeit in der Arktis, aber es fehlt im Gegensatz zur Antarktis ein umfassender multilateraler Vertrag, der Nutzung, Schutz und militärische Aktivitäten klar regelt. Die bestehenden Foren, wie etwa der Arktische Rat, können nur begrenzt Konflikte lösen und sind nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zusätzlich belastet.

Punkte zur Diskussion

1. Wie kann die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten der Arktis unter der aktuellen weltpolitischen Lage wieder aufgenommen werden?

2. Wie lassen sich neue wirtschaftliche Chancen wie Rohstoffabbau und neue Schifffahrtsrouten mit dem Schutz des arktischen Ökosystems vereinbaren?
- Sollten entsprechende Regelungen durch internationale oder durch regionale Institutionen geschaffen werden?Sollten entsprechende Regelungen durch internationale oder durch regionale Institutionen geschaffen werden?

3. Braucht die Staatengemeinschaft ein neues, verbindliches Abkommen, um Nutzung, Schutz und Sicherheitspolitik in der Arktis zu regeln, oder kann mit bestehenden gearbeitet und diese erweitert werden?

4. Wie kann mit der wachsenden Militärpräsenz der Umwelt und Klimaschutz vorangebracht werden?

5. Wie kann ein sinnvoller Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen der Anrainerstaaten und dem Schutzinteresse gefunden werden? Welche Anreize zum Klimaschutz können gesetzt werden?

6. Wie kann die Forschung in der angespannten Lage weiter gefördert und dabei ein internationaler Austausch vorangetrieben werden?

Einleitung

Im Gegensatz zum Südpol liegt um den Nordpol kein Kontinent, sondern ein Ozean, der arktische Ozean. Dieser ist zu großen Teilen von Meereis bedeckt. Die Arktis bezeichnet die Region rund um den Nordpol, also den arktischen Ozean und die nördlichen Gebiete der Anrainerstaaten. Dazu zählen die fünf direkten Anrainerstaaten USA, Kanada, Dänemark, Norwegen und Russland sowie die drei arktischen Staaten Island, Norwegen und Finnland.

Die Arktis bildet eines der empfindlichsten Ökosysteme der Erde und spielt eine zentrale Rolle im globalen Klimasystem. Während der Klimawandel die Arktis überproportional stark betrifft, fehlen Arktis-spezifische Ziele und Maßnahmen bisher komplett, und auch nationalstaatliche Schutzmaßnahmen scheitern an wirtschaftlichen Interessen. 

Hintergrund und Grundsätzliches

Wenn man über die Arktis spricht, muss man wissen, dass die Arktis keine endgültig definierte Region ist. Die Grenzen der Arktis werden von verschiedenen Akteur*innen unterschiedlich gezogen. Dabei werden als Basis internationales Seerecht, klimatische Bedingungen, das Wachstum von Pflanzen oder andere Abkommen und Begebenheiten zur Rate gezogen.

Karte: Grenzlinien der Arktis | Quelle: AMAP https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/arktis/wissenswertes-zur-arktis/geographie-der-arktis#keine-klare-grenze-nach-suden

Wem gehört die Arktis?

Das Alfred-Wegener-Institut hat ein ausführliches Fact-Sheet veröffentlicht: https://www.arctic-office.de/fileadmin/user_upload/www.arctic-office.de/PDF_uploads/Fact_Sheet_Governance_Deutsch.pdf

Es beschäftigt sich damit, wer die Arktis “regiert”. Kurzgefasst kann man festhalten, dass es keinen “Arktis-Vertrag” per se gibt und dass die Arktis sowohl nationale als auch internationale Territorien umfasst. Eine Reihe von regionalen sowie internationalen Akteur*innen und Gremien regeln die Zusammenarbeit im arktischen Raum. Ganz präsent sind hierbei die Anrainerstaaten, also die Staaten, die mit ihren Staatsgebieten an die Arktis angrenzen oder Teil des arktischen Raumes sind. Namentlich sind das Kanada, Norwegen, das Königreich Dänemark, die Russische Föderation, die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Island, Norwegen und Finnland. Dabei sind die letzteren drei indirekte Anrainerstaaten: ihr Staatsgebiet grenzt nicht direkt an die Arktis. Folglich handelt es sich bei den ersten fünf um direkte Anrainerstaaten.

Über den Arktischen Rat

Diese acht Staaten bilden zusammen den Arktischen Rat, welcher nicht rechtsverbindliche Vereinbarungen beschließt und die Zusammenarbeit koordiniert. Der Rat wurde in der Vergangenheit auch genutzt, um einzelne rechtsverbindliche Abkommen zu initiieren. Hierzu zählen: 

  • Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Such- und Rettungsdienst - 2011
  • Das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Behandlung mariner Ölverschmutzung - 2013
  • Das Abkommen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit - 2017

Auch Teil des Arktischen Rates sind die permanenten Teilnehmer*innen, welche vor allem die indigene Bevölkerung repräsentieren.

  • Aleut International Association (AIA)
  • Arctic Athabaskan Council (AAC)
  • Gwich‘in Council International (GCI)
  • Inuit Circumpolar Council (ICC)
  • Russian Association of indigenous Peoples of the North (RAIPON)
  • Saami Council

An den Sitzungen des Arktischen Rats nehmen Vertreter*innen der Mitgliedstaaten, der Permanenten Teilnehmer*innen und der sechs Arbeitsgruppen des Arktischen Rates teil. Vertreter*innen von 13 Nicht-Anrainerstaaten, sowie 14 zwischenstaatlichen Organisationen und 12 internationalen Nichtregierungsorganisationen sind als Beobachter*innen ebenfalls zugelassen.

Territoriale Forderungen 

Die Arktis ist die Heimat von ungefähr vier Millionen Menschen, etwa 10% davon sind indigene Bevölkerungsgruppen. Die Russische Föderation macht mit 70% den größten Teil der vier Millionen Menschen aus. Die Fläche zwischen den Staatsgebieten wird von den Vereinten Nationen  als Gemeinsames Erbe der Menschheit klassifiziert.

links: Politische Karte der arktischen Region Quelle: CIA World Factbook 

Die direkten Anrainerstaaten (USA, Kanada, Dänemark, Norwegen und Russland) beanspruchen nach dem Internationalen Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der UN von 1982 jeweils 200 Seemeilen (370,4 km) des Gebietes vor ihrer Küste. Die ersten 12 Seemeilen (22,22 km) werden als Küstenmeer bezeichnet. Dieser Bereich zählt zum Staatsgebiet mit allen Rechten und Pflichten. Der Bereich bis 200 Seemeilen (370,4 km) vor der Küste ist die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), dort hat der Staat exklusive Fischereirechte und die exklusiven Rechte an Bodenschätzen. Entsprechend darf der Staat dort entscheiden, wer Fischerei betreiben und wer Bodenschätze abbauen darf. Die Meeresboden wird hier als Festlandsockel bezeichnet, da er die natürliche Fortsetzung geologischer Formationen auf dem Festland darstellt. Oft sind es Gebirgsformationen, welche an der Küste in das Meer übergehen und den Festlandsockel bilden. 

Die Küste vor einem Staatsgebiet nach internationalem Seerecht | Quelle: Petra Böckmann https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Die_Definition_der_unterschiedlichen_Meereszonen_im_Seevoelkerrecht.svg

Diese Formationen am Meeresboden ziehen sich jedoch manchmal länger als 200 Seemeilen (370,4 km). Für diesen Fall ist es möglich,  mit Gutachten und wissenschaftlichen Belegen als Staat einen Antrag auf Anerkennung eines erweiterten Festlandsockels zu stellen, um die Rechte an den Bodenschätzen dieses erweiterten Gebiets zu erhalten. Die Festlandsockelkommission, ein Organ des SRÜ, entscheidet über diesen Antrag. Das Gebiet über die 350 Seemeilen (370,4 km) hinaus wird als “The Area (das Gebiet)” bezeichnet und zählt zum Gemeinsamen Erbe der Menschheit. Der Meeresboden in “dem Gebiet” wird von der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) verwaltet. Diese entscheidet über Zugang und gibt ggf. Lizenzen aus. Im Gebiet der Arktis sorgt dies dafür, dass es inmitten der beanspruchten Meeresflächen, nach der 200 Seemeilen (370,4 km)-Regel, ein kleines “Gebiet” ohne nationalen Anspruch gibt.

Wirtschaftsraum Arktis

Wie bereits angerissen, liegen im arktischen Raum beachtliche Mengen an Bodenschätzen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe schreibt dazu in einem Papier: “[...] Die Russische Föderation verfügt weltweit über die größten Nickelvorräte. [...] Die weitaus bedeutendste Kupferlagerstätte Skandinaviens ist Aitik in Nordschweden. [...] Der Khibiny-Komplex im Zentralteil der Kola Halbinsel stellt das größte magmatische Phosphatvorkommen der Erde dar und ist eine der wichtigsten russischen Rohstoffquellen für die Düngemittelproduktion.[...]”. (Quelle: https://www.bgr.bund.de/SharedDocs/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/41_mineralisches-rohstoffpotenzial-arktis.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )

Diese und zahlreiche weitere Rohstoffe liegen im arktischen Raum. Einige davon sind derzeit nicht wirtschaftlich abbaubar, da die Eisdecke oder die klimatischen Bedingungen den Abbau erschweren. Durch den Klimawandel kann sich dies jedoch ändern. Der Rückgang des Eises sowie der Tau des Permafrostbodens könnte deren Abbau vereinfachen. Alleine bei Öl und Gas wird die Hälfte aller weltweit noch unentdeckten Vorkommen in der Arktis vermutet. 

Neben den Rohstoffen ist auch Tourismus ein beachtlicher Wirtschaftszweig im arktischen Raum. Neben Kreuzfahrten und Flugreisen gibt es eine Reihe von touristischen Angeboten, die immer weiter ausgebaut werden. Die Nachfrage steigt jedes Jahr und schon jetzt ist Tourismus Islands Haupteinnahmequelle. Auch für den Güter-Schiffsverkehr können ggf. völlig neue Routen erschlossen werden, die zumindest in der warmen Jahreszeit die Wege von den pazifischen in die atlantischen Häfen wesentlich verkürzen würden.

Klimawandel und Eisbären - Auswirkungen des Klimas auf die Arktis

Die Arktis hat ein vielfältiges und sensibles Ökosystem. Neben den bekannten und beliebten Eisbären gibt es in der Arktis etwa 6.000 Tierarten und etwa 5.900 Pflanzenarten. Alle davon haben sich an die extremen Bedingungen der Arktis angepasst. Durch Temperaturrekorde schmelzen die Eisdecken immer weiter und Flächen, die lange Zeit unter dem Eis begraben waren, erscheinen wieder an der Oberfläche. Diese drastischen Veränderungen am Ökosystem können schwere Schäden anrichten.

Extrem warme Temperaturen sorgten für negative Rekorde in der Eisdeckengröße auf Svalbard. Quelle: European Space Agency

Die Arktis erwärmt sich etwa viermal schneller als der globale Durchschnitt. Entsprechend empfindlich reagiert das lokale Klima auf die Veränderungen der globalen Klimas. Das hat zur Folge, dass das Meereis, das den arktischen Ozean bedeckt, weiter und weiter zurückgeht. Pro Jahrzehnt verringert sich dessen Fläche um rund 13 Prozent. In der Arktis selbst hat dies extreme Auswirkungen auf das Ökosystem: Lebensräume verkleinern sich, die Lebensbedingungen im Meer verändern sich extrem, Nahrungsketten werden stark beeinträchtigt. Auch Waldbrände in immer nördlicheren Gebieten setzen der Arktis zu. 

Die Schmelze des Meereises hat aber auch gravierende globale Auswirkungen, weshalb diese Entwicklungen nicht nur die Anrainerstaaten der Arktis betreffen. Sonnenstrahlen werden von den hellen Flächen des Eises zurück in den Weltraum reflektiert. Offene, dunkle Wasserflächen dagegen nehmen die Strahlung - und die damit einhergehende Wärme - überwiegend auf. Auch verhindert das Meereis den Austausch von Treibhausgasen zwischen Ozean und Atmosphäre, was deren Anreicherung in der Atmosphäre verlangsamt. Darüber hinaus haben Veränderungen in der Meereisbildung und das Schmelzen von Meereis Folgen für die globalen Ozeanströmungen. Diese werden abgeschwächt, was sich wiederum auf Meeres- und Küstenökosysteme weltweit sowie auf globale Temperaturströme auswirkt.

Von Paris zum Nordpol

Bei der UN-Klimakonferenz in Paris (Frankreich) im Dezember 2015 einigten sich 198 Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen - das Pariser Klimaabkommen. Es ist von 195 der 198 Vertragsparteien ratifiziert worden, sie haben sich also fest völkerrechtlich daran gebunden. Die Staaten setzten sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" zwei Grad Celsius zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius. Dieses ambitionierte Ziel wurde 2024 schon verfehlt, in diesem Jahr lag die globale Durchschnittstemperatur schon 1,6 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau.

Die Perspektive der immer weiteren wirtschaftlichen Nutzung ist mit dem Ziel des Schutzes der Arktis und der Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen des Paris-Abkommens schwer vereinbar. Der weitere Rückgang des Meereises würde den Klimawandel, wie oben beschrieben, weiter beschleunigen. Der Abbau von Ressourcen und die Erschließung neuer Schiffsrouten beeinträchtigen das fragile arktische Ökosystem extrem. Arktische Ureinwohner*innen werden in ihrer Lebensweise extrem beeinträchtigt. 

Der Tau des Permafrostbodens kann die Infrastruktur arktischer Siedlungen stark destabilisieren, Küstengebiete zum erodieren bringen und weitere Treibhausgase in schwer absehbaren Mengen freisetzen. Einher geht auch eine umfassende weitere Nutzung von klimaschädlichen Ressourcen, die zum Klimawandel beitragen. Die arktischen Ressourcen sind für die lokale Bevölkerung trotz allem weiterhin essentiell, sowohl zur Eigenversorgung als auch als Einkommensquelle. 

Folglich ist die besonders vulnerable Arktis das perfekte Testfeld für internationale Kooperation. Es stehen starke Interessenkonflikte verschiedener Akteure gegenüber: es gibt starkes wirtschaftliches Interesse, wobei dessen Ausgestaltung die Eisschmelze weiter vorantreiben würde. Gleichzeitig drohen schwerwiegende ökologische und klimatische Folgen, wenn nichts gegen diese unternommen wird. Die regionalen und internationalen Gremien und Akteur*innen stehen vor wegweisenden Entscheidungen, die so dringend sind wie nie zuvor.

Aktuelles

Militärische Interessen

“Make Greenland great again!” propagiert der US-Präsident Trump Anfang 2025. Dabei geht es ihm allerdings nicht darum, den Klimawandel zu bekämpfen und die Eisschmelze zu stoppen, sondern um militärische Sicherheit. Die USA möchten die Gewässer um Grönland und Island überwachen können, um sich annähernde feindliche Schiffe und U-Boote effektiver aufzuspüren. Ein Schutz vor einem Angriff über die Arktischen Gewässer würde so von den USA abgeschreckt werden. Die grönländische Regierung sowie das übergeordnete dänische Königreich äußerten sich klar zur Freiheit Grönlands. Grönland gehört den Grönländern, sagen Einheimische. Die grönländische Bevölkerung wünscht sich schon lange die Unabhängigkeit von Dänemark und hat nicht vor, die USA als neuen Herrscher zu installieren. Die dänische Regierung hat als Reaktion die militärische Präsenz in Grönland verstärkt und plant, weiter stark in die militärische Sicherheit zu investieren.

Territoriale Streitigkeiten

Alle Anrainerstaaten haben bereits Anträge bei der Festlandsockelkommission eingereicht, um ihr anerkanntes Seegebiet auf 350 Seemeilen (370,4 km) von der Küste aus zu erweitern. So würden die Staaten auch Rechte an umfassenden Bodenschätzen zugestanden bekommen. Mit diesen Rechten entstünde eine Reihe an Möglichkeiten der wirtschaftlichen Wertschöpfung. Alle diese Möglichkeiten würden zulasten des lokalen und globalen Klimas gehen. Durch die bereits bestehenden Einflussbereiche der Anrainerstaaten verlaufen auch wichtige arktische Handelsrouten. Die Kontrolle dieser Routen würde entsprechende wirtschaftliche und militärische Vorteile erbringen. 

Visualisierung von Handelsrouten mit Fokus auf die Region der Arktis.Quelle: Maximilian Dörrbecker https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Karte_Nordwestpassage_und_Nordostpassage.png

Wie auf der Abbildung gut erkennbar ist, ist die Nutzung dieser Routen im großen Stil erst durch den Klimawandel möglich. Auch hier stünden die wirtschaftlichen Interessen dem Klimaschutz entgegen.

Am 9. September 2025 fand auf Grönland die “Arctic Light 2025” Manöverübung der NATO statt. Dort wurden 550 Streitkräfte aus Dänemark, Norwegen und weiteren NATO-Mitgliedstaaten eingesetzt, um die Verteidigung der arktischen Region zu trainieren. Der Fokus lag hier auf dem Zusammenwirken verschiedene Streitkräfte und dem Fortbewegen im arktischen Gebiet. Dänemark hofft wegen der wechselhaften Aussagen des US-Präsidenten Donald Trump, die eigene Präsenz und Zusammenarbeit mit europäischen Partner*innen in der Arktis weiter auszubauen und so mehr Unabhängigkeit von der US-Regierung zu schaffen. 

Die USA baut derzeit die Flotte ihrer Küstenwache mit weiteren Eisbrechern aus, um die Mobilität im Arktischen Meer zu erhöhen. Und auch Russland investiert in die arktischen Streitkräfte, um die Präsenz an den arktischen Grenzen weiter auszubauen. Kurzum spitzt sich die Lage um den Nordpol zu und eine Aufrüstung folgt der nächsten. Territoriale Kontrolle in der Arktis ist aufgrund von militärischer Sicherheit sowie den wertvollen Bodenschätzen und Handelsrouten von größter Bedeutung für die Anrainerstaaten und sekundär auch für die internationale Staatengemeinschaft. Gleichzeitig sollte vor allem der Schutz von Ökosystemen und das globale Klima die Staatengemeinschaft zu sofortigem Handeln drängen


Probleme und Lösungsansätze

Folgen militärischen Handelns

Die wachsende militärische Präsenz in der Arktis ist ein Katalysator für Konflikte und ein Schritt zu einer Eskalation. Ein Konflikt in dieser Region hätte weltweite Auswirkungen. Sieben von acht Anrainerstaaten sind Mitgliedsländer der NATO und das Verhältnis zu Russland ist derzeit international erschüttert. Seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine durch Russland sind viele internationale Beziehungen zerbrochen. Russland wird im Arktischen Rat größtenteils ausgeschlossen. Während Russland den Vorsitz des Rates innehatte, boykottierten alle Mitglieder jegliche Arbeit im Rat. Erst seit 2023 Norwegen den Vorsitz von Russland übernahm, fing der Rat wieder an zu arbeiten. Seit Anfang 2024 wird mit Russland nur auf technischer und funktionaler Ebene zusammengearbeitet. Politische Mitbestimmung durch Russland ist ausgeschlossen, obwohl Russland den mit Abstand größten Teil der Arktis ausmacht. 

Trotz der Differenzen mit Russland muss zwingend eine Lösung für die Problematiken in der Arktis gefunden werden, da mehr als nur ein drohender Krieg vor der Tür steht. Die Tür ist Teil eines brennenden Hauses, der Klimawandel wütet bereits jetzt mit schweren Folgen auf der ganzen Welt.

Agenda 2023 & Ziele für Nachhaltige Entwicklung 

Die Umweltversammlung setzt die Region Arktis und ihre Konflikte auf die Tagesordnung, um sich intensiv damit zu befassen, wie die internationale Staatengemeinschaft auf die sich zuspitzende Lage reagieren kann. Dabei kann sie primär Empfehlungen aussprechen und den Willen des Gremiums mit Wirkung in die Welt tragen. Dazu kann sich die Umweltversammlung auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) stützen, die der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung entsprangen und das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen der internationalen Gemeinschaft sind. Ganz besonders relevant sind in diesem Fall die Ziele: 

  • 13 “Maßnahmen zum Klimaschutz”, 
  • 14 “Leben unter Wasser”, 
  • 15 “Leben an Land”, 
  • 16 “Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 
  • 17 “Partnerschaften zur Erreichung der Ziele” 

Diese Ziele im Besonderen fordern implizit Maßnahmen, um die Arktis nachhaltig zu schützen.

Arktis-Vertrag

Derzeit gibt es eine Reihe von multilateralen Abkommen, die sich teilweise überlappen, viele Problemfelder abdecken und zu großen Teilen jedoch nicht rechtsverbindlich sind. 1959 wurde sehr erfolgreich der Antarktis-Vertrag beschlossen. Dieser hat auf der anderen Seite des Globus konkurrierende Gebietsansprüche besänftigt, den Kontinent entmilitarisiert und eine atomwaffenfreie Zone geschaffen. 1991 wurde dann durch das Madrid-Protokoll der Schutz der antarktischen Umwelt gefestigt. 

Unter dem Licht dieses Erfolgs wirkt es, in Anbetracht der vielen Parallelen, möglich, einen ähnlichen Vertrag in der Arktis zu bewirken. Sowohl Bemühungen um einen Arktis-Vertrag als auch die Stärkung der Ziele bereits bestehender internationaler Verträge können eine Lösung darstellen. Die Staatengemeinschaft muss sich nun die Frage stellen, wie eine regionale Lösung, unter Achtung der Souveränität der Anrainerstaaten, angestrebt werden kann und welche Themenfelder dort behandelt werden sollten. Dabei darf die Staatengemeinschaft eigene Versäumnisse nicht außer Acht lassen und muss sich zu den internationalen Folgen eines Arktis-Vertrags beraten.

Naturschutz und Forschungsgebiete

Die Arktis ist ein fundamental wichtiger Forschungsstandort. Diesen zu wahren, zu schützen und weiter auszubauen, sollte Hand in Hand mit dem Naturschutz und dem Schutz der Ökosysteme zusammenhängen. Oftmals überschneiden sich die beiden Themenbereiche, da viel Forschung in der Arktis über Klimaauswirkungen betrieben wird. Derzeit wird viel in die Forschung investiert, das Ökosystem leidet jedoch stark. Wenn die territorialen Konflikte sich wegen der Anträge auf Anerkennung des erweiterten Festlandsockels weiter zuspitzen, kann auch die Forschung ins Wanken geraten. 

Ebenso gefährlich für die Forschung sein, sowie schwerwiegende Folgen für das Ökosystem verursachen, könnte ein starker Anstieg des Abbaus von Bodenschätzen. Die Einrichtung von Schutzzonen für Forschung und Umwelt kann ein geeignetes Mittel zur Vermeidung dieser Gefahr sein. In diesem Falle würde es sich anbieten, den Rechtszustand des Gemeinsamen Erbes der Menschheit zu nutzen und vermehrt auszuweiten. Hier muss zudem dringend auf die Bedürfnisse der indigenen Bevölkerung geachtet werden, da sich die wenigen Orte der Infrastruktur mehrere Aufgaben teilen. 

Auch Regelungen zum nachhaltigen Tourismus können hierbei eine Rolle spielen. Da Tourismus ein immer weiter wachsender Wirtschaftszweig in der Arktis ist, muss dieser nicht per se in allen Schutzzonen ausgeschlossen werden, sondern zur Nachhaltigkeit angehalten und entsprechend eingebunden werden.

Die Silver Explorer am Monacobreen Gletscher in Svalbard.Quelle: Gary Bembridge https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Silversea_Silver_Explorer_at_Monacobreen_Glacier,_Svalbard,_Arctic_(20096910900).jpg

Hinweise zur Recherche

Ein erster Anhaltspunkt in Ihrer Recherche sollte sein, ob Ihr Staat zu den arktischen Anrainerstaaten gehört oder ob er als externer Akteur lediglich Beobachterstatus in arktischen Gremien besitzt. Daraus lässt sich ableiten, wie stark Ihr Staat unmittelbar von territorialen Fragen, Klimafolgen oder wirtschaftlichen Interessen im arktischen Raum betroffen ist.

Dann können Sie sich in der weiteren Recherche an folgenden Leitfragen orientieren:

  • Welche Position nimmt mein Staat in arktischen oder subarktischen Organisationen ein (z. B. Arktischer Rat, Barents-Euro-Arctic Council)?
  • Gibt es nationale Küstenlinien, die durch einen steigenden Meeresspiegel besonders gefährdet sind?
  • Welche Forschungsprogramme, Expeditionen oder wissenschaftlichen Institute meines Landes arbeiten bereits in der Arktis?
  • Hängt mein Staat wirtschaftlich stark von Rohstoffexporten ab, die durch arktische Konkurrenz unter Druck geraten könnten?
  • Ordnet sich mein Land eher sicherheitspolitisch dem westlichen oder östlichen Lager zu, und wie wirkt sich das auf die Haltung zu militärischer Präsenz im hohen Norden aus?
  • Ist mein Staat Vertragspartei im Antarktisvertragssystem, und lassen sich daraus Rückschlüsse auf seine Position im arktischen Kontext ziehen?
  • Wie hat sich mein Land auf vergangenen Klimagipfeln zu globalem Klimaschutz, Emissionsminderung und Meeresschutz geäußert?
  • Welche Rolle spielen internationale Handelsrouten für mein Land – und könnte es wirtschaftlich von neuen arktischen Schifffahrtswegen profitieren?

Geeignete Quellen für den Einstieg

Nationale Quellen:

  • Außen- und Umweltministerien: Strategiepapiere zur Arktis, Klimapolitik, Meerespolitik.
  • Forschungsministerien oder Polar-/Klimainstitute: Informationen zu Expeditionen, Forschungskooperationen, Polarforschungsschiffen.
  • Statistikämter: Daten zu Rohstoffexporten, Handel, maritimer Wirtschaft.

Internationale Quellen:

Wie bei internationalen Themen üblich, sind viele Quellen nur auf Englisch verfügbar. Es lohnt sich daher, Übersetzungstools zu nutzen und zusätzlich mit gezielten Stichwortsuchen (z. B. STRG+F in PDF-Dokumenten) zu arbeiten.

Glossar/Lexikon

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Am 25. September 2015 wurde die sog. Agenda 2030 von den UN verabschiedet. Sie beinhaltet Ziele für nachhaltige Entwicklung, die in 17 sog. Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung formuliert sind. Eine Besonderheit ist die enge Verknüpfung dieser Aspekte und die Tatsache, dass die Ziele für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen gelten. 

Anrainerstaat: Staat, dessen Gebiet an etwas Bestimmtes angrenzt. Hier: Staaten, die an die Arktis grenzen. 

Antarktis-Vertrag: von 1959, regelt die friedliche Nutzung der Antarktis. Er verbietet militärische Aktivitäten, fördert wissenschaftliche Forschung und untersagt Rohstoffabbau zu kommerziellen Zwecken. Die Antarktis darf ausschließlich für friedliche und wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

Arktischer Rat: zwischenstaatliches Forum, das 1996 zur Zusammenarbeit zwischen den arktischen Staaten sowie zur Einbindung der indigenen Bevölkerungen gegründet wurde und seinen Sitz in Tromsø, Norwegen hat. Er fördert Klimaschutz und Sicherheit in der Region, koordiniert Forschungsprojekte und veröffentlichte beispielsweise 2004 eine umfassende Studie zu den Auswirkungen der globalen Erwärmung in der Arktis.

Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ): Erstreckt sich 200 Seemeilen (370,4 Kilometer) von der Basislinie einer Küste ins Meer. Innerhalb dieser Zone besitzt der jeweilige Küstenstaat das alleinige Recht zur Förderung von Ressourcen aus dem Wasser und unter dem Meeresboden. Auch jegliche Form der Energiegewinnung wird exklusiv gewährt. Es besteht freie Durchfahrt für alle Handelsschiffe. Außerdem dürfen von jedem Land Unterseekabel verlegt werden.

Basislinie: Von dieser Linie aus werden die Ausschließlichen Wirtschaftszonen und Hoheitsgewässer berechnet. Sie ist als die Wasserlinie bei Niedrigwasser definiert. Für Riffe und Atolle, also besondere Küstenformen, sind Sonderregeln implementiert.

Bodenschätze: Natürliche Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas, Metalle und Mineralien, die im Boden oder unter dem Meeresgrund vorkommen. In der Arktis gelten insbesondere Nickel, Kupfer, Gas und Öl als bedeutende Ressourcen.

Festlandsockel: Der geologisch natürliche, unter dem Wasser liegende Teil eines Kontinents, der sich vom Küstenmeer bis zum Tiefseeboden erstreckt. Staaten besitzen souveräne Rechte zur Erforschung und Nutzung der Bodenschätze ihres Festlandsockels.

Festlandsockelkommission der UN: Expert*innengruppe der Vereinten Nationen, die über Anträge von Staaten entscheidet, ihren Festlandsockel über die 200-Seemeilen-Grenze hinaus auszudehnen. Sie bewertet wissenschaftliche Daten, trifft aber keine politischen Entscheidungen.

Gemeinsames Erbe der Menschheit: (englisch: Common Heritage of Mankind) völkerrechtliches Prinzip, das besagt, dass bestimmte Gebiete oder Ressourcen der gesamten Menschheit gehören – also nicht dem Eigentum einzelner Staaten unterliegen und zum Wohl aller genutzt werden sollen. Neben dem Meeresboden ist beispielsweise auch das Weltall Erbe der Menschheit.

Indigene Bevölkerung: Bevölkerungsgruppen, die historisch in einem Gebiet ansässig sind und kulturell, sprachlich oder sozial von der Mehrheitsgesellschaft unterscheidbar sind. In der Arktis gehören dazu unter anderem Inuit, Saami, Tschuktschen und Nenzen.

Internationale Meeresbodenbehörde (ISA): Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Internationalen Seerechtsabkommens 1994 gegründet. Sie hat die Aufgabe, den Meeresboden der Internationalen Gewässer zu verwalten.

Internationales Seerechtsübereinkomme (SRÜ): (oder auch UNCLOS III) das Ergebnis der 3. UN-Seerechtskonferenz von 1973-1982. Vollendet 1982 trat es aber erst 1994 in Kraft. Geregelt werden unter anderem Hoheitsgewässer, Ausschließliche Wirtschaftszonen, Bewirtschaftung der Internationalen Gewässer und die Schifffahrt. Da nur 164 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben, ist es nicht für alle Länder bindend.

Katalysator: hier: Entwicklungen ankurbelnd oder beschleunigend

Küstenmeer: Bereich des Meeres, der sich bis zu 12 Seemeilen (ca. 22,2 km) von der Basislinie eines Staates erstreckt. In diesem Gebiet besitzt der Küstenstaat nahezu vollständige staatliche Kontrolle – ähnlich wie an Land. Er darf dort Gesetze erlassen, Ressourcen nutzen, fischen lassen und Umweltauflagen durchsetzen. Dennoch bleibt die friedliche Durchfahrt für Schiffe anderer Staaten erlaubt.

Madrid-Protokol: Zusatzabkommen 1991 zum Antarktis-Vertrag, welches in Madrid verabschiedet wurde. Es erklärt die Antarktis zu einem „Naturreservat, dem Frieden und der Wissenschaft gewidmet“ und verbietet jeglichen Abbau mineralischer Ressourcen zu wirtschaftlichen Zwecken für mindestens 50 Jahre.

Multilaterale Verträge: völkerrechtliche Abkommen zwischen drei oder mehr Staaten. Sie regeln internationale Zusammenarbeit, z. B. im Klima-, Umwelt-, Handels- oder Sicherheitsbereich. Beispiele: Pariser Klimaabkommen, Antarktis-Vertrag, UNCLOS.

NATO: (North Atlantic Treaty Organisation) Verteidigungsbündnis aus aktuell 32 Staaten Nordamerikas und Europas. In der Arktis gewinnt die NATO an Bedeutung, weil mehrere Mitgliedstaaten direkte Sicherheitsinteressen in der Region haben. Durch den Klimawandel werden die arktischen Seewege strategisch wichtiger, weshalb die NATO ihre Präsenz und Überwachung im hohen Norden ausbaut.

Ökosystem: Netzwerk von Lebewesen und ihrer unbelebten Umwelt (z. B. Boden, Wasser, Luft), das durch Stoff- und Energieflüsse miteinander verbunden ist.

Pariser Klimaabkommen von 2015: Das 2015 auf der 21. Klimarahmenkonferenz (COP 21) verabschiedete Übereinkommen von Paris (ÜvP) gilt als historischer Erfolg und Wendepunkt im weltweiten Klimaschutz. Es ist das erste für alle Staaten verbindliche Übereinkommen, welches die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C (möglichst unter 1,5°C) begrenzen soll. Neben Emissionsminderung geht es auch um Anpassung an den Klimawandel und Klimafinanzierung. 

Permafrostboden: Boden, der über mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre vollständig gefroren bleibt, kommt vor allem in den Polarregionen vor. Permafrostböden speichern große Mengen Treibhausgase, vor allem Kohlenstoff in Form von organischem Material. Wenn der Permafrost auftaut, zersetzen Mikroorganismen das zuvor gefrorene organische Material und setzen Treibhausgase frei, die stark zur globalen Erwärmung beitragen.

Reflexionsflächen: Flächen, die Sonnenstrahlung in den Weltraum zurückwerfen. In der Arktis ist dies vor allem Eis und Schnee. Durch das Abschmelzen verringert sich die Reflexionswirkung (Albedo-Effekt), wodurch sich die Erde zusätzlich erwärmt.

(Staatliche) Souveränität: bedeutet, dass ein Staat innerhalb der eigenen Grenzen und gegenüber anderen Staaten unabhängig agieren kann und in der Ausübung seiner Staatsgewalt frei ist. Die Souveränität eines Staates wird verletzt, wenn gegen seinen Willen auf seinem Staatsgebiet interveniert wird, wenn dies angedroht wird oder wenn sich in seine inneren Angelegenheiten gegen seinen Willen anderweitig eingemischt wird.

Territorien: Flächen, über die ein Staat Hoheitsrechte ausübt, z. B. Festland, Inseln, Hoheitsgewässer und Luftraum. In der Arktis sind Territorialfragen besonders sensibel, da Grenzziehungen oft auf SRÜ-Regelungen basieren.

“The Area”: Bezeichnung im SRÜ für den Meeresboden und Untergrund jenseits nationaler Hoheitsrechte. „The Area“ gehört der gesamten Menschheit (Gemeinsames Erbe der Menschheit). Nutzung und Ressourcenabbau werden durch die ISA reguliert.

Treibhausgase: Gase in der Atmosphäre mit einem Einfluss auf die Energiebilanz der Erde. Sie bewirken also den sogenannten Treibhauseffekt, welcher die Erderwärmung fördert. Durch verschiedene menschengemachte Quellen hat sich der Anteil seit Beginn des letzten Jahrhunderts jedoch deutlich erhöht.

Völkerrechtlich: regelt die Beziehungen souveräner Staaten und weiterer Rechtssubjekte zueinander. Es ist dabei so kompliziert wie vielfältig und erwächst aus verschiedensten Rechtsquellen.

Vorindustrielles Zeitalter: Zeitperiode vor Beginn der industriellen Revolution (ca. vor 1850). Der Temperaturanstieg im Pariser Abkommen bezieht sich im Vergleich auf dieses Basisniveau.

Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG): 17 Nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung sind im Rahmen der Agenda 2030 formuliert worden. Eine Besonderheit ist hierbei die enge Verknüpfung dieser Aspekte und die Tatsache, dass die Ziele für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen gelten. Mit den SDGs betonen die UN, dass sich globale Herausforderungen nur gemeinschaftlich lösen lassen. Über das Ausmaß der Beiträge kann allerdings jede Nation selbst entscheiden.

Ein ausführliche Erklärung von UN oder völkerrechtlichen Begriffen finden Sie auch im UN-ABC und im Völkerrechts-ABC.

Quellen