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Die Generalversammlung

Schritt 3: Auf mein Gremium vorbereiten – die GV

Die Generalversammlung (GV) ist eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen (United Nations, UN). In der Generalversammlung sind alle 193 Mitgliedsstaaten mit jeweils einer Stimme vertreten, unabhängig von der Größe eines Staates. Demnach folgt die Generalversammlung dem Prinzip der souveränen Gleichheit. Zusätzlichen Beobachterstatus (ohne Stimmrecht bei inhaltlichen Abstimmungen) haben der Heilige Stuhl (der Papst) und die Palästinensische Autonomiebehörde, sowie Sonderbehörden der Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen. 

Die Generalversammlung kann UN-intern (gegenüber anderen Gremien der UN) und extern (gegenüber den Mitgliedstaaten und anderen Organisationen) handeln. UN-intern ist die Generalversammlung die höchste weisungsberechtigte Instanz. Sie wählt den*die Generalsekretär*in und hat das Budgetrecht. Das bedeutet, dass sie das Recht hat, über den Haushalt des Sekretariats und des UN-Systems zu bestimmen. Außerdem sind ihre Empfehlungen an das Sekretariat und die Sonderorganisationen und -programme bindend. 

Die Themen, mit denen sich die Generalversammlung beschäftigt, können nach Artikel 10 der UN-Charta alle Fragen der Weltorganisation umfassen, sofern sie noch nicht vom Sicherheitsrat behandelt wurden. Empfehlungen, die die Generalversammlung an die Mitgliedstaaten richtet, sind nicht völkerrechtlich bindend. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Resolutionen der Generalversammlung wirkungslos sind. Resolutionen üben häufig einen politischen und gesellschaftlichen Druck auf die Staats- und Regierungschef*innen der Mitgliedsstaaten aus, die dann Inhalte der Resolutionen in geltendes nationales Recht umwandeln. Außerdem gehört es nach Kapitel IV Artikel 18 (2) der UN-Charta zu den Kompetenzen der Generalversammlung, die Mitglieder einiger UN-Gremien zu wählen und über die Aufnahme eines neuen Mitgliedstaates oder Beobachters zu entscheiden. Alle Kompetenzen der Generalversammlung, die über die Verabschiedung von Resolutionen hinausgehen, werden bei MUN-SH nicht simuliert. Das betrifft insbesondere die Wahl von Mitgliedern für die Gremien und von anderen Ämtern bei der UN wie dem der*s Generalsekretär*in. 

Der Generalversammlung unterstehen UN-Nebenorgane wie zum Beispiel der Kommission für Friedenskonsolidierung (KFK). Wenn die KFK bei MUN-SH also eine Resolution verabschiedet, muss danach auch die Generalversammlung der Resolution zustimmen, damit sie verabschiedet ist. Deshalb empfiehlt es sich auch für die Mitglieder der Generalversammlung, sich neben den eigenen Gremientexten auch mit den Gremientexten der KFK auseinanderzusetzen, um eine gut überlegte Entscheidung über die Resolution der KFK treffen zu können. 

Während MUN-SH 2025 wird sich die Generalversammlung mit den folgenden Themen beschäftigen:

  •  Umgang mit Desinformationskampagnen 
  • Die Finanzierungskrise der Vereinten Nationen