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Der Sicherheitsrat

– SR TOP 3: Aktuelles

Artikel 99 der Charta der Vereinten Nationen sieht vor, dass die Generalsekretärin Angelegenheiten auf die Agenda des Sicherheitsrats setzen darf, die die "Wahrung des Weltfriedens und [die] internationalen Sicherheit" gefährden. Ihre Exzellenz wird diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um den Sicherheitsrat aufzufordern über ein Thema von größter aktueller Relevanz zu beraten. Sobald das Thema feststeht, werden die Mitglieder des Sicherheitsrats informiert und finden an dieser Stelle ein Dossier Ihrer Exzellenz.

Artikel 99
Der Generalsekretär kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede Angelegenheit lenken, die nach seinem Dafürhalten geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden.