Schritt 3: Auf mein Gremium vorbereiten – die KfK
Die Kommission für Friedenskonsolidierung (KFK, Englisch: Peace Building Commission) ist ein beratendes Organ der Generalversammlung und des Sicherheitsrates. Sie wurde am 20.12.2005 durch Resolutionen des Sicherheitsrates (S/RES/1645) und der Generalversammlung (A/RES/60/180) als Unterorgan dieser beiden Hauptorgane eingesetzt, um eine institutionelle Lücke in Fragen der Friedenskonsolidierung zu schließen. Ihre Hauptaufgabe ist es, Staaten in Post-Konflikt-Situationen langfristig zu unterstützen. Das sind Staaten, in denen ein bewaffneter Konflikt stattgefunden hat, in denen nun keine (größeren) Kämpfe mehr stattfinden, die aber dennoch durch die Nachwirkungen des Konflikts geprägt sind. Bei ihnen besteht oft die Gefahr, dass der Konflikt wieder aufflammt, da die Grundursachen weiter bestehen. Ein zusätzliches Problem ist die durch Kriegszerstörung oft behinderte Entwicklung der betroffenen Länder.
Die KFK macht der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat Handlungsvorschläge und erstattet der Generalversammlung einmal im Jahr Bericht. Bei Fragen der Friedenskonsolidierung bildet sie eine Schnittstelle der Aufgabenbereiche von Sicherheitsrat (Peacebuilding) und Wirtschafts- und Sozialrat (Entwicklungszusammenarbeit).
Die Kommission setzt sich zusammen aus insgesamt 31 Vertreter*innen der Generalversammlung, des Sicherheitsrats, des Wirtschafts- und Sozialrats, truppenstellender Staaten und Staaten, die den größten Teil zum UN-Budget beitragen. Ihr Budget besteht aus dem Peacebuilding Fund, der aktuell fast 310 Millionen US-Dollar umfasst. Mit diesem Fonds werden friedensfördernde Maßnahmen finanziert.
Zur Friedenskonsolidierung trägt die KFK bei, indem sie…
- beteiligte Akteure koordiniert und so die Zusammenarbeit militärischer und entwicklungspolitischer Akteure stärkt;
- neben dem zur Verfügung stehenden Peacebuilding Fund versucht, weitere Ressourcen zu mobilisieren;
- Informationen zusammenfasst und Handlungsempfehlungen gibt, die sich auf erfolgreiche Arbeit stützen;
- den Sicherheitsrat und die Generalversammlung beim Entwerfen von Friedenskonsolidierungstrategien berät;
- und Aufmerksamkeit für die Situation in Post-Konflikt Staaten herstellt.
All diese Aufgaben nimmt die KFK als Beratungsorgan wahr, ohne dabei über eigene Entscheidungskompetenzen zu verfügen. Auch ihre Agenda bestimmt die KFK nicht selbst. Die Themen, mit der sich die Kommission beschäftigt, können durch den Sicherheitsrat, die Generalversammlung, den*die UN-Generalsekretär*in oder den betroffenen Staat eingebracht werden. Erst wenn auch die Generalversammlung einer vorgelegten Resolution der KFK zustimmt, gilt sie als verabschiedet.
Während MUN-SH 2025 wird sich die KFK mit den folgenden Themen beschäftigen:
- Rolle von indigenen Gemeinschaften in der Friedenssicherung in Kolumbien
- Korruptionsbekämpfung in Postkonfliktgebieten
- Situation von Menschen mit kriegsbedingten Behinderungen in Postkonfliktgebieten