Schritt 3: Auf mein Gremium vorbereiten – der MRR
Der Menschenrechtsrat (MRR) ist ein Unterorgan der Generalversammlung (GV) und im Sinne der Weiterentwicklung der Menschenrechte eines der wichtigsten Organe der UN. Er löste 2006 die Menschenrechtskommission ab und wurde mit der Verabschiedung der Resolution A/RES/60/251 durch die Generalversammlung etabliert.
Seitdem beschäftigt er sich mit der universellen Achtung und Bewahrung aller Menschen- und Freiheitsrechte, wie beispielsweise dem Recht auf Versammlungsfreiheit, der Freiheit von Sklaverei und Folter oder auf Bildung. Um die Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten bewerten zu können, hat der MRR die Kompetenz, Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) durchzuführen, um in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Menschenrechte durch die Mitgliedstaaten zu bewerten. Darüber hinaus kann der Menschenrechtsrat Sonderberichterstatter*innen, Arbeitsgruppen und unabhängige Expert*innen einberufen, welche sich in Sonderverfahren mit länder- und themenspezifischen Menschenrechtsproblematiken genauer befassen.
Der MRR trifft sich in mindestens 10 Wochen pro Jahr, seine 47 Mitglieder kommen allerdings auch bei kritischen Situationen zu Sondertagungen zusammen. Seine Mitglieder werden in geheimer Wahl von der GV mit absoluter Mehrheit gewählt. Dabei gibt es einen Regionalschlüssel, der eine ausgeglichene Repräsentation aller UN-Regionalgruppen gewährleistet (13 Sitze für die afrikanischen, 13 für die asiatischen, 6 für die osteuropäischen, 8 für die lateinamerikanischen und karibischen und 7 für die westeuropäischen und anderen Staaten). Die Mitgliedsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber auf sechs in Folge verlängert werden. Jedes Jahr werden einige Sitze neu vergeben, sodass sich die Konstellation des MRR jedes Jahr verändert.
Während MUN-SH 2025 wird sich der Menschenrechtsrat mit den folgenden Themen beschäftigen:
- Maschinelles Lernen als Diskriminierungsverstärker
- Menschenrechtslage in Tansania
- Generationengerechtigkeit und Menschenrechte